Rechtsprechung
BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier Mitarbeiter - Anpassung des Vertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 S. 2 2.Alt.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Höhe der Vergütung nach erfolgreichem Statusprozess, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 26.06.1984 - 3 Ca 9/84
- BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Papierfundstellen
- BAGE 52, 273
- NJW 1987, 918
- MDR 1987, 167
- NZA 1987, 16
- BB 1987, 1812
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
b) Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55] m. w. N. und ähnlich auch BAG Urteil vom 14. Februar 1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAGE 38, 194 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAG Urteil vom 5. April 1960 - 5 AZR 197/57 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).Hierzu rechnet auch ein beiderseitiger Irrtum in der Beurteilung der Rechtslage bei Abschluß eines Vertrages, wenn ohne diesen beiderseitigen Rechtsirrtum der Vertrag nicht, wie geschehen, geschlossen worden wäre (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55], m. w. N.).
Eine Vertragspartei, die nach Aufklärung des Irrtums den Vorteil behalten will, der ihr im Widerspruch zu der wirklichen Rechtslage zufließen würde, handelt regelmäßig gegen Treu und Glauben (BGHZ 25, 390, 393) [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55].
- BGH, 17.01.1975 - V ZR 105/73
Minigolf-Anlage - § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB, condictio ob rem bei gegenseitigen …
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Neben den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage findet § 812 I 2 BGB keine Anwendung (ebenso BGH, NJW 1975, 776).Ein Rückgriff auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Nichterreichung des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs (§ 812 Abs. 1 Satz 2 2. Fall BGB), - worauf der Kläger seine Forderung ebenfalls stützen will - kommt aber selbst dann nicht in Betracht, wenn die Geschäftsgrundlage eines Vertrages weggefallen ist, dies aber weder zu einer Lösung noch zu einer sonstigen Anpassung des Vertragsverhältnisses an veränderte Umstände führt (BGH Urteil vom 17. Januar 1975 - V ZR 105/73 - NJW 1975, 776).
Ein Rückgriff auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Nichterreichens des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs bleibt, wenn die Geschäftsgrundlage weggefallen ist, auch dann ausgeschlossen, wenn nach § 242 BGB keine Lösung des Vertragsverhältnisses mit entsprechenden Rückgewähransprüchen in Betracht kommt, sei es, daß lediglich eine anderweitige Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände vorzunehmen ist, oder sei es, daß sich die Parteien trotz der Veränderung der Umstände in vollem Umfang an dem Vertrag festhalten lassen müssen (BGH Urteil vom 17. Januar 1975 - V ZR 105/73 - NJW 1975, 776).
- BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Wenn ein Teilbetrag eingeklagt wird, ist er von der Gesamtforderung klar abzugrenzen, denn nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muß die Klagschrift den Gegenstand und den Grund des Anspruchs bestimmt bezeichnen, sonst ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGHZ 11, 181, 184; 20, 219, 221).Allerdings kann eine bisher unvollkommene Abgrenzung des Teilbetrages von der Gesamtforderung in der Revisionsinstanz noch behoben werden, weil dieser Mangel nur die Zulässigkeit der Klage und nicht die Zulässigkeit des Rechtsmittels selbst betrifft (BGHZ 11, 181, 185).
- BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79
Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
b) Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55] m. w. N. und ähnlich auch BAG Urteil vom 14. Februar 1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAGE 38, 194 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAG Urteil vom 5. April 1960 - 5 AZR 197/57 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist rechtlich nur von Bedeutung, wenn das Festhalten am bisherigen Vertrag ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre (BGH, WIM 1969, 496, 499), wenn also dem Schuldner die Erfüllung des Vertrages auf der bisherigen Grundlage nicht mehr so zugemutet werden könnte (BAGE 38, 194 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB).
- BGH, 02.05.1972 - VI ZR 47/71
Rückgriff der Sozialversicherungsträger gegen Zweitschädiger
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage hat nämlich in erster Linie die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zur Folge (BGHZ 58, 355, 363).Eine Anpassung wird aber regelmäßig nur für noch nicht abgewickelte Vertragsverhältnisse in Frage kommen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen und dort auch nur regelmäßig für die Zukunft (BGHZ 58, 355, 363).
