Rechtsprechung
| BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsratsmitglied - Beurteilung des wichtigen Grundes - Außerordentliche Kündigung - Arbeitsvertragsverletzung - Fristlose Entlassung - Betriebsrat
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 05.07.1961 - 2 Sa 106/61
- BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61
Papierfundstellen
- BAGE 12, 141
- NJW 1962, 606 (Ls.)
- BB 1962, 137
- DB 1962, 104
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61
Ist jedoch ein Verhalten zu bewerten, das der Betriebsratstätigkeit entspringt und zugleich eine Amts- und eine Arbeitsvertragsverletzung sein kann, dann ist an die Annahme einer schweren Verletzung des Arbeitsvertrages, also an die Berechtigung zur fristlosen Entlassung, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem anderen Arbeitnehmer, der nicht dem Betriebsrat angehört (BAG 1, 185 = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; 2, 138 = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG; 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG). - BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55
Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines …
Auszug aus BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61
Ist jedoch ein Verhalten zu bewerten, das der Betriebsratstätigkeit entspringt und zugleich eine Amts- und eine Arbeitsvertragsverletzung sein kann, dann ist an die Annahme einer schweren Verletzung des Arbeitsvertrages, also an die Berechtigung zur fristlosen Entlassung, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem anderen Arbeitnehmer, der nicht dem Betriebsrat angehört (BAG 1, 185 = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; 2, 138 = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG; 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG).
- ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Pflichtverletzungen, die zugleich mit der Betriebsratstätigkeit zusammenhängen zum Schutze des Betriebsratsmitglieds und seiner Amtsführung an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen ist als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (BAG 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - Die B 1987, 1304; BAG 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - BAGE 12, 141). - BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und …
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn zugleich eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt, wobei an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen ist als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (BAG, aa0 sowie BAG Urteil vom 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).Es hat jedoch nicht beachtet, daß das Erfordernis, bei der Prüfung des wichtigen Grundes zur Kündigung eins Amtsträgers einen "besonders strengen Maßstab" anzulegen nur dazu dient, die freie Betätigung des Betriebsratsmitgliedes in seinem Amt zu gewährleisten (vgl. BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG unter Hinweis auf BAG 1, 185 und 2, 138; BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0).
- LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren …
Der Auffassung, dass im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung für den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB auch das kollektive Interesse der Belegschaft an der Erhaltung ihrer gewählten Vertretung besondere Bedeutung zukomme (…von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 15. Aufl. § 15 Rn. 96) und deshalb neben den individuellen Belangen des Arbeitgebers und des zu kündigenden Arbeitnehmers auch die möglichen kollektiven Interessen des Betriebsrats und der Belegschaft an diesem Arbeitnehmer in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Funktion in die Betrachtung einzubeziehen seien (BAG 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - BAGE 26, 219), ist nur für den Fall zu folgen, dass die Pflichtverletzung, die den Tatbestand des wichtigen Grundes erfüllen soll, seiner Amtstätigkeit entspringt und daher zugleich Amts- und Arbeitsvertragsverletzung sein kann (vgl. BAG 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF. Nr. 105; 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - BAGE 12, 141).
- BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne - …
1 AZR 404/61), Wenn ein Verhalten zu bewerten ist, des der Betriebsratstätigkeit entspringt und zugleich eine Amts- und eine Arbeitsvertragsverletzung sein kann, ist an die Annahme einer schweren Verletzung des Arbeitsvertrages ein besonders strenger Maßstab anzulegen. - LAG Baden-Württemberg, 09.09.2011 - 17 Sa 16/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - heimliche Übertragung …
(BAG 5. November 2009 aaO. sowie BAG 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - AP KSchG § 13 Nr. 16). - LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
Nur wenn durch die Amtspflichtverletzung zugleich das konkrete Arbeitsverhältnis unmittelbar und erheblich beeinträchtigt wird, ist eine außerordentliche Kündigung zulässig (BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61 - AP KSchG § 13 Nr. 16; BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61 - AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 8; BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95;… Fitting a. a. O., § 103 Rn. 30;… DKK/Kittner, a. a. O. § 103 Rn. 27;… ErfK/Kania, a. a. O., § 103 BetrVG Rn. 12;… ErfK/Ascheid, a. a. O., § 15 KSchG Rn. 27 f., 30 m. w. N.). - LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
Nur wenn durch die Amtspflichtverletzung zugleich das konkrete Arbeitsverhältnis unmittelbar und erheblich beeinträchtigt wird, ist eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässig (BAG 20.12.1961 - 1 AZR 404/61 - AP KSchG § 13 Nr. 16; BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG 16.10.1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95). - BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69
Betriebsratsmitgliedskündigung
zu § 13 KSchG; BAG 2, 266 = AP Kr. 4 zu § 13 KSchG; BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG; AP Nr. 21 zu § 66 BetrVG). - BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80 Die Anlegung eines besonders strengen Maßstabes ist in den Fällen der zuletzt genannten Art geboten, um die freie Betätigung des Betriebsratsmitgliedes in seinem Amte nicht zu beeinträchtigen (BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).
- ArbG Düsseldorf, 13.07.1999 - 6 Ca 2528/99 Die Anlegung eines besonders strengen Maßstabes ist in den Fällen der zuletzt genannten Art geboten, um die freie Betätigung des Betriebsratsmitgliedes in seinem Amte nicht zu beeinträchtigen (BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).
- BAG, 18.05.1965 - 2 AZR 329/64
Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Personalverkauf
- BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
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