Rechtsprechung
| BSG, 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Pflegeversicherung
- openjur.de
- Bundessozialgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - "ambulante" Versorgungsform iSd § 38a Abs 1 S 1 SGB 11 - Beauftragung mehrerer natürlicher wie auch juristischer Personen in Kombination oder in einem gestuften Verhältnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ ... 38a Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 11 vom 11.12.2018, § 38a Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 11 vom 21.12.2015, § 38a Abs 1 Nr 3 SGB 11 vom 17.12.2014, § 38a Abs 1 Nr 3 SGB 11 vom 23.10.2012, § 38a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 11 vom 21.12.2015
Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - "ambulante" Versorgungsform iSd § 38a Abs 1 S 1 SGB 11 - Beauftragung mehrerer natürlicher wie auch juristischer Personen in Kombination oder in einem gestuften Verhältnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - "ambulante" Versorgungsform iSd § 38a Abs 1 S 1 SGB 11 - Beauftragung mehrerer natürlicher wie auch juristischer Personen in Kombination oder in einem gestuften Verhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Keine strengen Anforderungen an den Wohngruppenzuschlag zugunsten pflegebedürftiger Menschen
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Nach welchen Kriterien bestimmt sich der Zuschlag für in ambulant betreuten Wohngruppen lebende pflegebedürftige Menschen?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Pflege-WGs gestärkt
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
In den Verfahren
Pflegeversicherung
Verfahrensgang
- SG Trier, 15.10.2018 - S 2 P 55/18
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.07.2019 - L 5 P 38/18
- BSG, 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R
Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft …
Auszug aus BSG, 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R
Bei der Gewährung des Wohngruppenzuschlags stehe weniger der Einsatz und die Entlohnung einer "bestimmten" Arbeitskraft im Vordergrund als vielmehr die Kompensation eines zusätzlichen Aufwands, der beim Leben in einer Wohngruppe entstehe (Hinweis auf Senatsurteil vom 18.2.2016 - B 3 P 5/14 R - BSGE 120, 271 = SozR 4-3300 § 38a Nr. 1).Der Senat hat bereits mit Urteil vom 18.2.2016 - B 3 P 5/14 R (BSGE 120, 271 = SozR 4-3300 § 38a Nr. 1, RdNr 21 ff) entschieden, dass zentrale Voraussetzung für die Gewährung eines Wohngruppenzuschlags neben der gemeinschaftlichen Beauftragung die Festlegung der konkreten Aufgaben der beauftragten Personen ist.
Die Regelung ist vielmehr so auszulegen, dass "mindestens eine Person" - mit "mindestens einer der genannten Tätigkeiten" - beauftragt sein muss (vgl bereits in dem Sinne, dass in der Wohngruppe "mindestens" eine Pflegekraft tätig sein muss, BSG Urteil vom 18.2.2016 - B 3 P 5/14 R - aaO RdNr 23).
Zentrale Voraussetzung für die Gewährung eines Wohngruppenzuschlags ist nämlich neben der gemeinschaftlichen Beauftragung die Festlegung der konkreten Aufgaben iS der Alternativen des § 38a SGB XI, damit sich die zu erledigenden Aufgaben der beauftragten Person deutlich von der benötigten individuellen pflegerischen Versorgung unterscheiden (vgl Senatsurteil vom 18.2.2016 aaO RdNr 29).
- BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R
Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren
Auszug aus BSG, 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R
In derartigen Fällen kann das nötige Vorverfahren auch noch im wiedereröffneten Berufungsverfahren nachgeholt werden (vgl BSG Urteil vom 16.3.2017 - B 10 LW 1/15 R - BSGE 122, 302 = SozR 4-1300 § 41 Nr. 3, RdNr 16 ff).
