Rechtsprechung
BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Judicialis
BGB § 611 Abhängigkeit; ; BGB § 611 Rundfunk; ; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
Status eines Rundfunkmitarbeiters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 31.10.1997 - 18 Ca 10593/96
- LAG Köln, 12.06.1998 - 4 Sa 139/98
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Papierfundstellen
- BAGE 93, 218
- MDR 2000, 1018
- MDR 2000, 1918
- NZA 2000, 1102
- BB 2000, 1358
- DB 2000, 1520
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 434/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkreporters - Vorliegen eines unbefristeten …
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Mit einer Kontrolle der Qualität seiner Arbeit muß auch der freie Mitarbeiter rechnen (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 2 der Entscheidungsgründe).Das Angewiesensein auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders kann daher nicht als Umstand gewertet werden, der auf eine Eingliederung und persönliche Abhängigkeit schließen läßt (BAGE 78, 343, 352; BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 5 der Entscheidungsgründe).
Das Versprechen, eine Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - nv. unter B II 1 b der Entscheidungsgründe).
Beide Rechtsformen sind sowohl mit als auch ohne Dauerverpflichtung denkbar (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 4 der Entscheidungsgründe mwN; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - nv. unter B II 5 der Entscheidungsgründe).
Auch wenn dies zu seinen Gunsten unterstellt wird, so führt doch nicht schon das Ausmaß der zeitlichen Inanspruchnahme durch die übernommene Aufgabe zur persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 - nv. unter III 3 der Entscheidungsgründe).
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind diese Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21).Es ist ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96; BAGE 78, 343).
Das Angewiesensein auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders kann daher nicht als Umstand gewertet werden, der auf eine Eingliederung und persönliche Abhängigkeit schließen läßt (BAGE 78, 343, 352; BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 5 der Entscheidungsgründe).
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Dies haben die Fachgerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 256 f.; BAGE 88, 263).Sie steht nur arbeitsrechtlichen Regelungen und einer Rechtsprechung entgegen, welche den Rundfunkanstalten die zur Erfüllung ihres Programmauftrags notwendige Freiheit und Flexibilität nehmen würden (BVerfGE 59, 231, 267 f.).
Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271).
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, nicht die Bezeichnung, die die Parteien ihrem Rechtsverhältnis gegeben haben, oder eine von ihnen gewünschte Rechtsfolge (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN).Dies haben die Fachgerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 256 f.; BAGE 88, 263).
Die Rechtsprechung des Senats verbietet den Sendern lediglich widersprüchliches Verhalten; das bedeutet, daß die Sender Mitarbeiter, die sie als freie Mitarbeiter eingestellt haben, auch als solche behandeln müssen (BAGE 88, 263).
- LAG Köln, 12.06.1998 - 4 Sa 139/98
Abrenzung freier Mitarbeiter und Arbeitnehmer (persönliche Abhängigkeit); …
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 139/98 -.5 AZR 644/98 4 Sa 139/98.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 1998 - 4 Sa 139/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das …
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Das Versprechen, eine Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - nv. unter B II 1 b der Entscheidungsgründe).Beide Rechtsformen sind sowohl mit als auch ohne Dauerverpflichtung denkbar (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 4 der Entscheidungsgründe mwN; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - nv. unter B II 5 der Entscheidungsgründe).
- BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Dies haben die Fachgerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 256 f.; BAGE 88, 263).Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271).
- BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
Arbeitrechtlicher Status einer Fernsehreporterin
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Auch wenn dies zu seinen Gunsten unterstellt wird, so führt doch nicht schon das Ausmaß der zeitlichen Inanspruchnahme durch die übernommene Aufgabe zur persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 - nv. unter III 3 der Entscheidungsgründe). - BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind diese Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21). - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Es ist ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96; BAGE 78, 343).
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18
Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF
Das gilt namentlich, wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist." Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - zitiert nach juris, dort; BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - zitiert nach juris, dort Rn.17).Dienstpläne, die für die Weisungsabhängigkeit des Mitarbeiters sprechen, sind nur solche, die den Mitarbeiter einseitig zu bestimmten Zeiten, in einem bestimmten Umfang und zu bestimmten Tätigkeiten heranziehen (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - zitiert nach juris, dort Rn. 35).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - zitiert nach juris, dort Rn. 32) kann das Angewiesensein auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders bei programmgestaltenden Mitarbeitern nicht als Umstand gewertet werden, der auf eine Eingliederung und persönliche Abhängigkeit schließen lässt.
Das Angewiesensein auf Einrichtungen des Senders kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - zitiert nach juris, dort Rn. 32) nicht als Umstand gewertet werden, der auf eine persönliche Abhängigkeit schließen lässt.
