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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,790
BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58 (https://dejure.org/1960,790)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1960 - 1 AZR 548/58 (https://dejure.org/1960,790)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1960 - 1 AZR 548/58 (https://dejure.org/1960,790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen - Fehlende Zustimmung des Betriebsrats - Spruch der Einigungsstelle - Maßnahmen im personellen Bereich - Änderungskündigungen

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 262
  • NJW 1961, 896
  • DB 1961, 377
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58
    las Landesarbeitsgericht wird sich bei der rechtlichen Beurteilung dieser Präge an die Grundsätze halten müssen, die der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 4 Februar I960 - 3 AZR 25/58 - BAG 9 j 36 ffo - ausgesprochen hat«.
  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 521/54

    Kündigung bei Aussperrung - Mitbestimmung im personellen Bereich

    Auszug aus BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58
    Sie hat nicht einmal das im Tarifvertrag vorgesehene Verfahren beachtet, das zur Erleichterung der Herbeiführung einer Einigung eingeführt ist, die gesetzliche Regelung aber nicht ausschließt« Sie verstieß dadurch gegen § 56 Abs. 1 g BetrVG und gegen den Tarifvertrag, da sie ohne Zustimmung des Betriebsrats und ohne Spruch der Einigungsstelle von sich aus eine neue Lohnregelung durchführte« Wenn die Beklagte zum Zwecke der Durchführung dieser neuen Lohnregelung Kündigungen aussprach, um ihren Willen durchzusetzen, so ist dieser Pall nicht anders zu beurteilen als der vom Senat im Urteil BAG 3, 266 entschiedene" Dort hat der Senat ausgesprochen" daß alle Maßnahmen, die dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, unwirksam sind, wenn sie ohne Zustimmung des Betriebsrats getroffen werden und ein Spruch der Einigungsstelle nicht vorr liegt" Das gilt von allen Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar das betriebliche Mitbestimmungsrecht ausschalten oder umgehen sollen" Deshalb sind auch Maßnahmen, die der Arbeitgeber mit dem Ziel einzelvertraglicher Änderung der durch notwendige Betriebsvereinbarung zu regelnden Prägen ohne Einigung mit dem Betriebsrat und ohne Spruch der Einigungsstelle trifft, unwirksam, wenn es sich um Maßnahmen im personellen Bereich handelt" Diese Unwirksamkeit auch der Maßnahmen im personellen Bereich beschränkt sich nicht auf Fälle von Änderungskündigungen, wie sie in dem Rechtsstreit Vorlagen, der zum Urteil des Senats BAG 3, 266 geführt hat" Vielmehr muß auch für Kündigungen , die die pgülJjigje Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen sollen, unter bestimmten Voraussetzungen das selbe gelten, nämlich dann, wenn es sich um Druckkündigungen im oben erörterten Sinne handelt, wie sie das Landesarbeitsgericht für den Streitfall angenommen hat" Denn solche Druckkündigungen â- die nicht mit den vom Arbeitgeber auf Verlangen der Belegschaft ausgesprochener.
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    In BAGE 10, 262, 265 [BAG 16.12.1960 - 1 AZR 548/58] (= AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG) hat der Erste Senat diese Grundsätze auf eine Beendigungskündigung, die dem Kläger wie auch anderen Arbeitnehmern gegenüber zur mitbestimmungswidrigen Senkung von Akkordsätzen ausgesprochen worden ist, erstreckt, wenn darin eine Umgehung der Mitbestimmung des Betriebsrats liegt.
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Beteiligung des Betriebsrats an mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen im Sinne von § 87 Abs. 1 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung für die durchzuführende Maßnahme ist (BAG 3, 207, 211 ff. = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG; BAG 10, 262, 265 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit;… BAG Beschlüsse vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - und - 1 ABR 76/79 - BAG 34, 331 und BAG 34, 355 = AP Nr. 70 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf sowie die weitaus herrschende Meinung in der Literatur: vgl. dazu die Nachweise bei Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 80).
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79

    Betriebsvereinbarung

    Rechtsgeschäfte, die zu einer Umgehung des Mitbestimmungsrechts führen, sind unwirksam (BAG 3, 266, 272 = AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG; BAG 10, 262, 265 - AP Nr. 22 aaO, zu 2 der Gründe; BAG 14, 164, 175 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, zu 3 d der Gründe; BAG vom 17- Dezember 1968 - 1 AZR 178/68 - AP Nr. 27 zu § 56 BetrVG, zu IV der Gründe; BAG vom 5 Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - AP Nr. 10 zu § 12 AZO, zu II 2 a der Gründe; Fitting/Auffarth/ Kaiser, BetrVG, 13- Aufl., § 87 Rz 3 a ; Galperin/Löwisch, BetrVG, 5 Aufl., § 87 Rz 16, 20; Wiese, GK-BetrVG, § 87 Anm. 34; a.M. Dietz/Richardi, BetrVG, 5 Aufl., § 87 Rz 34, 43 bis 65; Schlüter, DB 1972, 92 ff., 139 ff.; Richardi, ZfA 1976, 1, 35 ff.).
  • BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68

    Wendezeit - Omnibus-Kraftfahrers - Beanspruchung des Fahrers - Dienstschicht - …

    mungsrecht des Betriebsrats unterliegen, sind unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Betriebsrats getroffen werden und ein Spruch der Einigungsstelle nicht vorliegt (BAG 10, 262 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Entlohnung [zu 6 der Gründe];… AP Nr" 4 aaO [zu 5 der Gründe]).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Die Tatsacheninstanz muß danach ihre Entscheidung aufgrund des gesamten Parteivortrags treffen (BAG Urteil vom 16. Dezember I960 - 1 AZR 5 W 5 8 - BAG 10, 262, 26? = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG).
  • BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66

    Rückdeckung einer erteilten Versorgungszusage - Lebensversicherung mit eigener …

    nicht gerecht" Das Tatsachengericht braucht sich zwar nicht mit jeder einzelnen Parteibehauptung ausdrücklich auseinanderzusetzen o Wenn das Gericht aber aus den Umständen auf einen bestimmten Parteiwillen schließt., so muß doch erkennbar sein., daß es den gesamten in Betracht kommenden Prozeßstoff im Sinne des § 286 ZPO sachentsprechend gei-zürdigt hat und welche Erwägungen zu den vom Gericht gezogenen Folgerungen geführt haben (vgl" BAG AP Nr" 2 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge; BAG 10, 262 [2 6 7 ] = AP Nr" 22 zu § 56 BetrVG)".
  • BAG, 19.10.1988 - 4 AZR 354/88

    Anwendbarkeit des Tarifvertrages für Großhandel auf Angestellte im Einzelhandel

    Selbst wenn diese hinsichtlich der Frage, ob die Beklagte einen Mischbetrieb, der im Groß- und Einzelhandel tätig ist, unterhält, eine Tatsachenfeststellung enthalten sollten, so hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit Recht nach § 286 ZPO gerügt, daß das angefochtene Urteil insoweit keine Begründung enthält (vgl. BAGE 10, 262, 267 [BAG 16.12.1960 - 1 AZR 548/58] = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG).
  • BAG, 17.12.1968 - 1 AZR 178/68

    Tarifvertragsgeltung

    Zu Maßnahmen im personellen Bereich gehören die von der Beklagten ausgesprochenen Änderungskündigungen (BAG 3, 266 = AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG; BAG 10, 262 [2653 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; BAG 14, 164 [1733 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung).
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