- BSG, 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R
Private Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Erfordernis der …
Letztlich wurde mit dem zum 1.1.2015 eingeführten PSG I (…vgl Ausschussempfehlung und -bericht, BT-Drucks 18/2909, aaO, S 42 zu Nr. 3) die Beschränkung auf eine natürliche Person (…vgl noch die Begründung des Regierungsentwurfs zur Ursprungsfassung des § 38a SGB XI, BT-Drucks 17/9369 aaO S 40 zu Nr. 13) aufgegeben zugunsten des Erfordernisses einer "gemeinschaftlichen Beauftragung" zur Erfüllung zumindest einer der alternativ im Gesetz genannten Aufgaben (vgl hierzu näher das Senatsurteil - ebenfalls aus der Sitzung vom 10.9.2020 - B 3 P 3/19 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).Unschädlich ist in diesem Zusammenhang, dass möglicherweise noch weitere Personen mit Tätigkeiten iS des § 4 Abs. 7a Satz 1 Nr. 3 AVB MB/PPV beauftragt wurden (vgl hierzu auch das Urteil vom 10.9.2020 - B 3 P 3/19 R).
- VGH Baden-Württemberg, 09.01.2023 - 2 S 882/22
Beihilfe in Form eines pauschalen Zuschlags für Pflegebedürftige in ambulant …
Zu den Voraussetzungen eines pauschalen Zuschlags für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (im Anschluss an BSG, Urteile vom 10.09.2020 - B 3 P 1/20 R, B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R - juris).Damit formuliere das Bundessozialgericht jedoch lediglich einen Maßstab zur Abgrenzung von pauschalen Servicemodellen und anonymer Ruf-Bereitschaft (Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 22).
Rn. 79 a) Nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, können mit Blick auf den Sinn und Zweck der Regelung des § 38a Abs. 1 SGB XI, ambulante Wohnformen - auch finanziell - zu fördern und weiterzuentwickeln, nicht nur einzelne, sondern auch mehrere natürliche Personen oder eine juristische Person gemeinschaftlich beauftragt werden (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 17 ff.;… Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R - juris Rn. 26; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 20.09.2018 - L 5 P 97/17 - juris Rn. 75;… Giesbert in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, § 38a SGB XI Rn. 19).
Gerade die Möglichkeit einer juristischen Person, durch Einbindung von natürlichen Personen die gemeinschaftlichen Aufgaben zu erledigen, ist mit Vorteilen verbunden, weil juristische Personen die Aufgabenerledigung typischerweise oft praktikabler organisieren und eine regelmäßige Präsenz besser sicherstellen können (BSG, Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 21).
Denn die Beschreibung der von der beauftragten Person zu verrichtenden Tätigkeiten dient nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts lediglich der Ermöglichung einer zweifelsfreien Subsumtion unter die Regelung in § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI und damit der deutlichen Unterscheidung der von der beauftragten Person zu erledigenden Aufgaben von der benötigten individuellen pflegerischen Versorgung (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 26).
So lässt auch das Bundessozialgericht eine "Festlegung der konkreten Aufgaben iS der Alternativen des § 38a SGB XI" genügen (BSG, Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 26).
Rn. 90 Es bestand hier keine die Annahme einer ambulanten Wohngruppe ausschließende personelle und/oder vertragliche Symbiose bzw. Verflechtung zwischen der Anbieterin der Wohngemeinschaft bzw. der von ihr eingesetzten Mitarbeiter und dem von den Mitgliedern der Wohngemeinschaft beauftragten Pflegedienst (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 26).
Rn. 93 d) Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 10.09.2020 (- B 3 P 3/19 R - juris Rn. 21 ff.) für den Fall der Beauftragung einer juristischen Person die - im damaligen Streitfall nicht entscheidungstragende - Anforderung gestellt hat, dass den Mitgliedern der Wohngruppe unverbindlich zumindest eine namentlich benannte natürliche Person (ggf. mit einer benannten Vertretung für den Verhinderungsfall) als Ansprechpartner und tatsächlicher Dienstleister hinter der im Rechtssinne beauftragten juristischen Person zur Verfügung stehen müsse, ist diese Voraussetzung vor dem Hintergrund der auch vom Bundessozialgericht ansonsten vertretenen weiten Auslegung des § 38a Abs. 1 SGB Xl weit zu verstehen.
Insbesondere rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass hier im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von einem "pauschalen Servicemodell" oder einem anonymen Bereitschaftsdienst auszugehen ist (Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 22).
