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Rechtsprechung
   BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2453
BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81 (https://dejure.org/1982,2453)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1982 - 3 AZR 42/81 (https://dejure.org/1982,2453)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1982 - 3 AZR 42/81 (https://dejure.org/1982,2453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 352
  • NJW 1982, 2573
  • MDR 1982, 611
  • VersR 1982, 564
  • JR 1983, 220
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 369 = AP Nr. 28 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen) entschieden (BVerfGE 52, 369 C370]): "§ 1 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen über Freizeitgewährung für Frauen mit eigenem Hausstand vom 27. Juli 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1949 S. 6) ist mit Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar, so weit der Hausarbeitstag weiblichen, aber nicht männlichen alleinstehenden Arbeitnehmern mit eigenem Haus stand gewährt wird.".

    Ob auch die Begünstigung verheirateter Frauen gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich offengelassen (BVerfGE 52, 369 [378] = AP Hr. 28 zu § 1 HausarbTagsG Hordrh.-Westfalen [zu B .II 2 b der Gründe]); der vorliegende Fall gibt auch dem Senat keine Veranlassung, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

    Darin heißt es ausdrücklich, daß "dem Gesetzgeber verschiedene Wege offenstehen, die von der Verfassung geforderte Gleichheit herzustellenH (BVerfGE 52, 369 [379] = AP Nr. 28 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen [zu B III der Gründe]).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81
    Wenn nach der Verfassung nur noch die Gewährung von Hausarbeitstagen an alleinstehende Männer in Betracht kommen könnte, hätte das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde selbst abschließend entschieden und dem geltend gemachten Anspruch stattgegeben (BVerfGE 18, 288 [301 f .]; 35, 202 [244- f. ]).
  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81
    Wenn nach der Verfassung nur noch die Gewährung von Hausarbeitstagen an alleinstehende Männer in Betracht kommen könnte, hätte das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde selbst abschließend entschieden und dem geltend gemachten Anspruch stattgegeben (BVerfGE 18, 288 [301 f .]; 35, 202 [244- f. ]).
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Fststellungsklage

    Auszug aus BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81
    In welcher Form diese Gleichstellung erreicht werden soll, muß der Gesetzgeber entscheiden (und zwar nach Art. 125 Nr. 2 GG der Gesetzgeber des Bundes, BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 174/84

    Anspruch auf bezahlten Hausarbeitstag - Berechnung bei Wechselschichtdienst - …

    Ab Juli 1982 verweigerte die Beklagte den Hausarbeitstag unter Berufung auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1982 (BAG 37, 352 = AP Nr. 29 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen).

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daraufhin mit Beschluß vom 26. Januar 1982 (BAG 37, 352 ff. = AP Nr. 29 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen) ein Verfahren ausgesetzt, in dem eine alleinstehende Arbeitnehmerin den Hausarbeitstag gefordert hat.

    Im übrigen hat auch die Beklagte bis einschließlich Juni 1982 diese Rechtsauffassung vertreten und in der Folgezeit lediglich wegen der im Hinblick auf den Beschluß des Dritten Senats vom 26. Januar 1982 (BAG 37, 352 = AP Nr. 29 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen) entstandenen verfassungsrechtlichen Bedenken den Hausarbeitstag verweigert.

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daraufhin mit Beschluß vom 26. Januar 1982 (BAG 37, 352 = AP Nr. 29 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen) ein Verfahren ausgesetzt, in dem eine alleinstehende Arbeitnehmerin den Hausarbeitstag gefordert hat.
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83

    Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer …

    Keine Behörde und kein Gericht ist daher befugt, vom Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab die für verfassungswidrig erklärte Norm während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter anzuwenden (BVerfGE 22, 349, 363; 37, 217, 261; 55, 100, 110; BAG 37, 352, 354;… Heußner, aaO, 258;… Pestalozza, Festgabe zum 25jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts I 1976, S. 523, 562).

