Rechtsprechung
| BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Judicialis
BRAGO § 6 Abs 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungspflicht einer Erhöhungsgebühr im Rahmen der Anwaltskosten; Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Vorverfahren bei der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Beanspruchung der Rahmengebühr für die vorprozessuale ...
- Wolters Kluwer
Höhe der Kostenerstattung für ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren; Anwendbarkeit des § 63 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X) im Rahmen der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung; Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Gegenstandswertes in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten, Gebührenberechung für Rechtsanwälte
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 17.12.2001 - S 16 KA 477/01
- LSG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - L 4 KA 4/02
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95
Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Zur Begründung hat es auf § 91 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) hingewiesen, wonach von der unterlegenen Partei die "gesetzlichen" Gebühren des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei zu erstatten sind (BSGE 78, 159, 161 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7 S 25).Die Begrenzung der erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf die "gesetzlichen" Gebühren gilt auch im Rahmen des § 63 Abs. 1 und 2 SGB X (BSGE 78, 159, 161/162 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7 S 25/26).
- BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02
Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Die Frage, ob die Prozessvertretung einer BGB-Gesellschaft die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auslöst, war lange Zeit streitig (zum Meinungsstand s BGH, Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958).Allerdings hat der BGH für eine Klage der Gesellschafter eines in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft betriebenen Immobilienfonds, die wenige Monate nach Verkündung des Urteils des BGH vom 29. Januar 2001 erhoben worden ist, im Hinblick auf die noch nicht hinreichend klare Rechtslage die Erhöhungsgebühr für ansatz- und erstattungsfähig gehalten (Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958) und weiter angenommen, erst seit Bekanntwerden des Beschlusses des BGH vom 18. Februar 2002 (II ZR 331/00, NJW 2002, 1207) sei die Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft hinreichend geklärt gewesen (Beschluss vom 26. Februar 2003, VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145).
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R
Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes - …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Der Umsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit, der für die Ermittlung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in zahlreichen vertragsärztlichen Verfahren von Bedeutung ist (vgl zuletzt Senatsurteil vom heutigen Tage im Verfahren B 6 KA 15/04 R), ist bei einer aus mehreren Ärzten bestehenden Gemeinschaftspraxis typischerweise höher als bei einer Einzelpraxis. - BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02
Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
In Aktivprozessen einer Anwaltssozietät wegen einer Honorarforderung fällt ein Mehrvertretungszuschlag nicht an, weil die Sozietät dem Mandanten gegenüber zur Geringhaltung der Kosten verpflichtet ist und sie deshalb die Einziehung durch eines ihrer Mitglieder erledigen lassen muss (BGH NJW-RR 2004, 489). - OLG Schleswig, 07.04.2003 - 9 W 37/03
Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen die Mitglieder einer Anwaltssozietät
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Bei Passivprozessen von als BGB-Gesellschaft konstituierten Anwaltssozietäten hängt die Anwendbarkeit des Erhöhungstatbestandes einer Mehrheit von Auftraggebern davon ab, ob die Sozietät als solche oder deren einzelne Mitglieder in Anspruch genommen werden sollen (OLG Schleswig, MDR 2003, 1202). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Der BGH hat die BGB-Gesellschaft mit Urteil vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341) als grundsätzlich parteifähig angesehen (vgl zu den Auswirkungen für in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft betriebene Gemeinschaftspraxen: Engelmann, ZMGR 2004, 3, 6 f, mwN). - BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Allerdings hat der BGH für eine Klage der Gesellschafter eines in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft betriebenen Immobilienfonds, die wenige Monate nach Verkündung des Urteils des BGH vom 29. Januar 2001 erhoben worden ist, im Hinblick auf die noch nicht hinreichend klare Rechtslage die Erhöhungsgebühr für ansatz- und erstattungsfähig gehalten (Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958) und weiter angenommen, erst seit Bekanntwerden des Beschlusses des BGH vom 18. Februar 2002 (II ZR 331/00, NJW 2002, 1207) sei die Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft hinreichend geklärt gewesen (Beschluss vom 26. Februar 2003, VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145). - BGH, 16.03.2004 - VIII ZB 114/03
Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer Erbengemeinschaft
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Angesichts der typisierenden und generalisierenden Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO kommt es entscheidend darauf an, ob an der betreffenden Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt tätig wird, mehrere rechtsfähige oder doch im Rechtsverkehr so behandelte natürliche oder juristische Personen beteiligt sind (BGH, Beschluss vom 16. März 2004 - VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R
Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz - …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 R
Die Gemeinschaftspraxis iS des § 33 Abs. 2 Satz 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) ist durch die gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte der gleichen oder ähnlicher Fachrichtung in gemeinsamen Räumen mit gemeinsamer Praxisausrichtung, gemeinsamer Karteiführung und Abrechnung sowie mit gemeinsamem Personal auf gemeinsame Rechnung geprägt (zuletzt Senatsurteile vom 16. Juli 2003, B 6 KA 49/02 R - BSGE 91, 164, 170 RdNr 19 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1 RdNr 18 - und B 6 KA 34/02 R - SozR 4-5020 § 33 Nr. 2 RdNr 18). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche …
- BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 21/87
Erstattung - Kosten - Vorverfahren - Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung - …
- BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 35/90
Gemeinschaftspraxis - Voraussetzungen - Beendigung durch Verwaltungsakt
- BGH, 26.02.2003 - VIII ZB 69/02
Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Prozeßvertretung einer BGB -Gesellschaft
- BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64
Beschränkung der Zulassung der Revision
- LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2002 - L 4 KA 11/01
Anspruch von in einer Gemeinschaftspraxis tätigen Vertragsärzten gegen den …
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 12/03 Az: B 6 KA 12/03 R.
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2010 - L 18 B 386/07 Eine Abweichung von einer Entscheidung eines der in § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG aufgeführten Gerichte scheidet schon deshalb aus, weil in den von der Klägerin im Schriftsatz vom 09. Juli 2007 angeführten Urteilen des BSG vom 07. November 2006 B 1 KR 13/06 R , B 1 KR 22/06 R und B 1 KR 23/06 R ebenso wie in den Urteilen des BSG vom 20. Oktober 2004 B 6 KA 12/03 R und B 6 KA 15/04 R jeweils über Sachverhalte entschieden worden ist, in denen die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten nach § 63 Abs. 2 SGB X für notwendig erachtet und aufgrund dieser Rechtsgrundlage dann über die Höhe der Vorverfahrenskosten gestritten worden war.
- LSG Berlin, 10.03.2004 - L 7 KA 29/01 Weil die hier zugrunde liegende Rechtsfrage in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur umstritten ist (…vgl. die umfassende Übersicht der Rechtsprechung und Literatur im Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 18. Dezember 2002 - L 4 KA 4/02 - AGS 2003, S. 507 f.) und weil diese Rechtsfrage Gegenstand eines beim Bundessozialgericht anhängigen Revisionsverfahrens ist (B 6 KA 12/03 R), hat der Senat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
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