Rn. 104 3. Für die Abgrenzung zwischen der ambulanten Versorgung in einer Wohngruppe und einem der vollstationären Pflege weitgehend entsprechenden Leistungsumfang im Sinne des § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB XI kommt es - anders als nach der Vorgängerregelung, die verlangte, dass "die jeweils maßgeblichen heimrechtlichen Vorschriften" nicht entgegenstehen - nicht mehr auf heimrechtliche Kriterien, sondern allein auf leistungsrechtliche Kriterien an (vgl. BSG, Urteile vom 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R - juris Rn. 29 und - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 25;… BT-Drucks. 18/2379, S. 6;… Kuhn-Zuber in Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB, 2. Aufl., § 38a SGB XI Rn. 3;… Sieper in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, § 38a SGB XI Rn. 18, 41).
Eine ambulante Versorgungsform liegt folglich vor, wenn keine vollständige Übertragung der Verantwortung ohne freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen erfolgt, sondern wenn die Versorgung auf die Übernahme von Aufgaben durch Dritte angelegt ist, unabhängig davon, ob auch tatsächlich davon in bestimmter Weise Gebrauch gemacht wird (zum Ganzen BSG, Urteile vom 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R - juris Rn. 29 und - B 3 P 3/19 R - juris Rn. 25).
- BSG, 26.03.2021 - B 3 KR 14/19 R
Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege - ambulant betreute …
Nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG), die dieses auch rechtlich zutreffend gewürdigt hat, lebte die Versicherte in einer ambulant betreuten Wohngruppe nach § 38a SGB XI (…zu den rechtlichen Maßstäben hierfür BSG vom 10.9.2020 - B 3 P 1/20 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 3;… BSG vom 10.9.2020 - B 3 P 2/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 4; BSG vom 10.9.2020 - B 3 P 3/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 5).Den Pflegebedürftigen müssen für ihre Ausgestaltung Wahlmöglichkeiten verblieben sein (…vgl dazu BSG vom 10.9.2020 - B 3 P 2/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 4 RdNr 29; BSG vom 10.9.2020 - B 3 P 3/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 5 RdNr 25).
- OVG Bremen, 01.11.2023 - 2 LA 100/23
Ambulant betreute Wohngruppe; Beihilfe; Pflegebedürftigkeit; Wohngruppe; …
Der VGH Baden-Württemberg wollte in dem von der Klägerin in Bezug genommen Urteil ersichtlich nicht von der Rechtsprechung des BSG aus den Urteilen vom 03.09.2020 - B 3 P 2/19 R und B 3 P 3/19 R abweichen.Es fügt hinzu, eine ambulante Versorgungsform liege vor, "wenn die Versorgung auf die Übernahme von Aufgaben durch Dritte angelegt ist" (…BSG, Urt. v. 03.09.2020 - B 3 P 2/19, juris Rn. 29 - Hervorhebung nicht im Original) bzw. "wenn regelhaft Beiträge der Bewohner selbst, ihres persönlichen Umfelds oder von bürgerschaftlich Tätigen zur Versorgung notwendig bleiben" und "folglich […] die Versorgung noch teilweise planmäßig auf Übernahme von Aufgaben durch Dritte angelegt ist" (BSG, Urt. v. 03.09.2020 - B 3 P 3/19, juris Rn. 25 - Hervorhebungen nicht im Original), "unabhängig davon, ob hiervon auch tatsächlich in bestimmter Weise Gebrauch gemacht wird" (…BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R, juris Rn. 25; Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R, juris Rn. 29).
Hinter ihnen kann auch ein Träger als Initiator und/ oder Vermieter stehen (…BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R, juris Rn. 21; Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R, juris Rn. 16).
Es darf jedoch keine "enge Verbindung" bzw. "personelle und/oder vertragliche Symbiose" zwischen den Erfüllern der Aufgaben nach § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI und dem Erbringer der pflegerischen Versorgung bestehen (BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R, juris Rn. 15, 26).
Die - nach Außen sichtbare und nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich bestehende - freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen ist zwar wohl notwendige Bedingung für das Vorliegen einer ambulant betreuten Wohngruppe (…vgl. BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R, juris Rn. 23, 26; Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R, juris Rn. 20;… VGH B-W, Urt. v. 09.01.2023 - 2 S 882/22, juris Rn. 91), aber nicht für sich allein hinreichend.
