Rechtsprechung
| VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.807 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Schwerbehindertenrecht; Kündigungsschutz; Zustimmung des Integrationsamtes; Erledigung durch arbeitsgerichtlichen Vergleich (bejaht); Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehindertenrecht - Kündigungsschutz - Zustimmung des Integrationsamtes - Erledigung durch arbeitsgerichtlichen Vergleich (bejaht) - Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.807
- VGH Bayern, 25.04.2014 - 12 ZB 13.1197
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11
Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts; …
Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.807
Rn. 35 Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.07.2012, dem sich die Kammer auch über den direkten Anwendungsbereich des § 91 Abs. 4 SGB IX hinaus angeschlossen hat und auf das der Klägervertreter mit gerichtlichem Schreiben vom 07.03.2012 hingewiesen wurde, ist bei der Prüfung (nach § 91 Abs. 4 SGB IX), ob der Kündigungsgrund nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, grundsätzlich die Beeinträchtigung maßgeblich, die der Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zugrunde liegt; ein Zusammenhang (i. S. d. § 91 Abs. 4 SGB IX) ist nur dann gegeben, wenn sich das zur Begründung der Kündigung herangezogene Verhalten zwanglos aus der der Behinderung zugrundeliegenden Beeinträchtigung ergibt und der Zusammenhang nicht nur ein entfernter ist (U. v. 12.07.2012, 5 C 16/11 - juris, Rn. 17 ff.).Zum einen wird die Problematik des Betriebsfriedens lediglich als ergänzende Begründung und nicht als Kündigungsgrund selbst herangezogen und zum anderen müsste auch "im Falle von durch die Behinderung begründeten Defiziten in der Einsichtsfähigkeit oder Verhaltenssteuerung … das einer Kündigung aus wichtigem Grund zugrundeliegende Verhalten des schwerbehinderten Arbeitnehmers nachvollziehbar gerade auf diese behinderungsbedingten Defizite zurückzuführen sein, ohne dass für seine Herleitung etwa auf Mutmaßungen zurückgegriffen werden muss" (BVerwG U. v. 12.07.2013, 5 C 16/11 - juris, Rn. 27).
- VG München, 17.10.2024 - M 15 K 20.2716
Zustimmung zur Kündigung einer Schwerbehinderten, Arbeitsgerichtlicher Vergleich, …
Rn. 23 Die streitgegenständliche Zustimmung durch den Beklagten zur Kündigung der Klägerin zeitigt nach dem arbeitsgerichtlichen Vergleich keine Rechtswirkungen mehr (vgl. VG Bayreuth, U.v. 25.3.2013 - B 3 K 12.807 - juris Rn. 29;… VG Saarlouis, U.v. 12.10.2018 - 3 K 1276/16 - juris Rn. 25).Ein besonderes Feststellungsinteresse unter dem Aspekt der präjudiziellen Wirkung besteht nach der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn die Feststellung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Amtshaftung nach Art. 34 GG, § 839 BGB oder von sonstigen Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen erheblich ist, ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (vgl. VG Bayreuth, U.v. 25.3.2013 - B 3 K 12.807 - juris;… Heinrich/Wolff in NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 279).
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