Rechtsprechung
| BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tariffähigkeit
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 07.03.1967 - 5 TaBV 1/66
- BAG, 31.01.1968 - 1 ABR 2/67
- BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67
Papierfundstellen
- BAGE 21, 98
- NJW 1968, 2160 (Ls.)
- NJW 1968, 862
- MDR 1968, 1043
- BB 1968, 1119
- DB 1968, 1272
- DB 1968, 1715
Wird zitiert von ... (16)
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. dazu 9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98, zu 2 der Gründe; 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 2 der Gründe;… 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - aaO, zu B II 2 b aa (1) der Gründe;… vgl. auch BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - aaO, zu B I 3 b der Gründe). - BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Arbeitskampfmaßnahmen
Auf andere Weise kann die Tarifautonomie unter Ausschluß der staatlichen Zwangs Schlichtung nicht funktionieren (BGH AP Nr. 38 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Leitsatz 1 und Ziff. 2 der Gründe; BAG 21, 98 [101 f.] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG Ziff. 2).Ob die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 1 TVG in jedem denkbaren Fall anwendbar ist, insbesondere bei den "kleinen" Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind, einen wirkungsvollen Druck oder Gegendruck auszuüben (vgl. den Beschluß des Ersten Senats BAG 21, 98 [101 f.] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG Ziff. 2), kann hier offenbleiben.
- BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. dazu BAG 9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98, 103 = AP TVG § 2 Nr. 25 = EzA GG Art. 9 Nr. 4, zu 2 der Gründe; 14. März 1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30, zu IV 2 der Gründe;… 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - aaO, zu B II 2 b aa (1) der Gründe;… vgl. auch BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - aaO, zu B I 3 b der Gründe).
- LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
DHV ist tariffähig
- BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75
Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition
Eine sinnvolle Ordnung des Arbeits- und Wirtschaftslebens als Aufgabe der Tarifautonomie kann nur erreicht werden, wenn die Koalitionen in der Lage sind, auf ihre Gegenseite jeweils einen fühlbaren Druck auszuüben, so daß jedenfalls in aller Regel ein Tarifvertrag zustande kommt (BAG v. 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98 (101/102); BAG v. 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 = BAGE 23, 320 (323/324)).Der Senat hat wiederholt Gelegenheit gehabt, zu der Frage der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen (-koalitionen) Stellung zu nehmen (Beschluß vom 6.7. 1956 - 1 AZB 18/55 - BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 19.1. 1962 - 1 ABR 14/60 - BAG 12, 184 = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; Beschluß vom 9.7. 1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; als Sonderfall Beschluß vom 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).
Im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 18, 18 [28] = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; auch schon BVerfGE 4, 96 [107] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG) hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 78 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG - und vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG - seine Rechtsprechung näher bestimmt.
Die Zahl der Mitglieder der Koalition ist, wie der Senat in dem Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG - ausgesprochen hat, nicht ausschlaggebend.
Ohne die Fähigkeit, Druck auf den sozialen Gegenspieler ausüben zu können, wären diese Koalitonen von dem guten Willen ihres Koalitonspartners abhängig (vgl. Beschluß vom 9.7. 1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG).
Dieser Ansicht ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG - entgegengetreten.
Sache Antragstellers ist es, die Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, daß er die einem tariffähigen Verband obliegenden Aufgaben voll erfüllen kann (Senatsbeschluß vom 9.7. 1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 9 TVG).
- BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
Das gilt insbesondere für die hier strittige Frage, ob es insoweit auf die Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmervereinigung ankommt und ob diese bei der CGM zu bejahen ist (vgl. BAG 9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - BAGE 21, 98, 101 f. = AP TVG § 2 Nr. 25 mit Anm. Mayer-Maly). - BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97
Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig
Vereinigungen genießen den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG bereits in einem Stadium, in dem sie die erforderliche Durchsetzungskraft erst anstreben (BVerfGE 58, 233, 250 = AP Nr. 31 zu § 2 TVG, zu B I 2 der Gründe; BAGE 21, 98, 103 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG, zu 2 der Gründe). - BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86
Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen …
Auf andere Weise könne die Tarifautonomie unter Ausschluß der staatlichen Zwangsschlichtung nicht funktionieren (unter Bezugnahme auf BGH AP Nr. 38 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 21, 98, 101 f. [BAG 09.07.1968 - 1 ABR 2/67] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG, zu 2 der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04
Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 06.05.1964 (1 BvR 79/62 - AP TVG § 2 Nr. 15) entschieden hatte, dass die Bereitschaft zum Arbeitskampf nicht zu den Voraussetzung der Tariffähigkeit zählt, hat das Bundesarbeitsgericht beginnend mit dem Beschluss vom 09.07.1968 (1 ABR 2/67 - AP TVG § 2 Nr. 25 (Berliner Akademiker Bund)) hierzu den Grundsatz entwickelt, dass dazu einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen aber auch eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation gehört. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 1264/05
Voraussetzungen für die Durchführung einer Wahlanfechtung; Voraussetzungen für …
BAG, Urteile vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 -, BAGE 23, 320, sowie vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 -, BAGE 21, 98. - BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
Tariffähigkeit eines Arbeitgeberverbandes
- BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78
Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung …
- BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76
Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation - Mitglied einer …
- BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung - …
- BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04
Auswahlermessen des Gerichts bei Bestellung von Gewerkschaftsvertretern für …
- LAG Köln, 10.10.1988 - 5 TaBV 27/88
Christliche Gewerkschaft; Gewerkschaft; Holz und Bau; Tariffähigkeit
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".