Zentrales Abgrenzungskriterium zwischen ambulant betreuter Wohngruppe und stationärer Versorgung ist seit der Änderung des § 38a SGB XI zum 01.01.2015 das Versorgungsniveau, welches in einer Wohngruppe "noch teilweise planmäßig auf die Übernahme von Aufgaben" durch die Bewohner*innen selbst, ihr persönliches soziales Umfeld oder bürgerschaftlich Tätige "angelegt" sein muss (vgl. BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R, juris Rn. 25;… ähnl. BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R, juris Rn. 29;… Phillip, in: Knickrehm/ Roßbach/ Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 8. Aufl. 2023, § 38a SGB XI Rn. 2;… Giesbert, BeckOK Sozialrecht, § 38a SGB XI Rn. 26, 28).
- VG Karlsruhe, 12.04.2024 - 2 K 411/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung eines Betriebes von Einrichtungen, …
Wie im Rahmen von § 38a Abs. 1 Satz 1 SGB XI (juris: SGB 11) darf keine personelle und/oder vertragliche Symbiose oder Verflechtung der beiden Aufgabenbereiche bestehen (…vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.01.2023 - 2 S 882/22 -, PflR 2023, 660 - juris; BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R -, SozR 4-3300 § 38a Nr. 5 - juris).Insofern gilt letztlich das Gleiche wie im Rahmen von § 38a Abs. 1 Satz 1 SGB XI, der für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen einen Anspruch auf pauschalen Zuschlag zu den übrigen Pflegeleistungen vorsieht und in Nr. 3 die dargestellten Tätigkeiten der Präsenzkraft in den Blick nimmt (vgl. BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R -, SozR 4-3300 § 38a Nr. 5 - juris Rn. 23;… ebenso für § 38 Nr. 1, §§ 38f, 38a Abs. 1 BBhV i.V.m. § 38a Abs. 1 Satz 1 SGB XI VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.01.2023 - 2 S 882/22 -, PflR 2023, 660 - juris Rn. 83 f., 86, 89 f.).
Mit der Grenzziehung soll verhindert werden, dass anbieterorientierte sogenannte Wohngruppen missbräuchlich nur dazu dienen, eine tatsächlich gegebene stationäre Versorgung umzudeklarieren (vgl. BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R -, SozR 4-3300 § 38a Nr. 5 - juris Rn. 20;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.01.2023 - 2 S 882/22 -, PflR 2023, 660 - juris Rn. 88 ).
Zudem war nach dem von der Antragsgegnerin festgestellten und vom Gericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund der Aktenlage ebenfalls zugrunde gelegten Sachverhalt eine Trennung der Aufgabenbereiche der Präsenzkräfte nicht mehr erkennbar, nachdem Letztere ohne Weiteres standardmäßig in größerem Umfang und nicht nur zusätzlich zu ihren eigenen Aufgaben Pflegeleistungen vornahmen (vgl. BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R -, SozR 4-3300 § 38a Nr. 5 - juris Rn. 26).
- LSG Hessen, 21.05.2025 - L 6 P 2/22
Pflege
Als zentrales Abgrenzungsmerkmal zur ambulanten Versorgung komme es gemäß § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 1 SGB XI nicht (mehr) auf heimrechtliche, sondern auf leistungsrechtliche Kriterien an (BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 P 3/19 R -, SozR 4-3300 § 38a Nr. 5, Rn. 25).Den Pflegebedürftigen müssten für ihre Ausgestaltung Wahlmöglichkeiten verblieben sein (…vgl. dazu BSG vom 10. September 2020 - B 3 P 2/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 4 RdNr 29; BSG vom 10. September 2020 - B 3 P 3/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 5 RdNr 25)" (BSG…, Urteil vom 26. März 2021 - B 3 KR 14/19 R -, Rn. 37).
Statthafte Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) (BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 P 3/19 R -, Rn. 12, juris).
