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   BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79   

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https://dejure.org/1981,359
BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79 (https://dejure.org/1981,359)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1981 - 2 AZR 95/79 (https://dejure.org/1981,359)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 (https://dejure.org/1981,359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Kündigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 324
  • NJW 1982, 121
  • ZIP 1981, 1368
  • MDR 1982, 170
  • JR 1982, 176
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.12.1980 - 5 AZR 477/78

    Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft - Böswillige Unterlassung -

    Auszug aus BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79
    Dieser Einwand setzt bei einem Hinweis auf eine beim beklagten Arbeitgeber selbst bestehende Beschäftigungsmöglichkeit voraus, daß die vorübergehende Tätigkeit für den Arbeitnehmer zumutbar gewesen ist (BAG AP Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit).
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 662/76

    Dauer des Kündigungsschutzprozesses - Anspruch auf Beschäftigung - Ablauf der

    Auszug aus BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79
    Der Vorschlag von Ohlendorf ist im Grundsatz sachgerecht, weil Vereinbarungen der Parteien über einen befristeten neuen Vertrag oder eine auflösend bedingte Fortsetzung des gekündigten Vertrages - jeweils zu den bisherigen Bedingungen und bis zum rechtskräftigen Abschluß des Streits über die Wirksamkeit der Kündigung - noch weitergehende Wirkungen hat als die Durchsetzung des im Schrifttum und in der Rechtsprechung noch streitigen Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im Anschluß an eine von ihm bekämpfte Kündigung (Vorlagebeschluß BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Ebenso wie für den Leistungswillen ein bloßes "Lippenbekenntnis" des Arbeitnehmers regelmäßig nicht ausreicht (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 28 mwN) , kann der Arbeitgeber Annahmeverzug nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht dadurch vermeiden, dass er dem Arbeitnehmer formaliter eine Prozessbeschäftigung andient, ohne dass sein wirklicher Wille (§ 133 BGB) tatsächlich auf eine solche Beschäftigung trotz Festhaltens an der erklärten Kündigung gerichtet ist (vgl. zum Erfordernis eines dort so genannten "echten" Angebots schon BAG 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 35, 324) .
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Ob der Arbeitgeber mit einem vorbehaltsbeschränkten Weiterbeschäftigungsangebot die Verzugsfolge überhaupt vermeiden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 324, 334 = AP Nr. 32, aaO, zu II 1 c der Gründe), braucht hier nicht erörtert zu werden, ebensowenig wie die davon unabhängige Frage, ob nicht der Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Anwendung des § 615 Satz 2 BGB gut beraten wäre (vgl. dazu BAGE 35, 324, 336 f. = AP, aaO, zu II 2 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 5 AZR 477/78 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit), ein solches Angebot anzunehmen.
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht (Senatsurteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 -, BAG 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB) entschiedenen Fall sei die Beklagte bereit gewesen, den Kläger an seinem früheren Arbeitsplatz zu den ursprünglichen Bedingungen bis zum Abschluß des Kündigungsverfahrens weiterzubeschäftigen.

    Der Senat hat sich bereits in dem Urteil vom 21. Mai 1981 (BAG 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB) mit der Frage befaßt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber nach Ausspruch einer - unwirksamen - fristlosen Kündigung den Annahmeverzug beenden kann.

    Auch der erkennende Senat ist in dem mehrfach zitierten Urteil vom 21. Mai 1981 (BAG 35, 324, zu B II 2 der Gründe) von der Anwendungsmöglichkeit dieser Vorschrift ausgegangen.

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    b) Nach § 298 BGB endet der Annahmeverzug nicht, solange der Schuldner wirksam ein Zurückbehaltungsrecht ausübt (BAG 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 - BAGE 35, 324, 336).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Soweit sich das Landesarbeitsgericht für seine Auffassung auf das Urteil des Senats vom 21. Mai 1981 (BAG 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB) beruft, übersieht es, daß in jenem Falle der Senat darüber entschieden hatte, was der Arbeitgeber tun muß, um den Annahmeverzug zu beenden, in den er durch die Nichtannahme des Arbeitsangebots des Klägers nach fristloser Kündigung geraten war.

