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Rechtsprechung
   BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44545
BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B (https://dejure.org/2012,44545)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B (https://dejure.org/2012,44545)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B (https://dejure.org/2012,44545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen - Nichterforderlichkeit des tatsächlichen Bestehens eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 Abs 1 S 1 SGB 12, § 93 SGB 12, § 94 SGB 12, § 20 Abs 1 SGB 10, § 103 SGG
    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen - Nichterforderlichkeit des tatsächlichen Bestehens eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Leistungsträgers auf Auskunft über Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse eines geschiedenen Ehegatten; Kein Auskunftsanspruch bei Negativevidenz; Als Unterhaltsschuldner des Sozialhilfeempfängers in Betracht kommender früherer Ehegatte

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 94 Abs 4 S. 1; BGB § 1585b
    Anspruch eines Leistungsträgers auf Auskunft über Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse eines geschiedenen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen - Nichterforderlichkeit des tatsächlichen Bestehens eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen - …

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
    Deshalb ist zur Auskunft schon verpflichtet, wer als Unterhaltsschuldner des Sozialhilfeempfängers in Betracht kommt (BVerwGE 91, 375 ff).

    Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (zur Negativevidenz bei Überleitung: BVerwGE 49, 311, 315 f; 56, 300, 302; 87, 217, 225; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen BVerwGE 91, 375 ff).

    Diese Auffassung widerspricht der vom 12. Senat selbst herangezogenen Rechtsprechung des BVerwG (vgl etwa zur Auslegung einer in einem beiderseitigen Unterhaltsverzicht enthaltenen Notklausel: BVerwGE 91, 375, 377), weil die Aufklärung oder Ermittlung des vermeintlich schlüssigen Sachvortrags von dem Rechtssatz abweicht, dass das Auskunftsverlangen nur dann sinnlos ist, wenn es nach objektivem (materiellen) Recht offensichtlich ausgeschlossen ist; denn es kann nicht "offensichtlich" sein, was sich erst nach Aufklärung eines Sachverhaltes und ggf einer Beweiserhebung (so auch in dem vom 12. Senat des LSG entschiedenen Fall) beantworten lässt.

  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
    Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (zur Negativevidenz bei Überleitung: BVerwGE 49, 311, 315 f; 56, 300, 302; 87, 217, 225; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen BVerwGE 91, 375 ff).

    Deshalb spricht auch das BVerwG in diesem Zusammenhang von "einem solchen möglicherweise nicht völlig auszuschließenden Ausnahmefall" (BVerwGE 49, 311, 314 f; 56, 300, 302).

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung …

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
    Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (zur Negativevidenz bei Überleitung: BVerwGE 49, 311, 315 f; 56, 300, 302; 87, 217, 225; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen BVerwGE 91, 375 ff).

    Deshalb spricht auch das BVerwG in diesem Zusammenhang von "einem solchen möglicherweise nicht völlig auszuschließenden Ausnahmefall" (BVerwGE 49, 311, 314 f; 56, 300, 302).

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
    Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (zur Negativevidenz bei Überleitung: BVerwGE 49, 311, 315 f; 56, 300, 302; 87, 217, 225; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen BVerwGE 91, 375 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 12 SO 61/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
    Rn. 8 Ein Klärungsbedarf besteht auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des 12. Senats desselben LSG (Urteil vom 1.9.2010 - L 12 SO 61/09), auf die sich die Klägerin stützt.
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision - …

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39;… SozR § 160a Nr. 31).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80

    Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
    Sie ist durch die Rechtsprechung des BVerwG, der sich das Bundessozialgericht (BSG) bereits angeschlossen hat (vgl zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 80), geklärt.
  • BSG, 21.11.2024 - B 8 SO 5/23 R

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen …

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn offensichtlich kein überleitbarer Anspruch besteht (sog. Negativevidenz, vgl. BSG Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B, Rn. 7, juris;… LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.06.2018, L 7 SO 1715/16, Rn. 21 m.w.N., juris;… LSG NRW Urteile vom 16.04.2008, L 12 SO 4/07, Rn. 27, juris; …und vom 07.05.2012, L 20 SO 32/12, Rn. 27 ff., juris).
  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter …

    Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B;… zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (st. Rspr. seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff).
  • LSG Bayern, 23.10.2014 - L 8 SO 212/12

    1. Weiterentwicklung der Rechtsprechung (Urteil vom 28.01.2014, L 8 SO 21/12).2. …

    Der Sinn und Zweck des öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruchs als Vorbereitungsmaßnahme für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs steht einer über die Feststellung einer potentiellen Unterhaltsverpflichtung hinausgehenden Prüfung entgegen (BSG Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B, juris Rn. 8, LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12, juris Rn. 43).

    Das BSG hat im Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B ausdrücklich klargestellt, dass nicht "offensichtlich" iS der Negativevidenz sein könne, was sich erst nach Aufklärung des Sachverhaltes und ggf. einer Beweiserhebung beantworten lasse.

    auch Beschlüsse über NZB des BSG, Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B; B. vom 25.04.2013, B 8 SO 104/12 B.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur …

    Rn. 45 Diesen Ausführungen schließt sich der erkennende Senat, der mittlerweile als einziger Senat neben dem 20. Senat beim LSG NRW für das Rechtsgebiet der Sozialhilfe zuständig ist, in vollem Umfang an, zumal mittlerweile auch das BSG die gegen die Nichtzulassung der Revision in dem zitierten Urteil eingelegte Beschwerde zurückgewiesen hat (BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -).

