Rechtsprechung
| BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angestellter in leitender Stellung - Mehrarbeit - Angestellte ohne regelmäßige Arbeitszeit - Vereinbarung einer Gesamtvergütung
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 20.02.1964 - 4 Sa 60/63
- BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64
Papierfundstellen
- BAGE 17, 41
- NJW 1965, 1549
- DB 1965, 1918
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54
Mehrarbeitsvergütung
Auszug aus BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64
Bei einem Angestellten ohne regelmäßige Arbeitszeit ist die Vereinbarung einer Gesamtvergütung zulässig, ohne daß diese quotenmäßig in das eigentliche Gehalt und die Vergütung für anfallende Mehrarbeit aufgegliedert werden müßte (im Anschluß an BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO und BAG AP Nr. 5 zu S 611 BGB Mehrarbeitsvergütung)" .Die Vereinbarung einer GesamtVergütung, in der auch die Vergütung für Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge enthalten ist, ist auch rechtlich zulässige Nach § 15 AZO ist es nicht erforderlich, daß ein bestimmter Teil des Gehalts ausdrücklich als Mehrarbeitszuschlag ausgewiesen wird (BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mchrarbeitsvergütung; Denccke, AZO, 5" Aufl", § 15 Ann. 13;… Hucck-Nippcrdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7" Aufl., L Band, § 40 III 4 b dd Fußnote 78, S. 278).
- BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60
Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter - …
Auszug aus BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64
beitnehmern haben oder ein höheres Gehalt beziehen= Der Begriff des leitenden Angestellten wird in § 1 Abs" 2 Nr" 2 AZO nicht definiert, sondern vorausgesetzt (so auch zu dem inhaltlich gleichen § 2 AZO id-F" v" 26o Juli '1934; Rohmer, 4" Aufl", Ana. II d zu § 2; Schmidt, 2" Aufl", Anm" I 9 c zu § 1; für das heutige Recht offenbar auch Denecke, AZO, 5° Aufl", Ann. 14 zu § 1; Grüll, Handbuch für leitende Angestellte, Band I, So 202; a" A" Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3° Aufl", § 15 III 3" S. 135" obwohl er anerkennt, daß der Wortlaut des Gesetzes gegen seine Ansicht spricht)" Zu den im Wortlaut ähnlichen Bestimmungen des § 12, Buchst" c KSchG und § 4 Abs" 2, Buchst" c BetrVG hat das Bundesarboitsgericht bereits entschieden (BAG 11, 278 [2833 = AP Nr" 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG AP Nr" 4 zu § 4 BetrVG), daß der Arbeitnehmer zunächst einmal leitender Angestellter im allgemeinen Sinne sein und außerdem die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen muß, wenn er nicht unter diese Gesetze fallen soll". - BAG, 24.02.1960 - 4 AZR 475/57
Auslegung des § 6 Nr. 4 der Dienstordnung der Allgemeinen Ortskrankenkasse von …
Auszug aus BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64
Mur wenn dem Arbeitnehmer aus anderen Rechtegründen (z. 3" Tarifvertrag, Einzelarbeitsvertrag) die Mehrarbeit als solche schon zu bezahlen ist, tritt kraft Gesetzes zwingend ein Mchrarboitszuschlag hinzu (BAG 9, 79 [84 ff.] = AP Kr" 11 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mit weiteren Nachweisen). - LAG Baden-Württemberg, 20.02.1964 - 4 Sa 60/63
Auszug aus BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64
Februar 1564 - 4 Sa 60/63 - wird zurückgewiesen, Der Kläger trägt die Kosten der Revision V o n R e c h t s w e g e n ! 2.
- BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73
Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter - …
Dabei bleibt vielfach offen oder ist umstritten, ob diese beiden Merkmale zusammen gegeben sein müssen oder die Erfüllung einer dieser Voraussetzungen genügt (vgl. statt aller: BAG 11, 278 [281 ff.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 17, 41 = AP Nr. 1 zu § 1 AZO; BAG 19, 126 [128] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1. Bd., S. 78;… Bulla, aaO, S. 131; Grüll, Handbuch für leitende Angestellte, Bd. I, S. 109 ff.). - BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68
Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag - …
lila Für gelegentliche Mehrarbeit kann der Kläger weder eine Grundvergütung noch einen MehrarbeitsZuschlag verlangen, wie sich aus folgendem ergibt: Io Bei der Vergütung von Mehrarbeit wird von alters her unterschieden zwischen der Grundvergütung und dem Zuschlag, der allein in § 15 AZO geregelt ist (vglo BAG 17, 41 = AP Nr" 1 zu § 1 AZO mit Hinweisen)0 Die Grundvergütung ist im allgemeinen gleich dem Lohn oder dem auf die entsprechende Zeiteinheit umgerechneten Gehaltsteil, wie er für die normale Arbeitszeit zu- - 7 t. - BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83 a) Bei der Vergütung von Mehrarbeit ist zu unterscheiden zwischen der Grundvergütung und dem Zuschlag, der allein in § 15 AZO geregelt ist (vgl. BAG 17, 41 = AP Nr. 1 zu § 1 AZO; BAG 22, 144 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO, zu III 1 der Gründe).
- BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 a) Dem Berufungsgericht ist darin zu folgen, daß es nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, gesetzliche oder tarifliche Ansprüche durch eine pauschalierte Vergütung oder einen pauschalierten Zuschlag zu erfüllen (vgl. z.B. BAG AP Nr. 1 zu § 15 AZO; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 17, 41 [4-5] = AP Nr. 1 zu § 1 AZO [zu 3 der Gründe]; BAG AP Nr. 31 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG [zu I 2 der Gründe]).
- BSG, 24.11.1965 - 1 RA 352/62
Begriff des "Angestellten in leitender Stellung" mit dem Zusatz "mit …
Auch im Arbeitsrecht (…vgl. hierzu Bulla, in Festschrift für Herschel, Schriftenreihe des Bundesarbeitsministeriums Heft 1, 1955, 121 ff mit weiteren Hinweisen) gibt es keine einheitlichen Begriffe und keine einheitlichen Begriffsmerkmale allgemeiner Art. für den Begriff des "leitenden Angestellten" oder des "Angestellten in leitender Stellung" (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1965, NJW 1965, 1549). - BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 53/80 Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 98/54 - AP Nr. 1 zu § 15 AZO; BAG Urteil vom 16. Januar 1965 - 5 AZR 154/64 - AP Nr. 1 zu § 1 AZO).
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