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
Betriebsbedingte Kündigung
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, zu I 1 der Gründe mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe). - ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer …
Die Notwendigkeit, auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders zurückzugreifen, kann nicht als Umstand gewertet werden, der auf eine Eingliederung und persönliche Abhängigkeit schließen lässt (BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 -, Rn. 32, juris; LAG Köln…, Beschluss vom 08. April 2013 - 4 Ta 11/13 -, Rn. 54, juris).
- BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06
Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs
Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 223; 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten ist.Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - BVerfGE 59, 231, 260; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224).
Auf die Länge der An- und Abmoderationen sowie der Wortbeiträge kommt es für die Frage, ob eine programmgestaltende Tätigkeit vorliegt, nicht an (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218).
b) Bei programmgestaltenden Mitarbeitern kann entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224; 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).
Mit einer Kontrolle der Qualität seiner Arbeit muss auch der freie Mitarbeiter rechnen (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 225 f.; 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - RzK I 4a Nr. 51, zu III 2 der Gründe).
Außerdem sind gelegentliche geringfügige Änderungen des Dienstgebers nicht geeignet, einem Rechtsverhältnis das Gepräge eines Arbeitsverhältnisses zu verleihen (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222 ff.).
Auch bei Dienst- oder Werkverträgen können Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt, wie sie für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 227; 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - RzK I 4a Nr. 51, zu III 3 der Gründe).
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin
Das gilt namentlich, wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist." Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - zu C II 1 b der Gründe, BVerfGE 59, 231; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 93, 218) . - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe). - BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R
Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie …
Letztlich kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls an (stRspr, vgl zB BAG BAGE 93, 218, 223 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Rundfunk = Juris RdNr 22 - Rundfunkmitarbeiter; BAGE 143, 77 RdNr 15; BAG Urteil vom 11.8.2015 - 9 AZR 98/14 - AP Nr. 128 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 28 = Juris RdNr 16 - Hochseilartisten, alle mwN) .Letzteres ist etwa der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich zugewiesen werden (vgl BAGE 93, 218, 224; zum Ganzen BAG Urteil vom 20.5.2009 - 5 AZR 31/08 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Arbeitnehmerähnlichkeit = EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 15 = USK 2009-15 = Juris RdNr 22 mwN) .
- BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222). - BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08
Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters
Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 223; 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten ist.Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - BVerfGE 59, 231, 260; Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224).
Letzteres ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich zugewiesen werden (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224).
Das Landesarbeitsgericht wird bei der Würdigung dieser Umstände zu berücksichtigen haben, dass gelegentliche inhaltliche Änderungen von Vorschlägen nicht geeignet sind, einem Rechtsverhältnis das Gepräge zu geben (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218).
- LAG Sachsen, 27.04.2006 - 8 Sa 178/05 Auch programmgestaltende Tätigkeit ist nicht nur im Rahmen freier Mitarbeit, sondern ebenso auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses möglich ( BAG, Urteil vom 19.01.2000 ? 5 AZR 644/98 ? BAGE 93, 218 ff.).
Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben ( BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271, BAG, Urteil vom 19.01.2000 ? 5 AZR 644/98 ? BAGE 93, 218 ff).).
Das ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden ( BAG, Urteil vom 19.01.2000 ? 5 AZR 644/98 ? BAGE 93, 218 ff.).
Zu diesem Leistungsbestimmungsrecht der Beklagten gehört es auch, die Themen und die Zeitdauer der Sendung festzulegen (BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat auch der freie Mitarbeiter mit einer Kontrolle der Qualität seiner Arbeit zu rechnen ( BAG, Urteil vom 13.05.1992 ? 5 AZR 434/91 ? n. v.; BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
Das Zurückgreifen auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders ist kein Umstand, der auf eine Eingliederung des Klägers und seine persönliche Abhängigkeit schließen lasse (BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
Das Versprechen, eine Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig zustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG…, Urteil vom 13.05.1992, a. a. O.; BAG, Urteil vom 1.12.1985 ? 5 AZR 435/94 ? n. v.; BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
- LAG Köln, 09.11.2012 - 4 Sa 633/12
Arbeitnehmerstatus im Rundfunkbereich; Produzent und Moderator von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter
- VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245
Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"
- BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11
Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 16 (14) R 140/06
Rentenversicherung
- BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02
Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19
Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin
- BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99
Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe
- FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als …
- LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
Arbeitnehmerstatus - Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt
- LAG Düsseldorf, 11.11.2013 - 9 Sa 469/13
Werkstattverhältnis contra Arbeitsverhältnis
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 668/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin - nicht programmgestaltende Tätigkeit
- LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
Arbeitnehmerstatus von Nachrichtensprechern
- ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
- LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19
Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Make-up Artist - Visagistin - Maskenbildnerin - Statusfeststellung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 4 Sa 443/16
Arbeitnehmerstatus einer Redakteurin
- LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) - …
- OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung
- LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09
Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der …
- LAG München, 24.02.2015 - 6 Sa 407/14
Berufung, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerstatus, Wiedereinsetzung, Erkrankung, …
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
Chefdirigent unterfällt nicht der Pflichtversicherung
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.405
Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.335
Generalmusikdirektor; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters
- LAG München, 24.01.2012 - 6 Sa 411/11
Arbeitnehmereigenschaft
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.437
Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- BFH, 28.09.2022 - VIII R 39/19
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
Statusfeststellung - Filmschaffende - Szenenbildnerin - Filmarchitektin - …
- LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1746/12
Arbeitnehmereigenschaft eines Hausaufgabenbetreuuers im offenen Ganztag einer …
- FG München, 19.03.2010 - 8 K 1157/06
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Abgrenzung zwischen abhängiger …
- ArbG Kempten, 18.01.2017 - 3 Ca 582/16
Ein Reiseleiter vor Ort kann Arbeitnehmer sein
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 3629/12
- LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall
- LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09
Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter
- SG Konstanz, 25.11.2019 - S 4 R 2129/17
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17
Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis, Statusklage, Leiterin einer …
- LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche; …
- ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Kameramann, Arbeitnehmereigenschaft, wirtschaftliche Abhängigkeit, persönliche …
- ArbG Frankfurt/Oder, 31.01.2001 - 1 Ca 1415/00
Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes; Begriff des Arbeitnehmers …
- LAG Hamm, 03.04.2007 - 19 Sa 2003/06
Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04
Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …
- LAG Düsseldorf, 29.09.2014 - 9 Sa 31/14
Abgrenzung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter
- LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
- BAG, 09.07.2003 - 9 AZR 595/02
Arbeitsverhältnis kontra selbständige Tätigkeit - Lehrkraft an einer privaten …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2005 - 5 Sa 322/05
Arbeitnehmerstatus, Frachtführer, Speditionsvertrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19
Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer …
- LAG Köln, 28.06.2012 - 6 Sa 324/12
Aufhebungsklage; überwiegend künstlerische Tätigkeit; Bühnentechniker
- SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10
Rentenversicherungspflicht - Synchronsprecher für ausländische Spielfilme und …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19
Aussetzung der Vollziehung eines nicht mit einem Leistungsgebot versehenen …
- LAG Köln, 11.08.2014 - 6 Ta 192/14
Rechtsweg; Zahnarzt; Vorbereitungsassistent
- LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5683/09
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 609/02
Begriff des Arbeitnehmers - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast - …
- LAG Köln, 09.04.2003 - 7 Sa 1213/02
Arbeitnehmerstatus in Rundfunkanstalt, Befristung, Eingruppierung, Widerklage auf …
- LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12
Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V
- LSG Berlin, 18.02.2004 - L 9 KR 650/01
Weisungsgebundenheit eines Radiomoderators; Voraussetzungen der Eingliederung in …
- LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02
Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich
- ArbG Stuttgart, 06.10.2014 - 11 Ca 2368/14
Abgrenzung - Arbeitsverhältnis - freie Mitarbeit - Redakteur bei einer …
- LAG Hamm, 10.01.2013 - 15 Sa 1238/12
Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einer sog. freien Mitarbeit (hier: …
- ArbG Bonn, 03.02.2021 - 5 Ca 2279/20
- ArbG Nürnberg, 02.09.2016 - 12 Ca 816/16
Abgrenzung von Dienst- und Arbeitsverhältnis: "Mietvertrag" über das Führen einer …
- LAG München, 09.04.2013 - 6 Sa 605/12
Arbeitnehmereigenschaft, Cutter
- SG Berlin, 17.03.2011 - S 36 KR 142/10
Sozialversicherungspflicht - Cutterin/Filmeditorin - abhängige Beschäftigung - …
- LSG Bayern, 10.03.2006 - L 5 KR 128/04
Nachforderungsbescheid des Rentenversicherungsträgers auf Grund einer …
- LAG Berlin, 20.06.2000 - 11 Sa 333/00
Unterscheidung zwischen Arbeitsverhältnis und Rechtsverhältnis eines freien …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2011 - 7 Ta 519/11
- LAG Sachsen, 24.01.2022 - 4 Sa 262/19
Freie Mitarbeit auf Honorarbasis; Programmgestaltende Tätigkeit eines …
- SG Berlin, 14.06.2012 - S 210 KR 536/09
Sozialversicherungspflicht - statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit eines …
- SG Berlin, 25.05.2001 - S 73 KR 275/98
- ArbG München, 26.11.2014 - 35 Ca 7472/14
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