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Rechtsprechung
   BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,507
BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68 (https://dejure.org/1968,507)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1968 - 1 ABR 7/68 (https://dejure.org/1968,507)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1968 - 1 ABR 7/68 (https://dejure.org/1968,507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden Konzernunternehmens - Echte Auswahlmöglichkeit - Anfechtung der Wahl - Wahlanfechtungsverfahren - Beschlußverfahren - Ermittlung der Beteiligten - Gerichte für Arbeitssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 210
  • NJW 1969, 526 (Ls.)
  • DB 1968, 2178
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.10.1954 - 1 ABR 17/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68
    Die Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen muß in einem Streit wie dem vorliegenden im Beschlußverfahren er gehen" Das ergibt sich aus § 2 Abs" 1 Nr" <4 Buchst" s ArbGG sowie aus § 82 Abs" 1 Buchst" s BetrVG" Daß die jeweils dort genannte RechtsverOrdnung noch nicht vorliegt, ändert hieran nichts" Das Gesetz hat die Entscheidung für die Anwendung des B'eschlußverfahrens bereits getroffen" 2" Die Antragsteller des vorliegenden Verfahrens waren zur Stellung ihrer Anträge legitimiert" Da die Bundesregierung dem ihr vom Bundestag erteilten Auftrag, Vorschriften über die Anfechtung der Wahlen der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat zu schaffen., nicht nachgekommen ist ist es Aufgabe der Gerichte, die hier entstandene Lücke zu schließen (BAG 1, 121 fl25J = AP Nr, 1 zu § 76 BetrVG und ständige Rechtsprechung), Diese Lücke kann nur über § 18 BetrVG ausgefüllt werden, Die Interessenlage hin sichtlich der Anfechtungsberechtigung gegenüber der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes entspricht der Interessenlage und ihrer Regelung hinsichtlich der An fechtungsberechtigung gegenüber der Betriebsratswahlo Nach § 18 BetrVG sind zur Stellung des Anfechtungsantrags berechtigt u D a. mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber, Da es sich bei der Auf sicht sratswafil nicht um Fragen der Betriebsverfassung, sondern um solche der Unternehmensverfassung handelt, tritt an die Stelle des Arbeitgebers die Unternehmensleitung, Diese hat im vorliegenden Fall den Antrag gestellt.
  • BAG, 10.11.1954 - 1 ABR 24/54

    Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68
    nisses begehrt wird; das hat der Senat bereits entschieden" Diese Anfechtung steht neben einer Wahlanfechtung., mit der die Wiederholung der Wahl erstrebt wird (BAG 1, 166 /T67 /I687 - AP Nr, 2 zu § 76 BetrVG; BAG AP Nr" 10 zu § 76 BetrVG" Zur begrenzten Anfechtung einer Betriebsratswahl vgl" BAG AP Nr" 11 zu § 18 BetrVG)".
  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat stets auch die in den Betrieben des beteiligten Unternehmens gebildeten Betriebsräte am Verfahren über die Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat beteiligt (BAGE 21, 210, 216 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG, zu 4 der Gründe; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG [1952]).
  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen …

    Selbst dann, wenn ein Verfahrensbeteiligter aufgrund einer verfahrensfehlerhaft unterbliebenen Beteiligung und Zustellung des erstinstanzlichen Beschlusses keine Kenntnis von diesem und dem Ablauf der Beschwerdefrist haben konnte, erwächst die erstinstanzliche Entscheidung diesem gegenüber mit Ablauf von sechs Monaten seit der Verkündung in formelle Rechtskraft (vgl. BAG 26. November 1968 - 1 ABR 7/68 - zu II 5 der Gründe, BAGE 21, 210;… GK-ArbGG/Ahrendt Stand Dezember 2018 § 83 Rn. 87;… GMP/Spinner ArbGG 9. Aufl. § 83 Rn. 31).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl - …

    Die Rechtsmittelbefugnis folgt aus der Beteiligungsbefugnis (BAG Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 1 ABR 3/59 -, vom 26. Oktober 1962 -1 ABR 3/61 - und BAGE 21, 210 = AP Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 18 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 15. November 1963 - 1 ABR 5/63 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines …

    Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, um deren Rechtsstellung als Aufsichtsratsmitglied es in dem Beschlußverfahren geht, Beteiligte dieses Beschlußverfahrens sind (BAG Beschluß vom 24. Mai 1957 - 1 ABR 9/56 - AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG; vom 21. Dezember 1965, BAG 18, 61 = AP Nr. 14 zu § 76 BetrVG; vom 26. November 1968, BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG; vom 24. November 1981, BAG 37, 92 = AP Nr. 24 zu § 76 BetrVG).

    Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts im Wahlanfechtungsverfahren wird, wenn gegen sie von einem Beteiligten ein Rechtsmittel eingelegt wird, auch gegenüber den anderen Beteiligten, die kein Rechtsmittel eingelegt haben, nicht rechtskräftig (Beschluß des Senats vom 26. November 1968, BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).

  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 49/75

    Mitbestimmung: Besetzung von Aufsichtsräten in herrschenden Unternehmen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann die Wahlanfechtung einer Aufsichtsratswahl auf die fehlerhafte Feststellung des Wahlergebnisses, d. h. die Sitzverteilung beschränkt werden (vgl. BAG 19, 76 [793 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1952 und BAG 21, 210 [2153 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG 1952).

    Im übrigen ist zur Antrags und Beteiligungsbefugnis nichts zu bemerken (vgl. BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG 1952).

    In dem Fall BAG 21, 210 = AP Nr. IS zu § 76 BetrVG 1952 betrug das Zahlenverhältnis sogar 8.500 zu 118. Auch in diesem Fall hat der Senat keinen Anlaß gesehen, von der Berücksichtigung von Bewerbern des herrschenden Unternehmens abzusehen.

  • LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14

    Einheitliche Entscheidung über mehrere anhängige Verfahren zur Anfechtung von …

    Bezug genommen wurde u. a. auf eine in einem Beschlussverfahren ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 26.11.1968 - 1 ABR 7/68 - Juris).

    Einer Verbindung der Verfahren i. S. der hier in Rede stehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 26.11.1968 - 1 ABR 7/68 - Juris) bedurfte es dafür nicht.

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Entscheidend ist, ob durch das konkrete Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (vgl. BAGE 2, 97, 98-99 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ; BAGE 17, 72, 73 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAGE 21, 210, 217 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG ; BAG, Beschluss vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 -, AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluss vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 -, AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972; Beschluss vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 -, zur Veröffentlichung in AP vorgesehen).
  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren …

    Auch in diesem Falle kann über den Antrag nur einheitlich entschieden werden, so dass etwa mehrere anhängig gewordene Verfahren miteinander zu verbinden sind (BAG, Beschluss vom 26. November 1968 - 1 ABR 7/68, nach juris;… GK-ArbGG-Dörner, ArbGG, § 81 Rn. 54;… GMP/Matthes/Spinner, ArbGG, § 81 Rn. 48).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19

    Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - Anfechtung - …

    Kann der Wahlmangel durch eine Korrektur des Wahlergebnisses behoben werden, ist die Wirkung der Anfechtung darauf beschränkt (…MüKoAktG/Annuß, 5. Aufl. 2019, DrittelbG § 11 Rn. 3).Eine Wahlanfechtung bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wäre nach der Rechtsprechung des BAG allerdings auch in dem Sinne möglich gewesen, dass lediglich die Feststellung des richtigen Wahlergebnisses begehrt worden wäre (vgl. BAG 26. November 1968 - 1 ABR 7/68, BAGE 21, 210, Rn. 30 bei juris).
  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    In einem Verfahren, in dem es um die Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat des Unternehmens geht, sind die in den Betrieben des beteiligten Unternehmens gebildeten Betriebsräte zu beteiligen (BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG und Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 1 ABR 71/79- AP Nr. 25 zu § 76 BetrVG).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Dienstkraft - Wahlanfechtungsverfahren - Berichtigung des Wahlergebnisses - …

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75

    Beschwerdebefugnis freigestellter Personalratsmitglieder - Beschlussverfahren …

  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …

  • BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74

    Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat …

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 71/79

    Arbeitnehmervertreter - Wahl zum Aufsichtsrat - Anfechtung

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83

    Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers

  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75

    Dienstkraft - Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Berichtigung des …

  • VGH Hessen, 13.09.1989 - BPV TK 197/89

    Abgrenzung Zuständigkeiten - Gesamtpersonalrat - Personalrat beim Deutschen …

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