- VG Karlsruhe, 22.04.2026 - 2 K 7516/25
Baunachbarkonstellation; Baugenehmigung; Nachbarschutz; Unbestimmtheit; …
Insofern gilt letztlich das Gleiche wie im Rahmen von § 38a Abs. 1 Satz 1 SGB XI a.F., der für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen einen Anspruch auf pauschalen Zuschlag zu den übrigen Pflegeleistungen vorsieht und in Nr. 3 die dargestellten Tätigkeiten der Präsenzkraft in den Blick nimmt (vgl. BSG, Urt. v. 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R -, juris Rn. 23;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 12.04.2024 - 2 K 411/24 -, PflR 2024, 469 = juris Rn. 53 m.w.N. aus der Rspr.). - BSG, 27.06.2024 - B 3 P 1/23 R
Prüfung eines Anspruchs auf Wohngruppenzuschlag im Rahmen eines …
Zudem kann sie nicht nur ein dem Haushalt angehöriges Familienmitglied, sondern grundsätzlich zugleich auch Pflegeperson der den Zuschlag begehrenden pflegebedürftigen Wohngruppenmitglieder sein, soweit sie zusätzliche, von der Erfüllung der Aufgaben zur individuellen pflegerischen Versorgung getrennte Aufgaben im Sinne des Wohngruppenzuschlags übernimmt (vgl dazu BSG vom 10.9.2020 - B 3 P 3/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 5 RdNr 21 und 26). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
Wohngruppenzuschlag nach dem SGB XI; Begriff der gemeinsamen Wohnung; Gemeinsames …
Anders als das LSG NRW in der Entscheidung zur Präsenzkraft als juristischer Person hält es das LSG Rheinland- Pfalz für erforderlich, dass die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft eine (einzige) namentlich benannte natürliche Person sein müsse (Urteil vom 17. Juli 2019 - L 5 P 38/18 - anhängig beim BSG zu - L 3 P 3/19 R -). - SG Darmstadt, 06.12.2021 - S 6 P 114/18
Pflege
Als zentrales Abgrenzungsmerkmal zur ambulanten Versorgung kommt es gemäß § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 1 SGB XI nicht (mehr) auf heimrechtliche, sondern auf leistungsrechtliche Kriterien an (BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 P 3/19 R -, SozR 4-3300 § 38a Nr. 5, Rn. 25).Den Pflegebedürftigen müssen für ihre Ausgestaltung Wahlmöglichkeiten verblieben sein (…vgl. dazu BSG vom 10.9.2020 - B 3 P 2/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 4 RdNr 29; BSG vom 10.9.2020 - B 3 P 3/19 R - SozR 4-3300 § 38a Nr. 5 RdNr 25)" (BSG…, Urteil vom 26. März 2021 - B 3 KR 14/19 R -, Rn. 37).
- BSG, 27.06.2024 - B 3 P 2/23 R
Soziale Pflegeversicherung - häusliche Pflege - Wohngruppenzuschlag - …
- BSG, 27.06.2024 - B 3 P 3/23 R
Nachweis eines Anspruchs eines Pflegebedürftigen auf Wohngruppenzuschlag in …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2021 - L 5 P 69/20
Anspruch auf Gewährung zusätzlicher Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2022 - L 6 P 19/16
Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - keine Festlegung der …
- VG Berlin, 07.06.2024 - 5 K 209.22
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2022 - L 12 P 54/20
Gewährung eines sog. Wohngruppenzuschlages als Leistung der sozialen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2022 - L 12 P 56/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2022 - L 12 P 55/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2024 - L 5 P 73/23
Gewährung eines Wohngruppenzuschlags für einen Pflegebedürftigen
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Rechtsprechung
| BSG, 05.04.2019 - B 3 P 3/19 B |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
Wirkung eines Rechtsmittelverzichts - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 10.01.2018 - S 17 P 98/16
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - L 5 P 3/18
- BSG, 05.04.2019 - B 3 P 3/19 B
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Rechtsprechung
| BSG, 01.08.2019 - B 3 P 3/19 S |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unanfechtbare Entscheidung eines LSG
- rechtsportal.de
SGG § 177
Unanfechtbare Entscheidung eines LSG - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 22.05.2019 - S 12 P 1/19
- LSG Hessen, 28.06.2019 - L 8 P 13/19
- BSG, 01.08.2019 - B 3 P 3/19 S
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