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   BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81   

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BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81 (https://dejure.org/1983,1060)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 3 AZR 229/81 (https://dejure.org/1983,1060)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 3 AZR 229/81 (https://dejure.org/1983,1060)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 7
  • NJW 1984, 1254
  • ZIP 1984, 99
  • VersR 1984, 247
  • BB 1984, 279
  • JR 1985, 484
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81
    Sie muß nicht von Anfang an und auch nicht notwendigerweise bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von einer Versorgungszusage begleitet sein, wie die verschiedenen Unverfallbarkeitsfristen des § 1 Abs. 1 BetrAVG zeigen (vgl. Urteil des Senats vom 6. April 1982 - 3 AZR 134/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu I 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81
    Betriebszugehörigkeit im Sinne der Unverfallbarkeitsgrundsätze des § 1 BetrAVG ist die Betriebstreue, für die eine Altersversorgung als Gegenleistung versprochen wird (BAG 31, 45, 51 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.08.1976 - 5 AZR 788/75

    Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81
    Freilich hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 25. August 1976 (- 5 AZR 788/75 - AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 3 und 3 a) der Gründe) ausgeführt, die Vorschrift des § 613 a BGB zwinge den Erwerber eines Betriebes nicht zu einer Berücksichtigung der bei seinem Rechtsvorgänger verbrachten Dienstzeiten.
  • BAG, 30.08.1979 - 3 AZR 58/78

    Gewährung - Berechnung - Versorgungsleistung - Versorgungszusage - Zusage -

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81
    Im Anschluß daran hat der erkennende Senat am 30. August 1979 entschieden (- 3 AZR 58/78 - AP Nr. 16 zu § 613 a BGB), daß der Erwerber eines Betriebes nach § 613 a BGB nicht gesetzlich verpflichtet sei, bei der Gewährung und Berechnung von Versorgungsleistungen aufgrund einer eigenen Versorgungszusage solche Beschäftigungszeiten anzurechnen, die von ihm übernommene Arbeitnehmer bei dem früheren Betriebsinhaber verbracht hätten.
  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Diese Regelung stellt sicher, dass die Beklagte keine Beiträge für Beitragszeiten bereitstellen muss, die zwar nach dem 1. November 2008 liegen, in denen der nach der GBV 2008 versorgungsberechtige Mitarbeiter jedoch nicht in einem Arbeitsverhältnis mit ihr, sondern noch mit einem Rechtsvorgänger stand (vgl. zu vergleichbaren Klauseln zur Begrenzung der anrechnungsfähigen Beschäftigungszeit BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00 - zu II 4 der Gründe, BAGE 98, 224; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 97, 1; 8. Februar 1983 - 3 AZR 229/81 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 44, 7; 30. August 1979 - 3 AZR 58/78 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Unabdingbare Rechtsfolge eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB ist lediglich, daß Vordienstzeiten beim Betriebsveräußerer bei der kraft Gesetzes entstehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaft mitberücksichtigt werden (BAG 30. August 1979 - 3 AZR 58/78 - AP BGB § 613 a Nr. 16 = EzA BGB § 613 a Nr. 23; 8. Februar 1983 - 3 AZR 229/81 - BAGE 44, 7 = AP BGB § 613 a Nr. 35 mit Anm. Blomeyer; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 10 = EzA BGB § 613 a Nr. 197; Höfer BetrAVG Bd. I Stand Juli 2000 § 1 Rn. 1483; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 14 B Rn. 340; Schoden BetrAVG § 1 Rn. 25; Rühle Betriebliche Altersversorgung und Mitbestimmung des Betriebsrats S 63).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93

    Unverfallbarkeitsfrist nach Betriebsinhaberwechsel

    Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird durch den Betriebsinhaberwechsel nicht unterbrochen (Bestätigung von BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613a BGB).

    Durch Urteil vom 8. Februar 1983 (BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613 a BGB, m. ablehnender Anm. v. Blomeyer) hat der Senat entschieden, daß in bezug auf die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft bei einem Betriebsinhaberwechsel die Beschäftigungszeiten beim Veräußerer und beim Erwerber zusammengerechnet werden müssen.

