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Rechtsprechung
   BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,977
BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76 (https://dejure.org/1978,977)
BAG, Entscheidung vom 03.05.1978 - 4 AZR 731/76 (https://dejure.org/1978,977)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 1978 - 4 AZR 731/76 (https://dejure.org/1978,977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Saarländischer Rundfunk - Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Tarifliche Mindestvergütung - Einseitige Bestimmung des Arbeitsentgelts - Abgrenzungskriterien - Filmcutters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 281
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des …

    Auszug aus BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76
    Zwar ist es rechtlich möglich, auch ein derartiges einseitiges Bedimmungsrecht des Arbeitgebers für die Vergütung der Arbeitnehmer wirksam und verbindlich in einem Tarifvertrag festzulegen (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil des Senats vom 25" Januar 1978 - 4 AZR 5o9/76 -, [demnächst] AP Nr. Io zu § 611 BGB Croupiers, mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Eine gegenteilige Regelung, wie sie der Beklagte für gegeben hält, hätte bei der Art der Abfassung der VergO-SR einer hinreichend deutlichen und zweifelsfreien tariflichen Kennzeichnung bedurft (vgl. äuch dazu BAG AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie das Urteil des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 5o9/76 -, [demnächst] AP Nr. Io zu § 611 BGB Croupiers).

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76
    allenfalls bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe unter stützend, gleichsam im Sinne einer "Probe aufs Exempel" mitberücksichtigt werden (vgl. BAG AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen - …

    Auszug aus BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76
    Im übrigen wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, daß der in den Oberbegriffen der VergGruppen 4 und 5 der VergO-SR vorkommende abstrakte Begriff der Selbständigkeit, der auch in anderen Tarifverträgen häufig erscheint, die Bedeutung hat, daß damit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung jeweils einzuschlagenden Weg und zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches gefordert wird, wobei freilich weder Zusammenarbeit mit anderen Bediensteten noch Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen sind (vgl. Urteil des Senats vom 12. April 1975 - 4 AZR 721/76 -, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerihts sowie im Nachschlagewerk vorgesehen).
  • BAG, 04.12.1974 - 4 AZR 120/74

    Orchestermusiker - Musiker in Kulturorchestern - Einzelvertragliche Vereinbarung …

    Auszug aus BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76
    Im übrigen ist davon auszugehen, daß mangels einer anderslautenden Äußerung der Tarifvertragsparteien der ihnen geläufige Begriff des "Cutters" von ihnen in seiner spezifischen Bedeutung bei Funk und Fernsehen verwendet wird (vgl. dazu BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Musiker im Anschluß an BAG AP Nr. 12o und 119 zu § 1 TVG Auslegung sowie das Urteil des Senats AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustri 12 -.
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) übertragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 91, 296;… aus früherer Zeit: Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., II/1, § 15 II 10, S. 287 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß die Delegation nach Adressat und Umfang hinreichend deutlich sein (vgl. statt vieler BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) und zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Personalrats) beachten (…vgl. Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 298 m.w.N.).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem …

    Damit haben die Tarifvertragsparteien diesen Begriff in seiner besonderen, spezifischen Bedeutung bei der Finanzverwaltung geradezu als "terminus technicus" verwendet und damit zugleich auf die besonderen Verhältnisse, Aufgabenstellungen und Arbeitsbedingungen in der Finanzverwaltung Bedacht genommen (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 281, 291 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 13, 190, 197 = AP Nr. 89 zu § 3 TOA; BAG 13, 199, 201 = AP Nr. 90 zu § 3 TOA; vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Sparkassenangestellte und 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe …

    Das Feststellungsbegehren des Klägers stellt sich insoweit als eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungs feststellungsklagen dar, die auch für die Arbeitnehmer der Rundfunkanstalten in Betracht kommt und zur Klärung des gesamten Streitkomplexes zwischen den Parteien geeignet ist (BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 59/76 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG, Urteil vom 5- Mai 1978 - 4 AZR 73/76 - [demnächst] AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Damit richtet sich - wie auch in anderen Tarifverträgen vielfach üblich - die Eingruppierung bzw. die Vergütung jeweils nach der überwiegenden Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. dazu die ähnliche Regelung des § 18 Abs. 1 MTV - SR; Urteil des Senats vom 3- Mai 1978 - 4 AZR 731/76 - [demnächst] AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Abgesehen davon, daß die rechtlich zwar mögliche Übertragung zur einseitigen Ausfüllung der in den Vergütungsgruppen aufgeführten Tätigkeitsbezeichnungen auf den Arbeitgeber gleichzeitig auch eine gerichtliche Überprüflingsmöglichkeit, nämlich nach den Grundsätzen der §§ 315 ff. BGB zur Folge hat, müßte wegen der damit verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen ein solcher "Übertragungswille" der Tarifvertragsparteien aus drücklich festgelegt oder doch zumindest zweifelsfrei erkennbar und feststellbar sein (vgl. einerseits BAG Urteil vom 25. Januar 1978- 4 AZR 509/76 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, andererseits BAG Urteil vom 3" Mai 1978 - 4 AZR 731/76 - [demnächst AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) übertragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn;… Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 91, 296;… aus früherer Zeit: Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., II/1, § 15 II 10, S. 287 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß die Delegation nach Adressat und Umfang hinreichend deutlich sein (vgl. statt vieler BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) und zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Personalrats) beachten (…vgl. Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 298 m.w.N.).

