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   BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05   

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BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05 (https://dejure.org/2006,1785)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 AZR 372/05 (https://dejure.org/2006,1785)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 (https://dejure.org/2006,1785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Klageerhebung bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums bei nicht rechtzeitiger Rüge der Anpassungsentscheidung nach § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG); Begrenzung der Verpflichtung zur ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16; BGB § 242 (Prozessverwirkung)
    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung nach § 16 BetrAVG , hier: Verwirkung des Klagerechts gegen eine erfolgte Anpassung nach rechtzeitiger Rüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 51
  • BB 2006, 2645
  • DB 2006, 2527
  • AnwBl 2007, 43
  • NZA-RR 2007, 374
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 107, 72, zu A I 2 der Gründe; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - aaO, zu II 2 b der Gründe).

    Es entspricht dem Vereinheitlichungsziel des Bochumer Verbandes und den sich daraus ergebenden Besonderheiten dieses Versorgungssystems, dass nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch eine Interessenvertretung unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten können (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 107, 72, zu A I 2 der Gründe; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe).

    Deshalb kann der Arbeitnehmer diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungstermin rügen (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Erst im Laufe der nachfolgenden Prozesse, letztlich erst mit der Senatsentscheidung vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1) sei klar geworden, dass für die 8 %-Anpassungsentscheidung 1994 im Bergbaubereich eine sachlich hinreichende Grundlage gefehlt habe.

    Eine Bindungswirkung gegenüber Dritten bedarf einer gesetzlichen Anordnung, an der es vorliegend fehlt (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Durch weiteres Urteil vom gleichen Tag (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) entschied das Bundesarbeitsgericht zur Anpassungsentscheidung 1994, dass weder die Satzung noch die LO 1985 eine für alle Mitgliedsunternehmen einheitliche Anpassung der laufenden Ruhegelder vorschreiben.

    Dies folgt nicht bereits daraus, dass mit dem Urteil des Senats vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) die Abweisung der Klage eines Betriebsrentners gegen die RAG, mit der dieser eine Erhöhung seiner Betriebsrente zum 1. Januar 1994 auf 11, 7 % begehrte, rechtskräftig wurde.

  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    a) Das Recht, eine Klage zu erheben, kann verwirkt werden (BAG 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE 11, 353).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Weiter müssen Umstände vorliegen, auf Grund derer der Anspruchsgegner annehmen durfte, er werde nicht mehr gerichtlich belangt (Umstandsmoment); das Erfordernis des Vertrauensschutzes muss das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem Gegner die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment) (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 2, zu II 3 b der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9, zu IV der Gründe).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Weiter müssen Umstände vorliegen, auf Grund derer der Anspruchsgegner annehmen durfte, er werde nicht mehr gerichtlich belangt (Umstandsmoment); das Erfordernis des Vertrauensschutzes muss das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem Gegner die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment) (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 2, zu II 3 b der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9, zu IV der Gründe).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Am 27. August 1996 entschied das Bundesarbeitsgericht zur Anpassung 1991, dass sich diese nach der LO 1985 richtet (- 3 AZR 467/95 -).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2005 - 7 (1) Sa 1502/04

    Nachträgliche Ruhegeldanpassung im Konditionenkartell (Bochumer Verband)

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2005 - 7 (1) Sa 1502/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02

    Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 107, 72, zu A I 2 der Gründe; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 60) .
  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 690/12

    Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG

    Deshalb kann der Arbeitnehmer diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungsstichtag rügen (vgl. etwa BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 51) .

    c) Aus den Formulierungen des Senats in den Urteilen vom 10. Februar 2009 (- 3 AZR 627/07 - Rn. 26) , vom 25. April 2006 (- 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51) und vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe) , wonach der Versorgungsempfänger die fehlerhafte Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers zu einem früheren Anpassungsstichtag "grundsätzlich" vor dem nächsten Anpassungsstichtag dem Arbeitgeber gegenüber "wenigstens" außergerichtlich geltend machen muss, kann der Kläger für eine Anwendung von § 167 ZPO auf die Rügefrist des § 16 BetrAVG nichts zu seinen Gunsten ableiten.

    Deshalb kann der Arbeitnehmer diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungsprüfungstermin rügen (vgl. etwa BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 51) .

    Dies folgt bereits daraus, dass das Urteil des Senats vom 25. April 2006 (- 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51) , auf das der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2009 (- 3 AZR 627/07 - Rn. 26) Bezug nimmt, und auch das Urteil des Senats vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe) aus einer Zeit stammen, in der allgemein davon ausgegangen wurde, dass eine Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage nach § 167 ZPO grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen eine Frist lediglich durch Inanspruchnahme der Gerichte gewahrt werden kann.

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (vgl. etwa BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 83, 1; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 51) .

    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die unterbliebene Anpassung bis zum übernächsten Anpassungstermin rügen (vgl. etwa BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - aaO) .

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Nach einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge kann das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 14 ff., BAGE 118, 51).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).

    Den Besonderheiten des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes ist bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten können (vgl. dazu BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 16, aaO.).

