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Rechtsprechung
   BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6283
BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R (https://dejure.org/2005,6283)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R (https://dejure.org/2005,6283)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 12/05 R (https://dejure.org/2005,6283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Judicialis

    SGB VI § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus der Rentenversicherung nicht verfassungswidrig, Differenzierung zwischen alten und neuen Bundesländern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R
    Durch die Neufassung sei die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gegenstandslos geworden (Urteil des 4. Senats vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R und Urteil des 13. Senats vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R).

    Vorliegend wurde das bei Erlass der Anrechnungsentscheidungen für Bezugszeiten ab 1. Januar 1999 geltende Recht, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2;… Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3), von der Beklagten unrichtig angewandt, soweit sie im Rahmen der Festsetzungen der Anrechnungsbeträge für Bezugszeiten ab 1. Januar 1999 besondere (gekürzte) Freibeträge für das Beitrittsgebiet zu Grunde gelegt hat.

    Demgegenüber hatte das BSG (Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI alter Fassung (aF) entschieden, dass als Freibetrag nur der Betrag einzustellen ist, der sich bei gleichem MdE-Grad aus § 31 Abs. 1 BVG ergibt.

    Bereits im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) hat der 4. Senat des BSG zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI aF festgestellt, dass die historische Entwicklung keinen Anhaltspunkt dafür enthält, unfallverletzte Rentenberechtigte aus den alten und neuen Bundesländern sollten im Rahmen der Freibetragsregelung ungleich behandelt werden.

    Zu dieser Textfassung hat der erkennende Senat im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) ausgeführt, dass die Norm, soweit sie auf die Grundrente nach dem BVG verweist, nur die Beschädigten-Grundrente, die allein in § 31 BVG ausgestaltet worden ist, im Blick haben konnte; Anhaltspunkte dafür, dass auch auf weitere Regelungen des BVG verwiesen werden sollte, zB auf § 84a BVG, finden sich nicht.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO;… ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

    Eine nochmalige Berücksichtigung der ökonomischen Unterschiede, jetzt beim Freibetrag, würde unfallverletzte Versicherte im Beitrittsgebiet unverhältnismäßig belasten; vor allem aber wäre sie ungerechtfertigt sachwidrig (Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2), weil es beim Freibetrag um den immateriellen Schaden geht.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 13. Ausschuss den Inhalt des Urteils des 4. Senats vom 10. April 2003 (aaO) ebenfalls unzutreffend wiedergibt.

  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R
    Durch die Neufassung sei die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gegenstandslos geworden (Urteil des 4. Senats vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R und Urteil des 13. Senats vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R).

    Vorliegend wurde das bei Erlass der Anrechnungsentscheidungen für Bezugszeiten ab 1. Januar 1999 geltende Recht, wie das BSG bereits entschieden hat (…Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2; Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3), von der Beklagten unrichtig angewandt, soweit sie im Rahmen der Festsetzungen der Anrechnungsbeträge für Bezugszeiten ab 1. Januar 1999 besondere (gekürzte) Freibeträge für das Beitrittsgebiet zu Grunde gelegt hat.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 13. Senat des BSG (Urteil vom 20. November 2003, B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) angeschlossen.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (…zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO; ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R
    Zur Begründung machte er unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96 und 1 BvR 1659/96) geltend, bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags sei ein Freibetrag in der Weise zu berücksichtigen, dass der Betrag der Grundrente ohne Absenkung für das Beitrittsgebiet einzustellen sei.

    Die ausschließliche Anknüpfung an die Grundrente iS des § 31 BVG beinhaltete eine bloße Rechtsfolgenverweisung; sie war erforderlich, weil die Festsetzung des geldwerten Betrags der Verletztenrenten - wie oben schon angesprochen - nicht nach einem materiellen und immateriellen Schadensanteil unterscheidet, der letztere sich jedoch durch Bezugnahme auf die Grundrente nach dem BVG abschätzen lässt (dazu auch: BVerfG, Urteil vom 14. März 2000, BVerfGE 102, 41, 59 f).

    Diese dynamische Verweisung geht ins Leere; denn § 84a Satz 1 BVG iVm EinigVtr Abschnitt III Nr. 1 Buchst a Regelung 4 ist durch das Urteil des BVerfG vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 - in: BGBl I 2000, 445; BVerfGE 102, 41 bis 67) ab 1. Januar 1999 mit Gesetzeskraft für nichtig erklärt worden, soweit die Beschädigten-Grundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG im Beitrittsgebiet anders berechnet wird als im übrigen Bundesgebiet.

  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 58/04 R

    Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs eines ehemaligen Soldaten der NVA im …

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R
    Jede (dynamische) Rechtsfolgenverweisung auf eine nichtige Norm geht zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen mehr auslösen kann (vgl insoweit zur vergleichbaren Verweisung im Recht des Dienstbeschädigtenausgleichs: BSG, Urteil vom 7. Juli 2005, B 4 RA 58/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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