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

    Das Landesarbeitsgericht geht hierbei vom zutreffenden Begriff aus, wenn es eine eigene Entscheidungsbefugnis des Angestellten über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit seines Aufgabenbereichs, die eine fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließe, fordert (vgl. BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 607/77 -, AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und BAGE 30, 281, 291 f. = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Da die Tarifvertragsparteien mit diesen Merkmalen nur den speziellen und verhältnismäßig kleinen Kreis der Sachbearbeiter der Landesversorgungsämter (und bei deren Fehlen wie in H der Versorgungsämter) erfassen wollen, ist demgemäß bei der Tarifauslegung insoweit auf die besonderen Verhältnisse, Aufgabenstellungen und Arbeitsbedingungen der VersorgungsVerwaltung Bedacht zu nehmen (vgl. BAG 30, 281, 291 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; auch das Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 619/82
    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) über tragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. !| zu U TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25, Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu 5 611 BGB Croupier? BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu 5 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 AP Nr. 3 zu R 1 TVG Tarifverträge; Bundesbahn;… Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Pz 91, 296;… aus früherer Zeit: Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., II/1, § 15 II 10, S. 287 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß die Delegation nach Adressat und Umfang hinreichend deutlich sein (vgl. statt vieler BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu $ 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) und zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Personalrats) beachten (…vgl. Wiedemann/Stumpf, aaO, 5 1 Rz 298 m.w.N.).

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Vielmehr ist nach dem gesamten KlageVorbrin gen das Begehren des Klägers auch schon in den Vorinstanzen als eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungs-Feststeilungsklagen anzusehen, die auch für die Arbeitnehmer der Rundfunkanstalten in Betracht kommen (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 115/83

    Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit …

    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) übertragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - auch zur Veröffentlichung vorgesehen;… Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 91, 296;… aus früherer Zeit: Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., Bd. II/1, § 15 II 10, S. 287 f., jeweils m. w. N.).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß die Delegation nach Adressat und Umfang hinreichend deutlich sein (vgl. statt vieler BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) und zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Personalrats) beachten (…vgl. Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 298 m. w. N.).

  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 516/84

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung - Umfang der wöchentlichen …

    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) übertragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - auch zur Veröffentlichung vorgesehen;… Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 91, 296;… aus früherer Zeit: Hueck/ Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., Bd. II/1, § 15 II 10, S. 287 f., jeweils m. w. N.).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß die Delegation nach Adressat und Umfang hinreichend deutlich sein (vgl. statt vieler BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) und zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Personalrats) beachten (…vgl. Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 298 m. w. N.).

  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 116/83

    Verkürzung und Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit - Wirksamkeit einer …

  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 97/83

    Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit …

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 358/82

    Zulässigkeit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage auf Feststellung …

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 153/83
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 45/83
  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 319/82
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 21/83
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 395/82
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 410/91

    Eingruppierung eines Szenenbildners beim Südwestfunk

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der …

  • BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77

    Große Werkstätte - Zahl der ausgebildeten Jugendlichen - Förmliches …

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 264/81
  • BAG, 20.06.1979 - 4 AZR 644/77

    Rechnungsprüfer - Abrechnungen der Ärzte - Kassenärztliche Vereinigungen - …

  • BAG, 25.11.1998 - 10 ABR 65/97
  • LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95

    Eingruppierung: Hörfunk-Mitarbeiterin - Bayerischer Rundfunk

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87

    Eingruppierung im Einzelhandel nach Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages …

  • BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78

    Brauereigewerbe - Eingruppierung von Arbeitnehmern - Eingruppierungsakt des …

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 413/83
  • BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 760/96

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Meisters im Handwerk der Radio- und …

  • BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 451/91

    Vorliegen einer Redaktion bei der organisatorischen Zusammenfassung mehrerer …

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 324/82
  • LAG Hamm, 20.01.2016 - 2 Sa 703/15
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 304/87
  • LAG Saarland, 09.12.1987 - 1 Sa 135/87

    Tätigkeiten und Funktionen der Mitarbeiter des Archivdienstes im Schallarchiv …

  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 513/83
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 56/83
  • BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 499/79
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 377/82
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 526/79
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