Rechtsprechung
| BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- lexetius.com
Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims
- openjur.de
Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims
- Judicialis
SGB XI § 82 Abs 2 Nr 1; ; SGB XI § 82 Abs 3; ; SGB XI § 82 Abs 4
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Genehmigung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI); Bestimmung der Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Anlagegütern; Maßgeblichkeit der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bei der Berechnung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB XI § 82 Abs. 2 Nr. 1 § 82 Abs. 3 § 82 Abs. 4
Berücksichtigung von Abschreibungen auf Gebäude und von Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheimes in landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 20.01.2003 - S 3 P 75/00
- LSG Schleswig-Holstein, 17.12.2004 - L 3 P 5/03
- BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
Papierfundstellen
- BSGE 96, 126
- NZS 2007, 94
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - …
Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R - (BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1) entschieden hatte, dass es sich bei der Gewährung von Pflegewohngeld nicht um eine öffentliche Förderung iS von § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI handele und es deshalb der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nicht bedürfe, hat der Beklagte im Berufungsverfahren die Bescheide vom 6. April 1999 und 30. Juni 2000 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 19. Mai 1999 und 18. September 2000 aufgehoben.Der erkennende Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall mit Blick auf diese Vorschrift das Feststellungsinteresse des Pflegeheimbetreibers mit der Begründung bejaht, dieser habe ein berechtigtes Interesse daran, die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Voraus grundsätzlich klären und feststellen zu lassen und nicht darauf verwiesen zu werden, erst Ordnungsverfügungen der Heimaufsicht abzuwarten, um deren Rechtmäßigkeit unter erneuter Beschreitung des Rechtsweges zu bestreiten (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R - BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1).
Zudem wird nach § 6 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 1 LPflegeGVO Pflegewohngeld als "Sozialleistung sui generis" (vgl BSGE 91, 182, 184 f = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 9) nur gewährt, wenn die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 10 LPflegeGVO ermittelt worden sind.
Die verfahrensrechtliche Stellung des Heimträgers entspricht damit materiellrechtlich einer Einziehungsermächtigung und prozessual einer Prozessstandschaft für den berechtigten Heimbewohner (BSGE 91, 182, 184 f = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 9).
2) a)Rechtsgrundlage der Anzeigepflicht der Heimträger über die Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen bei nicht nach Landesrecht geförderten Pflegeheimen, zu denen das von der Klägerin betriebene Heim gehört, weil die Zahlung landesrechtlichen Pflegewohngelds an bedürftige Heimbewohner keine öffentliche Förderung des Heimes darstellt (BSGE 91, 182, 185 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 11), ist § 82 Abs. 4 SGB XI. Der Beklagte als nach § 8 Abs. 2 Satz 2 LPflegeG für die in seinem Kreisgebiet ansässigen Pflegeeinrichtungen zuständige Landesbehörde hat die angezeigten Investitionskostenanteile heimaufsichtsrechtlich, förderungsrechtlich und sozialhilferechtlich zu akzeptieren, wenn im Falle der landesrechtlichen Förderung des Heimes die Zustimmung der Landesbehörde (§ 82 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB XI) zu erteilen wäre.
- BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91
Mietpreisbindung
Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
Andernfalls liefe dies auf ein Verbot angemessener Verzinsung von Eigenkapital hinaus und damit auf einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl BVerfGE 91, 294, 310). - BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht - …
Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Gesetzesauslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet hat (Willkürverbot) oder wenn es bei der Gesetzesauslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1;… BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1). - BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht - …
Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Gesetzesauslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet hat (Willkürverbot) oder wenn es bei der Gesetzesauslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (…BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1).
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 4/10 R
Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber …
Insoweit ist zunächst mit Urteil vom 23.3.2006 entschieden worden, dass das Verbot einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstößt und - soweit das Landesrecht eine Refinanzierung nach § 82 Abs. 3 SGB XI ausschließt - in die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einkalkuliert werden kann (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 27).Nicht mehr weiter verfolgt wird der in der Entscheidung vom 23.3.2006 (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2) gewählte Ansatz, die Eigenkapitalverzinsung der Position "Unterkunft und Verpflegung" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI) zuzurechnen.
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …
Insoweit ist zunächst mit Urteil vom 23.3.2006 entschieden worden, dass das Verbot einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstößt und - soweit das Landesrecht eine Refinanzierung nach § 82 Abs. 3 SGB XI ausschließt - in die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einkalkuliert werden kann (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 27).Nicht mehr weiter verfolgt wird der in der Entscheidung vom 23.3.2006 (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2) gewählte Ansatz, die Eigenkapitalverzinsung der Position "Unterkunft und Verpflegung" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI) zuzurechnen.
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 3/11 R
Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber …
Insoweit ist zunächst mit Urteil vom 23.3.2006 entschieden worden, dass das Verbot einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstößt und - soweit das Landesrecht eine Refinanzierung nach § 82 Abs. 3 SGB XI ausschließt - in die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einkalkuliert werden kann (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 27).Nicht mehr weiter verfolgt wird der in der Entscheidung vom 23.3.2006 (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2) gewählte Ansatz, die Eigenkapitalverzinsung der Position "Unterkunft und Verpflegung" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI) zuzurechnen.