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 21. Mai 1981 (aaO) nicht die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber müsse von sich aus den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung auffordern, wenn dieser nach Ausspruch der Kündigung arbeitsunfähig krank geworden sei.

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Durch die Weiterbeschäftigung wird der Annahmeverzug nicht beendet, weil der an der Kündigung festhaltende Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht als Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen entgegennimmt (BAGE 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB; Urteil des Zweiten Senats vom 14. November 1986 - 2 AZR 98/84 -, ZIP 1986, 1345; vgl. auch Eich, DB 1986, 692).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89

    Karenzentschädigung bei Weiterbeschäftigungsangebot

    Zwar hält es der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts für möglich, daß im Falle des Annahmeverzugs des Arbeitgebers die Ablehnung eines befristeten neuen Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs im Sinne des § 615 Satz 2 BGB darstellen kann (BAGE 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB; BAGE 50, 164 = AP Nr. 39 zu § 615 BGB).
  • OLG Dresden, 24.08.2016 - 1 U 854/14

    Auftragnehmer fordert Vergütung: Auftraggeber kann mit Vorschussanspruch

    Deshalb ist die Beendigung des Annahmeverzugs nach den aus der Natur des Verzugs zu ziehenden Folgerungen zu bestimmen (BAG, Urt. v. 21.05.1981, Az: 2 AZR 95/79, NJW 1982, 122 m.w.N.).

    Sie liegt ausschließlich im Interesse der Klägerin und in ihrem Belieben (vgl. BAG, Urt. v. 21.05.1981, Az: 2 AZR 95/79, a.a.O.).

  • LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung -

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

    Folgerichtig hat dann der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits im Urteil vom 25.05.1981 - 2 AZR 95/79 -, BAG 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB ausgesprochen, der Arbeitgeber bleibe nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er sich bereit erkläre, den Arbeitnehmer ohne vertragliche Übergangsregelung lediglich im Rahmen eines faktischen Arbeitsverhältnisses zur Vermeidung von Verzugslohn längstens bis zur erstinstanzlichen Entscheidung weiterzubeschäftigen.
  • ArbG Cottbus, 21.02.2012 - 6 Ca 1376/11

    Entgeltansprüche bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen rückständiger

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 251/07

    Annahmeverzugslohn bei Prozessarbeitsverhältnis - Verwirkung des Anspruchs auf

  • LAG Hessen, 07.11.2000 - 9 Sa 675/00

    Wirksamkeit einer fristlosen und vorsorglich ordentlichen Kündigung

  • LAG Niedersachsen, 10.03.1989 - 3 Sa 362/88

    Rückzahlung von Gehaltsteilen; Voraussetzungen des Annahmeverzuges im

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85

    Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
  • ArbG Hannover, 11.12.1996 - 9 Ca 138/96

    Forderung rückständigen Arbeitsentgelts; Annahmeverzug des Arbeitgebers;

  • LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03

    Verpflichtung des Arbeitnehmers, einem Weiterbeschäftigungsangebot des

  • LAG Köln, 09.08.1996 - 11 Sa 75/96

    Annahmeverzug des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess bei widersprüchlichem

  • LAG Hamburg, 11.05.1990 - 3 Sa 102/89

    Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Feststellung der Unwirksamkeit einer

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.1989 - 13 Sa 35/88

    Anspruch eines Wachmannes auf Annahmeverzugslohn; Vornahme der

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 261/86
  • ArbG Cottbus, 16.03.2010 - 6 Ca 1133/09

    Ausschluss des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall;

  • SG Osnabrück, 29.04.2009 - S 16 AL 153/08
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