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Rechtsprechung
   BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 339/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1126
BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 339/68 (https://dejure.org/1969,1126)
BAG, Entscheidung vom 10.06.1969 - 1 AZR 339/68 (https://dejure.org/1969,1126)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 1969 - 1 AZR 339/68 (https://dejure.org/1969,1126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arzt

  • aerzteblatt.de PDF (Leitsatz)

    Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers für seine angestellten Ärzte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 63
  • NJW 1969, 2299
  • MDR 1969, 859
  • MDR 1969, 959
  • DB 1969, 1610
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 12 U 50/02

    Arbeitsunfall auf Betriebsstätte: Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen …

    Es bliebe bei dem durch § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag bestimmten Maßstab, wonach die Freistellungspflicht zu beachten ist (vgl. BAG NJW 1969, 2299).
  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73

    Rückgriffshaftung - Mitverschulden des Dienstherrn - Schadengeneigte Tätigkeit - …

    Zum Begriff der "schadengeneigten Tätigkeit" (im Anschluß an BVerwGE 29, 127; 34, 123; BAG 22, 63).
  • LAG Berlin, 29.10.1990 - 9 Sa 67/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Anwendung der Grundsätze schadensgeneigter Tätigkeit …

    Es entspricht allgemeiner Auffassung im Arbeitsrecht (…vgl. etwa Gamillscheg/Hanau, Die Haftung des Arbeitnehmers, 2. Aufl. 1974, S. 89 ff.;… Soergel/Kraft, BGB, 11. Aufl. 1980, § 611 Rdn. 73;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl. 1987, S. 267; BAG vom 25. September 1957, AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO ; BAG vom 18. Januar 1966, AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG vom 10. Juni 1969, NJW 1969, 2299; siehe auch BGH vom 5. Dezember 1983, DB 1984, 552; BGH vom 19. September 1989, BB 1989, 2252), die Zustimmung verdient, daß einem Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber ein Freistellungsanspruch zustehen kann, wenn sich der Arbeitnehmer einem Dritten gegenüber in Ausübung einer schadensgeneigten Tätigkeit oder aus anderen Gründen im Innenverhältnis zu Lasten des Arbeitgebers haftbar gemacht hat, wobei als Rechtsgrundlage § 670 BGB in Betracht kommt.
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