- BAG, 14.02.1956 - 1 AZR 279/54
Rechtsgeschäft mit sich selbst - Vertreter - Schwebende Unwirksamkeit - …
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
b) Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55] m. w. N. und ähnlich auch BAG Urteil vom 14. Februar 1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAGE 38, 194 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAG Urteil vom 5. April 1960 - 5 AZR 197/57 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).Ein solcher Wegfall der Geschäftsgrundlage führt aber nur dann zur Abänderung des Vertrages, wenn das Festhalten an ihn für den Schuldner zu einem unzumutbaren Opfer wird (BAG Urteil vom 14. Februar 1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).
- BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56
Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer …
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
In einem Dauerschuldverhältnis - also auch in einem Arbeitsverhältnis - werden bei Wegfall der Geschäftsgrundlage zugleich die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund gegeben sein (§ 626 BGB), wobei in zahlreichen Fallgestaltungen die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung das Recht der Geschäftsgrundlage verdrängt (BGHZ 24, 91, 96; BGH, DB 1980, 1163, 1164, m. w. N.). - BGH, 10.01.1980 - III ZR 108/78
Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag - Vorliegen eines tatsächlich …
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
In einem Dauerschuldverhältnis - also auch in einem Arbeitsverhältnis - werden bei Wegfall der Geschäftsgrundlage zugleich die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund gegeben sein (§ 626 BGB), wobei in zahlreichen Fallgestaltungen die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung das Recht der Geschäftsgrundlage verdrängt (BGHZ 24, 91, 96; BGH, DB 1980, 1163, 1164, m. w. N.). - BGH, 22.04.1958 - VI ZR 74/57
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Jedoch kann die Abgrenzung in der Revisionsinstanz nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Kläger in der Berufungsinstanz schon erfolglos darauf hingewiesen worden ist (BGH NJW 1958, 1590). - BGH, 15.03.1956 - II ZB 19/55
Berufung wegen Teilforderung
Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Wenn ein Teilbetrag eingeklagt wird, ist er von der Gesamtforderung klar abzugrenzen, denn nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muß die Klagschrift den Gegenstand und den Grund des Anspruchs bestimmt bezeichnen, sonst ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGHZ 11, 181, 184; 20, 219, 221). - BAG, 05.04.1960 - 5 AZR 197/57
Arbeitgeber - Auswanderung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Arbeitsverhältnis
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Denn diese Vorschrift kann zu einem Anspruch auf Anpassung des Vertrages für die Zukunft führen, nicht jedoch ist sie Grundlage eines Schadensersatzanspruchs (vgl. BT-Drucks. 14/6040 S. 176; BAG 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273 = AP BGB § 242 Geschäftsgrundlage Nr. 7 = EzA BGB § 242 Geschäftsgrundlage Nr. 1; DFL/Löwisch 4. Aufl. § 313 BGB Rn. 3 mwN) . - BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85
Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen …
In einem solchen Fall richtet sich die Anpassung des Vertrags nach den Grundsätzen über den Wegfall (das Fehlen) der (subjektiven) Geschäftsgrundlage (vgl. BAGE 52, 273 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage). - BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Denn diese Vorschrift kann zu einem Anspruch auf Anpassung des Vertrages für die Zukunft führen, nicht jedoch ist sie Grundlage eines Schadensersatzanspruchs (vgl. BT-Drucks. 14/6040 S. 176; BAG 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273 = AP BGB § 242 Geschäftsgrundlage Nr. 7 = EzA BGB § 242 Geschäftsgrundlage Nr. 1; DFL/Löwisch 4. Aufl. § 313 BGB Rn. 3 mwN) .
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00
Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin
Im Fall, der der Entscheidung vom 9. Juli 1986 (- 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273) zugrunde lag, machte der Arbeitgeber die Rückzahlung eines Teils der höheren freien Mitarbeitervergütung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage geltend.Da schon die Auslegung der Honorarvereinbarung der Parteien dies ergibt, kommen nicht etwa die Grundsätze über die Anpassung des Vertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zur Anwendung (vgl. hierzu BAG 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273).
- BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Wiedereinstellungsanspruch
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe; Senatsurteile vom 12. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag und vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 131 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Hessen, 13.06.1995 - 9 Sa 485/94
Zulage: widerruf einer Ballungsraumzulage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00
Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen
Eine Anpassung der Vertragsbeziehung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist nur für die Zukunft möglich (BAG, 09.07.1986, 5 AZR 44/85 , AP Nr. 7 zu § 242 BGB - Geschäftsgrundlage).Unerheblich ist, dass dieser Vertrag anders zu bewerten ist als es die Parteien getan haben (vgl. Meyer-Maly, Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 242 BGB - Geschäftsgrundlage ).
