Rechtsprechung
| BAG, 13.01.1982 - 5 AZR 546/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Verfall von Ansprüchen aus einem gerichtl. Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abfindung
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 02.01.1979 - 1 Ca 863/77
- ArbG Iserlohn, 02.01.1979 - 2 Ca 1030/78
- LAG Hamm, 21.03.1979 - 14 Sa 93/79
- BAG, 13.01.1982 - 5 AZR 546/79
Papierfundstellen
- BAGE 37, 274
- NJW 1982, 2207
- JR 1983, 176
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch …
Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 5 AZR 546/79
Der Schuldner soll wissen, mit welchen Ansprüchen er noch zu rechnen hat (vgl. BAG AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu I 2 und 3 der Gründe] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld
Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 5 AZR 546/79
Diese Regelung war mit Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) nicht vereinbar (Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1976 - BVerfGE 42, 176 [185] - AP Nr. 1 zu § 117 AFG [zu C I 4 der Gründe]).
- BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen …
Eine solche Mitteilung dürfte zwar regelmäßig Unkenntnis des Schuldners vom Anspruchsübergang ausschließen (vgl BAGE 37, 274, 281). - BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
Auslegung eines Abfindungsvergleichs
Zwar sind tarifliche Ausschlußfristen auf Abfindungsansprüche, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart werden, nicht anwendbar (BAGE 37, 274 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969, zu III der Gründe). - BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79
RÜckständiger Lohn - Lohnforderungsanspruch - Konkursausfallgeld
Da es jedoch fraglich erscheint, ob die Klägerin - wie nach § 727 Abs. 1 ZPO erforderlich - die Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen könnte, wäre eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO nicht der leichtere und einfachere Weg, um die Ansprüche zu verwirklichen (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 13. Januar 1982 - 5 AZR 546/79 -).
- BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
Verfall eines Rückzahlungsanspruch wegen tariflicher Verfallklausel - Überzahltes …
Der Schuldner dagegen soll sich seinerseits darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfristen nicht mehr weiter in Anspruch genommen zu werden (…vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe, mit Hinweis auf Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 367; BAGE 37, 274, 282 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969, zu III 2 c der Gründe; BAGE 40, 258, 260 f. = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 2 b der Gründe; sowie aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 -, für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 1 der Gründe). - LAG Berlin, 27.07.1998 - 9 Sa 58/98
Abfindungsanspruch auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs; Anwendung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 29/83
Übergang eines Vergütungsanspruches eines Arbeitnehmers auf die Bundesanstalt für …
Es genügt, wenn der Arbeitgeber durch eine Formanzeige des Versicherungsträgers erfährt, daß an den Arbeitnehmer Leistungen erfolgen, die zumindest einen teilweisen Übergang der Ansprüche des Arbeitnehmers gegen ihn zur Folge haben (BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 5 AZR 436/77 - AP Nr. 4 zu § 115 GewO; BAG 37, 274 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969). - LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2001 - 1 Sa 649c/00
Zahlung einer in einer als Ehevertrag bezeichneten notariellen Urkunde …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.01.1987 - 2 AZR 98/86
Wahrung der tariflichen Ausschlußfrist bei Schliessung eines außergerichtlichem …
Auch Forderungen eines Arbeitnehmers, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart werden, können nicht mehr verfallen, denn Grund und Höhe der Forderung stehen fest, der Schuldner hat seine Verpflichtung anerkannt, der Gläubiger kann aus dem Vergleich die Zwangsvollstreckung betreiben (so BAG 37, 274 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969, zu § 11 MTV für Angestellte des Groß- und Außenhandels Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 1977, der eine schriftliche Geltendmachung der Forderung und Klageerhebung innerhalb eines weiteren Monats verlangt). - LAG Schleswig-Holstein, 25.10.1989 - 5 Ta 104/89
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides wegen Vergütungsforderungen durch die …
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