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   BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82   

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https://dejure.org/1984,406
BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 (https://dejure.org/1984,406)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 (https://dejure.org/1984,406)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 (https://dejure.org/1984,406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von Forderungen auf Grund tariflicher Ausschlussfristen - Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle - Einfluss der Eröffnung des Konkursverfahrens auf die laufende Ausschlussfrist - Rang von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 343
  • ZIP 1985, 754
  • NZA 1985, 396
  • BB 1985, 1067
  • DB 1985, 1297
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Die Kläger haben sich insoweit auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 gestützt (vgl. BAG 31, 176 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972).

    Wird nachträglich noch ein Sozialplan aufgestellt, der die Zahlung von Abfindungen an Arbeitnehmer für den Verlust ihres Arbeitsplatzes vorsieht, so sind auf diesen Anspruch die Abfindungen anzurechnen, die der Arbeitnehmer bereits nach § 113 Abs. 3 BetrVG erworben hatte (BAG GS 31, 176, 207 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972, zu IV A 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    In diesem Sinne haben sich auch Blumensaat/Sperner/Unkelbach/Weimer (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, 4. Aufl., § 16 Anm. 7) und Gagel (Anm. zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) geäußert.

    Der Schuldner soll erfahren, ob und in welchem Umfang der Gläubiger noch Forderungen erhebt (vgl. BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 b der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Das hat der Senat bereits für Ansprüche auf Abfindungen nach Sozialplänen in seinem Urteil vom 30. April 1984 näher begründet (1 AZR 34/84 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Aus diesem Grunde kommt auch eine analoge Anwendung des § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO nicht in Betracht (vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - zu II 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Der Unternehmer kann sich nicht seinen Verpflichtungen nach § 112 Abs. 1 und 4 BetrVG entziehen (vgl. BAG Beschluß vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Diese Auffassung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 42, 1, 6 = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat für den vorliegenden Fall anschließt.
  • BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76

    Ausschlußklausel - Abfindungsansprüche - Entlassener Arbeitnehmer - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Zu diesem Zeitpunkt wird der Anspruch fällig (vgl. BAG 30, 347, 350 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    So hat auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Konkursverwalter geprüft, ob dem Kläger das beanspruchte Vorrecht dann zugebilligt werden muß, wenn ihm in Wahrheit ein besseres Vorrecht zustand (vgl. BAG 35, 98, 102 = AP Nr. 11 zu § 61 KO, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 22.09.1982 - 5 AZR 421/80

    Abfindungsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Nach Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts spricht viel dafür, daß zumindest dann, wenn die Frist zur schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht abgelaufen ist, das Arbeitsverhältnis jedoch schon vor diesem Zeitpunkt beendet worden war, der Lauf der Ausschlußfrist unterbrochen wird (vgl. BAG 40, 156, 160 = AP Nr. 42 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, zu II 4 der Gründe).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Die Einordnung dieser Ansprüche in eine durch Richterrecht neu geschaffene Rangstelle vor Nr. 1 des § 61 Abs. 1 KO ist jedoch mit Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485, 486/80 - BVerfGE 65, 182, 190 ff.).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Diese Regelungen treten an die Stelle tariflicher Ausschlussfristen (vgl. für die KO BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 47, 343) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 466/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter

    Solche Tarifbestimmungen verstoßen gegen zwingendes Gesetzesrecht (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 47, 343; 12. Juni 2002 - 10 AZR 199/01 - zu II 1 d aa der Gründe) .
  • LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86

    Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung;

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