    Die Einbeziehung der Betriebszugehörigkeit vom vollendeten 25. Lebensjahr bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter stellt sich daher nach der Auffassung des Senates nicht als eine zwingende verfassungskonforme Regelung dar (eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht sonst selbst getroffen hätte: vgl. BVerfGE 8, 1, 18, 19; 18, 288, 301 f.; 55, 100, 113; BAG 37, 352, 354), sondern im Ergebnis als ein unzulässiger Vorgriff und Eingriff in die Kompetenz des Gesetzgebers.

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84

    Anspruch auf Unwirksamkeit einer vom Konkursverwalter ausgesprochenen …

    Keine Behörde und kein Gericht ist daher befugt, vom Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab die für verfassungswidrig erklärte Norm während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter anzuwenden (BVerfGE 22, 349, 363; 37, 217, 261; 55, 100, 110; BAG 37, 352, 354;… Heußner, aaO, 258;… Pestalozza, Festgabe zum 25jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts I 1976, S. 523, 562).

    Die Einbeziehung der Betriebszugehörigkeit vom vollendeten 25. Lebensjahr bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter stellt sich daher nach der Auffassung des Senates nicht als eine zwingende verfassungskonforme Regelung dar (eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht sonst selbst getroffen hätte: vgl. BVerfGE 8, 1, 18, 19; 18, 288, 301 f.; 55, 100, 113; BAG 37, 352, 354), sondern im Ergebnis als ein unzulässiger Vorgriff und Eingriff in die Kompetenz des Gesetzgebers.

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 304/84

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtbeachtung …

    Keine Behörde und kein Gericht ist daher befugt, vom Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab die für verfassungswidrig erklärte Norm während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter anzuwenden (BVerfGE 22, 349, 363; 37, 217, 261; 55, 100, 110; BAG 37, 352, 354;… Heußner, aaO, 258;… Pestalozza, Festgabe zum 25jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts I 1976, S. 523, 562).

    Die Einbeziehung der Betriebszugehörigkeit vom vollendeten 25. Lebensjahr bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter stellt sich daher nach der Auffassung des Senates nicht als eine zwingende verfassungskonforme Regelung dar (eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht sonst selbst getroffen hätte: vgl. BVerfGE 8, 1, 18, 19; 18, 288, 301 f.; 55, 100, 113; BAG 37, 352, 354), sondern im Ergebnis als ein unzulässiger Vorgriff und Eingriff in die Kompetenz des Gesetzgebers.

  • LAG Hamm, 13.10.1992 - 7 Sa 211/92

    Arbeitsverhältnis; Hausarbeitstag; Haushalt; Hausstand; Barabgeltung; …

    Im Verlaufe der weiteren Zusammenarbeit berief sich die beklagte Kirchengemeinde unter anderem auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.1982 (3 AZR 42/81 - AP Nr. 29 zu § 1 HATG-NW = NJW 1982, 2573), wonach Verfahren von alleinstehenden Frauen auszusetzen waren, weil die Rechtslage der Klärung durch den Gesetzgeber bedurfte.

    Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht schon im Beschluß vom 26.01.1982 (3 AZR 42/81 - AP Nr. 29 zu § 1 HATG-NW) festgehalten, daß weder Männer noch alleinstehende Frauen Rechte aus diesem Gesetz herleiten können.

  • BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 596/84

    Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen …

    Der vermittelnden Meinung hat sich der Senat angeschlossen und in dem Beschluß vom 28. Februar 1985 (- 2 AZR 403/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zur Begründung u. a. ausgeführt, die unveränderte und vorbehaltlose Weiteranwendung des § 622 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB widerspreche dem Grundsatz, daß auch eine Norm, die das Bundesverfassungsgericht zwar nicht für nichtig, aber als mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt hat, grundsätzlich nicht mehr anzuwenden ist (BVerfGE 22, 349, 363; 37, 217, 261; 55, 100, 110; BAG 37, 352, 354).
  • LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83

    Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung ; …

    Insoweit überzeugt auch die Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1982 zum Hausarbeitsrecht (3 AZR 42/81, Der Betrieb 1982 S. 1014) nicht, als dieser letztlich auf der Annahme beruht, als könne der Gesetzgeber bereits entstandene Ansprüche auf Gewährung bestimmter Leistungen nachträglich, und zwar mit echter Rückwirkung, ohne weiteres beseitigen.
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