- BSG, 28.09.2017 - B 3 P 4/15 R
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeeinrichtung - gesonderte Berechnung …
Deshalb hat der Senat bereits entschieden, dass landesrechtliche Ausführungsbestimmungen auch bei bloßer Anzeigepflicht mit Bundesrecht vereinbar sind (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 21). - BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen …
Die Möglichkeit, Zinsen auf eingesetztes Eigenkapital bei den betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen oder - hilfsweise - beim Entgelt für die Unterkunft in Ansatz zu bringen, hat der erkennende Senat aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG abgeleitet (BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 25 - 27). - BSG, 29.06.2017 - B 3 P 7/17 B
Pflegeversicherung; Zustimmung zur gesonderten Berechnung höherer …
Der Begriff des Eigenkapitals sei eingrenzend dahin auszulegen, dass sich ein Recht auf Absetzung von Zinsen nur aus der Eigentumsgarantie von Art. 14 GG ableiten lasse (Hinweis auf BSG Urteil vom 23.3.2006 - B 3 P 2/05 R - BSGE 96, 126; BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 P 3/10 R - Juris).Die zusätzliche Möglichkeit einer gesonderten Berechnung nach § 82 Abs. 3 S 1 SGB XI aF schaffte das Risiko einer Doppelfinanzierung (…vgl BSG Urteile vom 8.9.2011 - B 3 P 2/11 R - BSGE 109, 96 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 7, RdNr 29 ff und B 3 P 4/10 R - Juris RdNr 30; vgl auch BSGE 96, 126 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 2, RdNr 27).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - L 5 P 38/19 Zwar könne der EZB-Leitzins durchaus ein Anknüpfungspunkt sein, allerdings nicht starr und schon gar nicht durch eine rechtlich fehlerhafte und zeitlich unzutreffende (in 2007 erfolgte) Bezugnahme auf das SGB XI. Das BSG habe bereits am 23.3.2006 (B 3 P 2/05 R) die eigentumsrelevante Auswirkung einer die Eigenkapitalverzinsung ausschließenden Regelung hervorgehoben.
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …
Rn. 14 Gegen das ihr am 4. Juni 2007 zugestellte Urteil hat die Klägerin rechtzeitig am 12. Juni 2007 Monat Berufung eingelegt. Ergänzend hat sie ausgeführt, die meisten Landesgesetze und nachrangigen Durchführungsverordnungen zu § 82 SGB XI ließen die Berücksichtigung von Zinsen für Eigenkapital und Pauschalen für Instandhaltungen zu, ohne hierfür konkrete Zahlungsabflüsse oder tatsächliche Aufwendungen vorauszusetzen. Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung sei kein Aufwand, sondern Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kosten. Der Gesetzgeber habe bei dem Begriff der "Aufwendungen" in § 82 SGB XI die betriebswirtschaftliche Sicht nicht ausblenden wollen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urt. v. 14. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) seien bei der Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung bei wirtschaftlicher Betriebsführung eine angemessene Vergütung des persönlichen Arbeitseinsatzes, des zu tragenden Unternehmerrisikos sowie eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals zu berücksichtigen. Daher müssten sich aus den Erlösen auch die Kosten der Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital und die periodischen Abschreibungen erwirtschaften lassen. Schließlich bestünden gegen eine rahmenvertragliche Vereinbarung, die die Eigenkapitalverzinsung als Kostenposition ausschließe, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken (…BSG, Urt. v. 24. Juli 2003, B 3 P 1/03 R). Ein Investor, der auf Eigenmittel zurückgreife und dadurch auf anderweitige Zinseinnahmen verzichte, dürfe nicht schlechter gestellt werden, als der mit Fremdmitteln arbeitende Investor, der die tatsächlich gezahlten Zinsen in Ansatz bringen könne (BSG, Urt. v. 23. März 2006, Az. B 3 P 2/05 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - L 5 P 6/20
Zustimmung des Landes Schleswig Holstein zur gesonderten Berechnung von …
Das BSG habe bereits in seiner Entscheidung vom 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R - die eigentumsrelevanten Auswirkungen von die Eigenkapitalverzinsung ausschließenden Regelungen hervorgehoben. - LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …
Zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht hat die Klägerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) verwiesen und gemeint, das Abstellen auf steuerrechtliche Grundsätze sei nach der Rechtsprechung des BSG vom 23. März 2006 (B 3 P 2/05 R) jedenfalls nicht willkürlich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 16 A 3915/03
Anspruch auf Erteilung einer Bedarfsbestätigung für die Förderung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2016 - L 5 P 112/14
Pflegeversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 16 A 4149/05
Abhängigkeit eines Anspruchs einer zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 P 7/20
- LSG Hessen, 19.12.2012 - L 4 SO 157/11
- SG Dortmund, 28.11.2019 - S 54 P 379/15
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - L 4 P 567/05
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".