Dass die Rechtslage tatsächlich eine andere war, berührt die Geschäftsgrundlage daher nicht (vgl. Meyer-Maly, Anm. zu BAG, AP Nr. 7 zu § 242 BGB - Geschäftsgrundlage ).
- LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00
Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten
Eine Anpassung der Vertragsbeziehung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage soll nur für die Zukunft möglich sein (BAG, 09.07.1986, 5 AZR 44/85 , AP Nr. 7 zu § 242 BGB - Geschäftsgrundlage).Unerheblich ist, dass dieser Vertrag anders zu bewerten ist als es die Parteien getan haben (vgl. Meyer-Maly, Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 242 BGB - Geschäftsgrundlage ).
Dass die Rechtslage tatsächlich eine andere war, berührt die Geschäftsgrundlage daher nicht (vgl. Meyer-Maly, Anm. zu BAG, AP Nr. 7 zu § 242 BGB - Geschäftsgrundlage ).
- LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
Arbeitnehmerstatus: rechtskräftige Feststellug - Individualvereinbarung über …
Ein solcher Wegfall der Geschäftsgrundlage führt aber nur dann zur Abänderung des Vertrages, wenn das Festhalten an ihm für den Schuldner zu einem unzumutbaren Opfer wird (BAG v. 14.02.1956 1 AZR 279/54 AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAG v. 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 1).Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist rechtlich nur von Bedeutung, wenn das Festhalten am bisherigen Vertrag ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) wäre, wenn also dem Schuldner die Erfüllung des Vertrages auf der bisherigen Grundlage nicht mehr so zugemutet werden könnte (BAG v. 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79 - AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAG v. 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 1).
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage hat nämlich in erster Linie die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zur Folge (BGHZ 58, 355, 333; BAG v. 09.07.1986 5 AZR 44/85 a.a.O.).
Eine Anpassung kommt aber regelmäßig nur für noch nicht abgewickelte Vertragsverhältnisse in Frage, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen und dort auch nur regelmäßig für die Zukunft (BGHZ 58, 355, 333; BAG v. 09.07.1986 5 AZR 44/85 a.a.O.).
- LAG Baden-Württemberg, 30.10.2017 - 11 Sa 66/16
Rückforderung überzahlter Honorare nach Feststellung eines …
Dabei kann sogar dahingestellt werden, ob eine Anpassung regelmäßig nur für noch nicht abgewickelte Vertragsverhältnisse infrage kommt, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen und deshalb nur für die Zukunft greifen kann (BAG 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - Rn. 18). - BGH, 15.01.1987 - III ZR 217/85
Auswirkungen der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages auf einen …
- BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit
- LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
Eingruppierung: Kunsttherapeutin nach erfolgreicherm Statusrechtsstreit
- BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung
- LAG Köln, 17.10.1996 - 5 Sa 58/96
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Tariflohn eines "freien Mitarbeiters", dessen …
- LAG Hamm, 25.05.2005 - 10 Sa 2434/04
Rückzahlung von Arbeitsvergütung Erfüllung durch Zahlung zur Abwendung der …
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis …
- BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
- BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87
Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
- BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85
Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages
- LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13
Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der …
- BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 285/89
Invalidität vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung
- BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96
Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer
- BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94
Anspruch auf Urlaubsentgelt - Beurteilung eines Unternehmensberaters als …
- LAG Köln, 13.08.1999 - 11 Sa 1318/98
Annahmeverzug; Status; Ausschlußfrist; Großhandel
- LAG Baden-Württemberg, 22.05.1991 - 12 Sa 160/90
Aufhebungsvertrag: Sittenwidrigkeit bei Rückdatierung
- LAG Hamm, 03.07.2002 - 14 Sa 624/02
Leasingraten für zurückgegebenes Leasingfahrzeug; Zulässigkeit einer Vereinbarung …
- LAG Hamm, 20.09.1999 - 19 Sa 658/99
Arbeitsverhältnis - Beendigung durch Abkehrvereinbarung - Ausschluß der …
- BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 649/96
Zuschuß zum Altersübergangsgeld
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.1999 - 4 Sa 430/99
