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Rechtsprechung
   BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 76/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6402
BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 76/79 (https://dejure.org/1981,6402)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1981 - 4 AZR 76/79 (https://dejure.org/1981,6402)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1981 - 4 AZR 76/79 (https://dejure.org/1981,6402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 59
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) übertragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 91, 296;… aus früherer Zeit: Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., II/1, § 15 II 10, S. 287 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 398/86
    Wegen der großen Zahl der zu beachtenden Umstände und der Möglichkeit, die im einzelnen aufgeführten Merkmale unterschiedlich zu gewichten, verbleibt der Beklagten jedoch ein Ermessensspielraum, den sie nach § 315 Abs. 1 BGB nach den Grundsätzen der Billigkeit ausfüllen muß, d.h. durch eine die Leistung bestimmende Entscheidung, die alle wesentlichen Umstände und die Interessen beider Partner angemessen berücksichtigt (so schon für Anlage 1 Abschnitt D a.F.: BAGE 36, 59, 63 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) .

    Gegenstand der Bewertung ist die mit Tatsachen zu belegende individuelle Arbeitsleistung des Arbeiters (so auch für die Anlage 1 Abschnitt D a.F.: BAGE 36, 59, 63 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).

  • BAG, 23.12.1986 - 4 AZN 517/86
    Da außerdem der erkennende Senat zur Auslegung der streitbefangenen Tarifnorm bereits in seinem Urteil BAG 36, 59 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn näher Stellung genommen hat, erscheint zweifelhaft, ob der vorliegenden Sache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zukommt.

    Zwar weist der Kläger in seiner Beschwerdebegründung auf die von ihm an genommene Möglichkeit hin, die beiden vorinstanzlichen Urteile könnten Abweichungen von den Urteilen des erkennenden Senats vom 12. August 1981 - 4 AZR 76/79 - (BAG 36, 59 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) und 25. November 1981 - 4 AZR 44/79 - (unveröffentlicht) enthalten.

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