    Gemessen an diesem Zweck kann nur ein erkennbar sinnloses Auskunftsverlangen rechtswidrig sein (vgl. hierzu BSG, Beschl. v. 20.12.2012, - B 8 SO 75/12 B - m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG).

    Abgesehen davon, dass die medizinische Begutachtung eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten problematisch erscheint und allenfalls mit dessen Einverständnis möglich wäre, kann nicht offensichtlich sein, was sich erst nach Aufklärung eines Sachverhalts und Beweisaufnahme beantworten lässt (vgl. BSG, Beschluss vom 20.12.2012, - B 8 SO 75/12 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 7 SO 1715/16

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen …

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängerin gegen den Kläger weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - ;… vom 12. Dezember 2013 - L 7 SO 4209/09 - juris Rdnr. 34 und vom 28. Februar 2013 - L 7 SO 4014/11 - ; vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.;… Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 40 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 6. November 1975 - V C 28.75 - BVerwGE 49, 311 - juris Rdnr. 15).

    Das BSG hat in dem Beschluss vom 20. Dezember 2012 (B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 8) überzeugend darauf hingewiesen, dass das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 1. September 2010 im Widerspruch zu der von diesem selbst herangezogenen Rechtsprechung des BVerwG steht und den Grundsatz der Negativevidenz konterkariert.

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Sie ist durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl: Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B;… zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 80) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (stRspr seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff) geklärt.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3734/15

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber dem Ehegatten eines potenziell …

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängers gegen die Ehefrau des Klägers weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - und 28. Februar 2013 - L 7 SO 5083/12 - vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.;… Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 40 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.).
  • LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 91/17
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers gegen die Klägerin weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 7).

    Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 7).

    Dies ist allerdings gewollt angesichts der vom Auskunftsverlangen verfolgten Zielsetzung (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 8).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach …

    Ein Auskunftsanspruch ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn von vornherein, d.h. ohne nähere Prüfung, ohne Beweiserhebung und ohne eingehende rechtliche Überlegungen ersichtlich ist, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht (…sog. Negativ-Evidenz, vgl. dazu Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 27 ff. sowie daraufhin BSG, Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B Rn. 7 f.).

    Insoweit dient die Auskunftspflicht nach § 117 Abs. 1 SGB XII als bloße Vorstufe zur Realisierung etwaiger Unterhaltsansprüche nicht nur deren Vereinfachung, sondern auch der Vermeidung von Unterhaltsverfahren, die sich bei Kenntnis der Einkommens- und Vermögenssituation eines potenziell Unterhaltsverpflichteten als nicht erfolgversprechend darstellen (vgl. BSG, Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B Rn. 8).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2013 - L 7 SO 4209/09

    Sozialhilfe - Anspruchsübergang - Bestimmtheit der Überleitungsanzeige - …

    Das Bestehen des Anspruchs ist keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige (dazu und zum Folgenden BSG…, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rdnr. 8 ff; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - veröffentlicht auf www.sozialgerichtsbarkeit.de;… vgl. auch Senatsurteil vom 22. Juli 2010 - L 7 SO 853/09 - juris Rdnr. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 9 SO 13/13
  • SG Magdeburg, 21.07.2020 - S 29 SO 11/16

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Sozialhilfeträgers gegenüber dem …

  • BSG, 14.01.2019 - B 8 SO 56/18 B

    Auskunftsanspruch über Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Angehörigen …

  • SG Landshut, 12.11.2015 - S 11 SO 25/15

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

  • LSG Bayern, 11.10.2013 - L 8 SO 105/13

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Behinderung: Überleitung von …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit der Überleitung eines …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 20 SO 20/20

    Anspruch auf Leistungen für Betreuungskosten in einer Wohngemeinschaft für …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - L 8 SO 52/20

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber potenziell Unterhaltspflichtigen - …

  • LSG Bayern, 21.12.2020 - L 18 SO 148/19

    Sozialhilfe, Grundsicherung, Bescheid, Leistungen, Lebensunterhalt, Streitwert, …

  • BSG, 08.02.2017 - B 8 SO 71/16 B

    Auskunftspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige …

  • BSG, 09.03.2015 - B 8 SO 89/14 B

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

  • OLG Koblenz, 19.07.2017 - 9 UF 131/17

    Kausalitätsprüfung bei gesetzlichem Forderungsübergang im Sozialhilferecht

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 4/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2025 - L 34 AS 895/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen gegenüber einem …

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 855/21
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts

  • LSG Hamburg, 10.06.2021 - L 4 SO 38/20

    Auskunftspflicht des Hilfebedürftigen gegenüber dem Sozialhilfeträger über …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 75/15

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts

  • SG Aurich, 06.10.2016 - S 13 SO 70/15

    Streitigkeiten nach dem SGB XII

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2017 - L 2 SO 2502/17
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