Anspruch auf Zahlung erstatteter Arbeitnehmeranteile und Arbeitgeberanteile sowie …
- BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 717/87
- LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99
Eingruppierung; Deutsche Welle; Hilfsaufnahmeleiter; Aufnahmeleiter; Erster …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.1995 - 6 Sa 949/95
Anspruch auf Schadensersatz ; Abschluss eines Auflösungsvertrages ; …
- LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
Zulässigkeit einer Statusklage bezogen auf ein vergangenes Rechtsverhältnis bei …
- LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche; …
- BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 716/87
- LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
Beitragsrecht: Sozialversicherungspflicht von Fahrlehrern
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00
Nachträgliche Verschlechterung der gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 204/99
Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung
- BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 718/87
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 310/88
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung der Abführung an das Krankenhaus nach …
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 620/99
Ausgleichspflicht des Arbeitgebers bei Verschlechterung der gesetzlichen Rente …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2005 - 10 Sa 661/05
Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Versorgungszusage
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile
- LAG Berlin, 29.04.1991 - 9 Sa 9/91
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers
- LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 336/99
Status; Verwirkung
- BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach …
- LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 6 Sa 623/98
Verpflichtung, dem Kläger die sich aus dem Wachstums- und …
- BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
Anpassung eines Arbeitsvertrags - fehlerhaft vollzogene Vertragspraxis
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 102/00
Anspruch auf Ausgleich einer durch das Wachstums- und …
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
Aufhebungsvertrag - Rentennachteile
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 312/99
- LAG Hamm, 10.12.1999 - 10 Sa 1616/99
Rückzahlung von Ausbildungskosten; Anforderungen an eine Rückzahlungsklausel; …
- LAG Hamburg, 23.10.1998 - 6 Sa 28/98
Anspruch auf Ausgleich von Rentenminderung nach Eintritt in den vorzeitigen …
- LAG Köln, 10.09.1998 - 11 Sa 46/98
Haftung für Ansprüche auf Erfüllung der Verbindlichkeiten einer GmbH durch deren …
- LAG Köln, 10.10.1996 - 6 Sa 534/96
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Tariflohn eines "freien Mitarbeiters", dessen …
- LAG Hamburg, 11.01.1996 - 7 Sa 82/95
Anspruch auf Gehaltszahlung und Urlaubsabgeltung; Abschließende Regelung durch …
- LAG Hessen, 30.06.1989 - 13 Sa 129/89
Ausschluss der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Wege einer ordentlichen …
- LAG Hessen, 23.03.2011 - 18 Sa 1098/10
VTV-Maler-Lackierer - Aufrechnungsverbot - Tilgungsbestimmung bei …
- LAG Köln, 05.06.1998 - 11 Sa 1513/97
Status; Sprecher; Obersetzer; Anpassung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; …
- LAG Hessen, 01.09.1999 - 8 Sa 1244/98
Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand; Anspruch auf …
- LAG Hamm, 08.02.2001 - 16 Sa 1395/00
Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis nach …
- LAG Thüringen, 16.03.1999 - 7 Sa 595/98
Arbeitnehmerstatus: Rechtsanwalt im Vermögensamt
- LAG Düsseldorf, 07.02.1995 - 8 Sa 1850/94
Sozialversicherungsbeiträge
- BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Abfindung - Anspruch auf Erstattung von …
- LAG Brandenburg, 24.02.1994 - 3 Sa 869/93
Beschäftigungsgesellschaften; Arbeitgeber; Abschluß von Firmentarifverträgen
- BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 239/85
Nachträglicher Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen
- BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 45/85
Bestimmungen der Anforderungen an einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG) …
- LAG Berlin, 20.11.1998 - 6 Sa 48/98
Bestimmung des Streitgegenstandes; Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes
- LAG Hessen, 06.07.1998 - 16 Sa 2267/97
Bindung an jahrelange Übernahme der Pauschalsteuer durch Arbeitgeber
- OLG München, 24.02.1993 - 15 U 6109/92
- LAG Hessen, 01.09.1999 - 9 Sa 96/99
Ausgleich von Rentennachteilen wegen Arbeitslosigkeit; "55er Regelung"
- LAG Schleswig-Holstein, 25.01.2002 - 1 Sa 499/01
Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Steuerrecht, Änderung , …