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Deshalb kann der Arbeitnehmer diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungsstichtag rügen (vgl. etwa BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 51) .

    c) Aus den Formulierungen des Senats in den Urteilen vom 10. Februar 2009 (- 3 AZR 627/07 - Rn. 26) , vom 25. April 2006 (- 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51) und vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe) , wonach der Versorgungsempfänger die fehlerhafte Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers zu einem früheren Anpassungsstichtag "grundsätzlich" vor dem nächsten Anpassungsstichtag dem Arbeitgeber gegenüber "wenigstens" außergerichtlich geltend machen muss, kann der Kläger für eine Anwendung von § 167 ZPO auf die Rügefrist des § 16 BetrAVG nichts zu seinen Gunsten ableiten.

    Deshalb kann der Arbeitnehmer diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungsprüfungstermin rügen (vgl. etwa BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 51) .

    Dies folgt bereits daraus, dass das Urteil des Senats vom 25. April 2006 (- 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51) , auf das der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2009 (- 3 AZR 627/07 - Rn. 26) Bezug nimmt, und auch das Urteil des Senats vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe) aus einer Zeit stammen, in der allgemein davon ausgegangen wurde, dass eine Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage nach § 167 ZPO grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen eine Frist lediglich durch Inanspruchnahme der Gerichte gewahrt werden kann.

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Deshalb kann der Arbeitnehmer diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungsstichtag rügen (vgl. etwa BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 51) .

    Aus dem vom Kläger angezogenen Urteil des Senats vom 25. April 2006 (- 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51) folgt nichts anderes.

    d) Aus den Formulierungen des Senats in den Urteilen vom 10. Februar 2009 (- 3 AZR 627/07 - Rn. 26) , vom 25. April 2006 (- 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51) und vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe) , wonach der Versorgungsempfänger die fehlerhafte Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers zu einem früheren Anpassungsstichtag "grundsätzlich" vor dem nächsten Anpassungsstichtag dem Arbeitgeber gegenüber "wenigstens" außergerichtlich geltend machen muss, kann der Kläger für eine Anwendung von § 167 ZPO auf die Rügefrist des § 16 BetrAVG nichts zu seinen Gunsten ableiten.

    Deshalb kann der Arbeitnehmer diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungsprüfungstermin rügen (vgl. etwa BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 51) .

    Dies folgt bereits daraus, dass das Urteil des Senats vom 25. April 2006 (- 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51) , auf das der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2009 (- 3 AZR 627/07 - Rn. 26) Bezug nimmt, und auch das Urteil des Senats vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe) aus einer Zeit stammen, in der allgemein davon ausgegangen wurde, dass eine Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage nach § 167 ZPO grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen eine Frist lediglich durch Inanspruchnahme der Gerichte gewahrt werden kann.

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07

    Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung

    Soweit er sich gegen die Anpassung seiner Betriebsrente zum 1. Januar 1997 gewandt habe, sei sein Klagerecht nach dem Urteil des BAG vom 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - (BAGE 118, 51) verwirkt gewesen.

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes muss das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem Gegner die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment; vgl. ua. BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu IV der Gründe, AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 118, 51).

    In diesen Fällen sind zwar in der Regel auch Umstands- und Zeitmoment gegeben (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - zu II 2 b der Gründe, aaO.).

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

    Nach einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge kann das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 14 ff., BAGE 118, 51).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).

    Den Besonderheiten des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes ist bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten können (vgl. dazu BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 16, aaO.).

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Nach einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge kann das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 14 ff., BAGE 118, 51).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).

    Den Besonderheiten des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes ist bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten können (vgl. dazu BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 16, aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2007 - 14 Sa 566/07

    Rentenanpassung nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes - Rügerecht bei

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Leistungsanpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2018 - 12 Sa 760/17

    Rügepflicht bei Anpassungsentscheidungen des Essener Verbandes

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16

    Anpassung gemäß § 16 BetrAVG; Pensionskassenzusage; Einstandspflicht des

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZN 849/20

    Betriebliche Altersversorgung - Nichtzulassungsbeschwerde - Verwirkung -

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

  • LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 127/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2008 - 2 TaBV 42/07

    Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassungsgerät, Arbeitgeber, Unterlassung, Verstoß,

  • LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

  • LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18

    Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld;

  • LAG Köln, 14.01.2013 - 2 Sa 818/12

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 170/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2012 - 6 Sa 40/12

    Vertragsauslegung - Anspruch auf Gehaltsanpassung

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier:

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 214/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 169/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18
  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08

    Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrats auf Antrag des

  • LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
  • LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
  • LAG München, 06.08.2020 - 2 Sa 69/20

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung eines Frühpensionierungsvertrages

  • LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 741/14

    Betriebsrentenanpassung

  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11

    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

  • LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 235/07

    Anpassung von Betriebsrenten

  • LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16

    Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen -

  • ArbG Karlsruhe, 16.03.2018 - 7 Ca 214/17

    Verwirkung eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 742/14

    Betriebsrentenanpassung

  • LAG Köln, 18.12.2013 - 5 Sa 316/13

    Ausstattung einer Rentnergesellschaft

  • ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16

    Anpassung der Betriebsrente nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

  • LAG Köln, 03.07.2013 - 3 Sa 816/12

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

  • ArbG Köln, 27.07.2011 - 9 Ca 8613/10
  • LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gestaltungsklage;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2016 - 4 TaBV 17/15

    Mitwirkungsrecht des Personalrats - Verwirkung - Übertragung einer höher zu

  • LAG Köln, 26.06.2013 - 3 Sa 310/12

    Betriebsrentenanpassung, Rentnergesellschaft, Schadensersatz

  • ArbG Essen, 22.01.2008 - 7 Ca 5210/06
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