    Der Senat hat aber bereits im Urteil vom 8. Februar 1983 (BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP, aaO, zu II 2 b der Gründe) darauf hingewiesen, daß es in den erwähnten Entscheidungen nicht um die gesetzlich zwingenden Unverfallbarkeitsfristen ging, sondern um Leistungsbedingungen, die der Betriebserwerber bestimmen kann, nämlich um die frei festlegbare Höhe der Versorgung sowie (im Urteil des Fünften Senats) um die Höhe einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation.

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 451/99

    Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Vordienstzeiten bei einem

    Er ist bei der Aufstellung von Berechnungsregeln frei, Vorbeschäftigungszeiten als wertbildende Faktoren außer Ansatz zu lassen (BAG 8. Februar 1983 - 3 AZR 229/81 - BAGE 44, 7 = AP BGB § 613 a Nr. 35 mit Anm. Blomeyer, im Anschluß an 25. August 1976 - 5 AZR 788/75 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 11; 30. August 1979 - 3 AZR 58/78 - AP BGB § 613 a Nr. 16 = EzA BGB § 613 a Nr. 23; ebenso Höfer BetrAVG Bd. I Stand: Juli 2000 § 1 Rn. 1483; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 14 B Rn. 340; Schoden BetrAVG § 1 Rn. 25; Rühle Betriebliche Altersversorgung und Mitbestimmung des Betriebsrats S 63).
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen,

    Dies verkennt die Revision, wenn sie meint, frühere Dienstjahre seien auch für die Wartezeit mitzuzählen, weil das Bundesarbeitsgericht bei der Anwendung der Unverfallbarkeitsgrundsätze des § 1 BetrAVG die Betriebszugehörigkeit insgesamt, also auch die bei früheren Betriebsinhabern, berücksichtige (8. Februar 1983 - 3 AZR 229/81 - BAGE 44, 7, 11, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur

    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Dritten Senats, nach der die Betriebszugehörigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG durch einen Betriebsinhaberwechsel nicht unterbrochen wird (vgl. BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613 a BGB; BAGE 73, 350 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit).
  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    An dieser im Urteil vom 21. Juni 1983 (- 7 AZR 295/81 - BAG 44, 7 0 , zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) geäußerten Rechtsauffassung hält der nunmehr allein zuständige Senat auch im Hinblick auf die abweichenden Urteile des Zweiten Senats vom 26. Mai 1983 (2 AZR 439/81 - BAG 44, 49, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 28. Juli 1983 (2 AZR 563/82, unveröffentlicht) fest.
  • BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92

    Nachversicherung bei der VBL nach Betriebsübergang

    Soweit die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt, müssen bei einem Betriebsinhaberwechsel die Beschäftigungszeiten beim Veräußerer und beim Erwerber zusammengerechnet werden (BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613a BGB).
  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 213/00

    Tarifliche Versorgungsankündigung oder Blankettzusage

    Er kann Vorbeschäftigungszeiten als wertbildende Faktoren außer Ansatz lassen (BAG 30. August 1979 - 3 AZR 58/78 - AP BGB § 613 a Nr. 16 = EzA BGB § 613 a Nr. 23; 8. Februar 1983 - 3 AZR 229/81 - BAGE 44, 7; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - zVv., zu II 2 a der Gründe mwN).
  • LAG Köln, 08.05.2006 - 2 Sa 940/05

    Wartezeit, Anwartschaft, Unverfallbarkeit, betriebliche Altersversorgung

    (BAG vom 08.02.1983, 3 AZR 229/81, BAGE 44, 7, 11).
  • LAG Düsseldorf, 09.11.2000 - 13 Sa 1272/00

    Tairfliches Urlaubsgeld; Berücksichtigung von Vordienstzeiten beim alten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten; Zeitpunkt des Übergangs einer Dienststelle;

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