Rechtsprechung
| BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin - Grundhandelsgeschäfte - Arbeitsverträge - Einziger Prokurist - Fristlose Entlassung - Unzulässige Einschränkung des Rechts
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 29.07.1959 - 6 Sa 506/58
- BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59
Papierfundstellen
- BAGE 10, 122
- NJW 1961, 527
- MDR 1961, 264
- BB 1961, 95
- DB 1961, 711
Wird zitiert von ... (22)
- BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83
Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung
Kann das Revisionsgericht aufgrund des angefochtenen Urteils annehmen, daß weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen, kann es die Auslegung der unvollständig gewürdigten Willenserklärungen selbst vornehmen (BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; 16, 215, 225 = AP Nr. 9 zu § 1 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]. - BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93
Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 20. Oktober 1960 - 2 AZR 554/59 - BAGE 10, 122 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB) bei einer Kommanditgesellschaft sogar erheblich weitergehend die Wirksamkeit einer Kündigungsbeschränkung anerkannt, die die - fristlose - Kündigung des Ehemanns der Kommanditistin der KG von der Zustimmung dieser Kommanditistin abhängig machte. - BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75
Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen …
Da die am 11. und 12. Juli 1975 zwischen den Parteien gewechselten Fernschreiben in Bezug genommen sind, und diese offensichtlich die Verhandlungen zwischen den Parteien vollständig wiedergeben, so daß eine weitere Sachaufklärung weder zu erwarten noch erforderlich ist, ist auch das Revisionsgericht in der Lage, selbst diese Willenserklärungen nichttypischer Art anhand des vorliegenden Urkundenmaterials auszulegen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG AP Nr. 6 zu § 55= ZPO ; BAG AP Nr. 11, 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122 [127] = AP Nr. 1 zu § 164 HGB ; BAG AP Nr. 1 zu § 157 BGB ).
- BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
Tarifvertrag Stahlindustrie - Wochenarbeitszeit
Die Auslegung kann jedoch dann durch das Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn alle für die Auslegung maßgeblichen Tatsachen feststehen, weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Vereinbarungen keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zulassen (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil vom 15. Oktober 1986, BAGE 53, 179). - BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
Auflösung einer Tarifvertragspartei
Die Auslegung kann jedoch dann auch vom Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Erklärung keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zuläßt (BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB). - BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge - …
Der Senat kann auch die unzutreffende Auslegung des Berufungsgerichts durch seine eigene ersetzen, weil der Sachverhalt feststcht und besondere Umstände des Einzolfalles, die der Auslegung eine besondere Richtung geben könnten, nicht erkennbar sind (BAG 9, 243 [247 f.] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 10, 122 [1273 - AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAG AP Nr. 6 zu § 550 ZPO). - BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 183/83
Änderung einer Versorgungsregelung durch Rundschreiben
Diese Auslegung ist vom Revisionsgericht überprüfbar, weil der Inhalt der Versorgungszusage sich aus Urkunden ergibt, die in gleicher Geschlossenheit dem Landesarbeitsgericht wie dem Revisionsgericht vorliegen (BAG Urteil vom 7. Dezember 1956 - 1 AZR 135/55 - AP Nr. 3 zu § 63 RegelungsG; Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZP0; BAG 6, 321 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG 10, 122 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BGH LM § 133 (A) BGB Nr. 2). - BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73
Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen - …
Daher kann die Auslegung auch in der Revisionsinstanz erfolgen (ständige Rechtsprechung: z.B. BAG 10, 122 ff. = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAG AP Er. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge). - BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 761/75
Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich
Denn der dabei zu berücksichtigende Sachverhalt steht fest (BAG 10, 122 [1273 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB [zu I 2 der Gründe]). - BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71
Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit
der Auslegung eine bestimmte, etwa vom Wortlaut abweichende Richtung geben könnten, von den Parteien in den Vorinstanzen und in der Revision weder vorgetragen noch ersichtlich sind (BAG AP Nr« 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG AP Nr« 6 zu § 550 ZPO; BAG 6, 321 [34-5] = AP Nr" 2 zu § 1 TVG Priedenspflicht; BAG 10, 122 [127] = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAG AP Nr. 1 zu § 157 BGB)0 Obwohl die Präge der Ungleichheit der Kündigungsfristen auf Grund der Entscheidung des Arbeitsgerichts angeschnitten xvar, haben sich beide Parteien in der Berufungs- und der Revisionsinstanz darauf beschränkt, zur Präge der Auslegung des Vertrages Rechtsausführungen zu machen« Weitere tatsächliche Gesichtspunkte sind nicht vorgetragen worden« In einem derartigen Pall besteht kein Anlaß, den Rechtsstreit an die Vorinstanzen zurückzuverweisen (BAG 21, 46 [63] = AP Nr« 127 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt)« Dadurch würde die Erledigung des Rechtsstreits verzögert und es würden weitere Kosten entstehen« 3« Ist demnach vom Senat selbst die Vertragsauslegung vorzunehmen, so muß vom Wortlaut der Vereinbarung unter Berücksichtigung der damaligen Verhältnisse ausgegangen werden, nicht von einer Interessenlage, wie sie sich etwa in den folgenden Jahren bis 1970 herausgestellt hat" Nur:, Ziff" 1 des Vertrages spricht von einer möglichen Verpflichtung des Beklagten, der sich "bemühen" soll, den Kläger als Luftbildoperateur auszubilden« Die Ziff« 2 beinhalten ausdrücklich und allein eine Verpflichtung des Klägers, einschließlich der Vereinbarung einer aus schließlich vom Kläger nach Ziff« 4- zu zahlenden Vertragsstrafe, wenn er "gegen die vorstehenden Vereinbarungen", also praktisch die Ziff« 2 und 3 verstoße" Ziff« 5 des Vertrages gibt zunächst das Motiv dafür an, warum eine Kündigungsbeschränkung erfolgt, nämlich wegen der kostspieligen Ausbildung als Luftoperateur" Deshalb wird der Kläger verpflichtet, nicht zu einem Termin vor End.e des Jahres 1973 zu kündigen, noch '"dem Beklagten einen "Grund zur Entlassung" zu geben. - BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - …
- BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 1124/79
Leistungsprämie - billiges Ermessen
- BAG, 27.04.1972 - 5 AZR 449/71
Gratifikation - Rückzahlungsklausel - Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 250/79
- BAG, 27.08.1964 - 5 AZR 364/63
Parteiwille - Arbeitsort - Sitz des Arbeitgebers - Bundesmanteltarifvertrag für …
- BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
- BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 78/83
- BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 957/79
Wechsel des Arbeitgebers - Wiederholungsuntersuchung - Schwangere Lehrerin - …
- BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 59/83
- BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 302/85
Beachtlichkeit einer tariflichen Ausschlussfrist für die Geltendmachung …
- ArbG Chemnitz, 06.02.1996 - 15 Ca 8084/95
Wirksamkeit der Kündigung des Mitgesellschafters einer GmbH durch den …
- BAG, 12.01.1971 - 1 AZR 311/70
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