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Rechtsprechung
   BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17564
BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R (https://dejure.org/2011,17564)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R (https://dejure.org/2011,17564)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 46/11 R (https://dejure.org/2011,17564)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen Dritter zur Überbrückung einer Notlage - Rückzahlungsverpflichtung für den Fall der Nachzahlung von Leistungen durch den Grundsicherungsträger - kein Einkommen

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen Dritter zur Überbrückung einer Notlage - Rückzahlungsverpflichtung für den Fall der Nachzahlung von Leistungen durch den Grundsicherungsträger - kein Einkommen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 SGB 2 vom 24.12.2003, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 488 Abs 1 BGB, § 516 Abs 1 BGB
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen Dritter zur Überbrückung einer Notlage - Rückzahlungsverpflichtung für den Fall der Nachzahlung von Leistungen durch den Grundsicherungsträger - kein Einkommen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung darlehensweise gewährter Leistungen als Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung darlehensweise gewährter Leistungen als Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Elterliche Darlehen und Hartz IV nicht zwangsläufig Einkommen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von freiwilligen Unterhaltszahlungen auf ALG-II-Leistungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung …

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Rn. 17 Bereits zum BSHG war anerkannt, dass die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch dann nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl BVerwG vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - BVerwGE 96, 152; BVerwGE 94, 127; 90, 154; 26, 217). Dem sind der 14. und 4. Senat des BSG gefolgt (BSG vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - und 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R sowie 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R, alle zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie sollten mithin nicht zum endgültigen Verbleib beim Kläger und einem wertmäßigen Zuwachs seines Vermögens führen (vgl hierzu für den Fall der endgültigen Überlassung von Erstausstattungsgegenständen durch einen Dritten nach der Ablehnung der Leistung für Erstausstattung, BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R, zur Veröffentlichung vorgesehen)..

  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw …

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Rn. 17 Bereits zum BSHG war anerkannt, dass die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch dann nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl BVerwG vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - BVerwGE 96, 152; BVerwGE 94, 127; 90, 154; 26, 217). Dem sind der 14. und 4. Senat des BSG gefolgt (BSG vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - und 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R sowie 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R, alle zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Welche Vereinbarungen zwischen dem Hilfebedürftigen und einem Dritten für den Fall getroffen werden, dass ein (Kosten)Erstattungsanspruch gegenüber dem Träger der Grundsicherung im Ergebnis eines Verfahrens nicht besteht, ist insoweit unerheblich (BSG vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von …

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Zudem weiche das LSG von der Entscheidung des 14. Senats des BSG vom 17.6.2010 (B 14 AS 46/09 R) ab, in der das BSG eine darlehensweise gewährte Leistung dann nicht als Einkommen gewertet habe, wenn der Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam iS des § 488 BGB geschlossen worden sei.
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von …

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Die erst danach entstehende Rückzahlungsverpflichtung wird alsdann zu einer nicht aus der Grundsicherungsleistung - von gesetzlich normierten Ausnahmefällen abgesehen - zu erbringende Schuldentilgung (vgl für den Fall der Rückforderung zu Unrecht gewährten Alg im Monat nach dem Zufluss, BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung …

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Zwar ist Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (…vgl nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23; BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 18).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Zwar ist Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23;… BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 18).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche …

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Rn. 17 Bereits zum BSHG war anerkannt, dass die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch dann nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl BVerwG vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - BVerwGE 96, 152; BVerwGE 94, 127; 90, 154; 26, 217). Dem sind der 14. und 4. Senat des BSG gefolgt (BSG vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - und 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R sowie 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R, alle zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Rn. 17 Bereits zum BSHG war anerkannt, dass die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch dann nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl BVerwG vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - BVerwGE 96, 152; BVerwGE 94, 127; 90, 154; 26, 217). Dem sind der 14. und 4. Senat des BSG gefolgt (BSG vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - und 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R sowie 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R, alle zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Rn. 17 Bereits zum BSHG war anerkannt, dass die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch dann nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl BVerwG vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 - BVerwGE 96, 152; BVerwGE 94, 127; 90, 154; 26, 217). Dem sind der 14. und 4. Senat des BSG gefolgt (BSG vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - und 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R sowie 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R, alle zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
    Mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (…BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und des BVerwG zum Einkommensbegriff im Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358; BVerwGE 69, 247) kann auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung jedoch nicht als Einkommen qualifiziert werden.
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 20.77

    Wohngeldanspruch eines Studenten - Verlobte - Gemeinsamer Hausstand - Berechnung …

  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82

    Einordnung der Gewährung vollen Wohngelds als sozial ungerichtfertigt im Falle …

  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erstattung der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine solche Substitution wegen einer Rechtswidrigkeit der Leistungsablehnung dem Kläger nicht entgegengehalten werden (…vgl BSG vom 27.9.2010 - B 4 AS 202/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 13, RdNr 23;… für die Sozialhilfe BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R - SozR 4-3500 § 21 Nr. 1, RdNr 11; BVerwG vom 30.04.1992 - 5 C 12/87 - BVerwGE 90, 154 ff; s zur Substitution durch Darlehensgewährung BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 45).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten …

    Dann kann dem Leistungsberechtigten - insoweit wird auch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S 1 SGB II festzustellen sein - die Substitution durch Selbstbeschaffung wegen der Rechtswidrigkeit der Leistungsablehnung nicht entgegengehalten werden (…vgl BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R - SozR 4-4200 § 24 Nr. 5 RdNr 20;… BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 13 juris RdNr 23;… für die Sozialhilfe BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R - SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 juris RdNr 11; BVerwG vom 30.4.1992 - 5 C 12/87, BVerwGE 90, 154 ff; s zur Substitution durch Darlehensgewährung BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 45).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …

    Sozialhilfeleistungen setzen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht bei einer rechtswidrigen Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (BSG…, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R -, BSGE 104, 213 ff RdNr 14 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20; vgl auch zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - <SGB II>: BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 19, und Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 17 mwN).
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