Rechtsprechung
BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes - Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer - Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern zur Erbringung von Arbeitsleistungen - Abgrenzung ...
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Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AÜG Art. 1 § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6, § 13, § 10 Abs. 1, § 1 Abs. 3 Nr. 2; AFG § 4, § 13 Abs. 1
Unerlaubte Arbeitsvermittlung bei langfristiger, nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 27.10.1988 - 5 Ca 1819/88
- LAG Köln, 14.02.1989 - 4 Sa 1279/88
- BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Papierfundstellen
- BAGE 65, 43
- NZA 1991, 269
- BB 1991, 275
- BB 1991, 71
- DB 1991, 282
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81
Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem Drittbetrieb erbringt und hierbei hinsichtlich der Arbeitsausführung den Weisungen des Fremdbetriebsinnabers oder seiner Repräsentanten unterliegt (BAGE 29, 7, 10 [BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76] = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1b der Gründe = EzAÜG Nr. 32; BAGE 43, 102, 105 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1a der Gründe = EzAÜG Nr. 130).Unter gewerbsmäßig im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit zu verstehen (…BAGE 29, 7, 10 [BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76] = AP, aaO, zu II 1b der Gründe = EzAÜG Nr. 32; BAGE 43, 102, 106, 107 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81]= AP, aaO, zu I 3a der Gründe = EzAÜG Nr. 130).
Dabei kommt es nicht darauf an, daß der Betrieb überwiegend auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung tätig ist; es genügt, daß die Arbeitnehmerüberlassung als solche im Einzelfall der Hauptzweck des Geschäfts ist (BAGE 43, 102, 107 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP, aaO = EzAÜG Nr. 130).
Dieser Schutzzweck würde in Frage gestellt, wenn nur Betriebe erfaßt würden, deren überwiegender Zweck auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet wäre (BAGE 31, 135, 144 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 2a der Gründe; BAGE 43, 102, 107 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP, aaO;… Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 25 bis 26a).
- BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83
Verbotene Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Diese Grundsätze gelten auch für den Fall der Überlassung eines bei einem Privatunternehmen angestellten Arbeitnehmers an einem öffentlichen Arbeitgeber (BAG Urteil vom 26. Juli 1984 - 2 AZR 471/83 - EzAÜG Nr. 170).Von einer gewissen Dauer ist die Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann, wenn ein Betrieb einen Arbeitnehmer wiederholt über einen Zeitraum überläßt, der über der sechsmonatigen Einsatzfrist des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG liegt (BAG Urteil vom 26. Juli 1984 - 2 AZR 471/83 - EzAÜG Nr. 170, zu II 2a der Gründe).
Es reicht aus, daß mit der Arbeitnehmerüberlassung lediglich ein mittelbarer Gewinn angestrebt wird (BAG Urteil vom 26. Juli 1984, aaO, zu II 2a der Gründe;… Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 29, m.w.N.).
- BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76
Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung - …
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem Drittbetrieb erbringt und hierbei hinsichtlich der Arbeitsausführung den Weisungen des Fremdbetriebsinnabers oder seiner Repräsentanten unterliegt (BAGE 29, 7, 10 [BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76] = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1b der Gründe = EzAÜG Nr. 32; BAGE 43, 102, 105 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1a der Gründe = EzAÜG Nr. 130).Unter gewerbsmäßig im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit zu verstehen (BAGE 29, 7, 10 [BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76] = AP, aaO, zu II 1b der Gründe = EzAÜG Nr. 32;… BAGE 43, 102, 106, 107 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81]= AP, aaO, zu I 3a der Gründe = EzAÜG Nr. 130).
- BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 34/88
Vermutung der Arbeitsvermittlung durch den Entleiher bei Übersteigen der …
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Für den Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung hat der Senat in dem Urteil vom 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG = EzAÜG Nr. 306) entschieden, die gesetzliche Vermutung könne nach ihrem Sinn und Zweck nicht durch den Nachweis widerlegt werden, daß der Überlassende den Arbeitnehmer dem Dritten nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses, sondern nur zur Arbeitsleistung überlassen habe.Der Senat hat damit im Urteil vom 23. November 1988 (aaO) entschieden, daß ein Verstoß gegen die nach Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG maßgebliche Überlassungsfrist von drei bzw. sechs Monaten bei einem gewerbsmäßigen Handeln des Verleihers zur Folge hat, daß unwiderlegbar das Vorliegen von unerlaubter Arbeitsvermittlung vermutet wird.
- BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87
Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - (AP Nr. 8 zu § 1 AÜG = EzAÜG Nr. 270) unter Beachtung des Sinns und Zwecks der Regelung, die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung wegen der insoweit in der Regel nicht bestehenden Gefährdung der arbeits- und sozialrechtlichen Schutzbelange des Leiharbeitnehmers zu erleichtern (…vgl. BT-Drucks. X/3206, S. 33), den Begriff "vorübergehend" weit ausgelegt (…ebenso Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 120). - BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77
Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe …
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Dieser Schutzzweck würde in Frage gestellt, wenn nur Betriebe erfaßt würden, deren überwiegender Zweck auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet wäre (BAGE 31, 135, 144 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 2a der Gründe;… BAGE 43, 102, 107 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP, aaO;… Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 25 bis 26a). - BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
Lehrlingsbegriff
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Diese Vorschrift hat nämlich nicht die Bedeutung, daß die Parteien von ihrer Pflicht, ihre Behauptungen zu substantiieren und unter Beweis zu stellen, entlastet werden sollen (BAG Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 -, zu II 1 der Gründe, insoweit nicht veröffentlicht in AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969). - LAG Köln, 14.02.1989 - 4 Sa 1279/88
Leiharbeiter; Leiharbeitsverhältnis; Forschung; Bundesministerium; …
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Februar 1989 - 4 Sa 1279/88 - aufgehoben. - BVerwG, 13.04.1962 - VII C 34.61
Voraussetzungen für eine Gewerbsmäßigkeit von Güternahverkehr - Vereinbarkeit von …
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Der in Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG verwendete Begriff entspricht somit im wesentlichen dem gewerberechtlichen Begriff der Gewerbsmäßigkeit (BVerwG Urteil vom 13. April 1962 - VII C 34.61 - BVerwGE 14, 125, 126;… Becker/Wulfgramm, AÜG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; Marschall, RdA 1983, 18, 22). - BayObLG, 31.03.1978 - RReg. 4 St 187/77
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Es kommt vielmehr darauf an, ob die Tätigkeit "auf Dauer" gerichtet ist (BayObLG Beschluß vom 31. März 1978 - 4 St 187/77 - EzAÜG Nr. 42;… Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 28a).
- BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03
Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern
Dazu ist nicht erforderlich, dass die Überlassung von Arbeitnehmern den hauptsächlichen Geschäftszweck des Verleihers darstellt (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, zu I 2 bb der Gründe).Gewerbsmäßig iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG nF ist jede auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Überlassungstätigkeit (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, zu I 2 a bb der Gründe;… Schüren/Hamann AÜG 2. Aufl. § 1 Rn. 283 mwN;… Thüsing/Waas AÜG § 1 Rn. 96).
Das entscheidende Kriterium für die Gewerbsmäßigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - aaO; 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu II 1 der Gründe).
An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt es aber, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der Personalkosten erfolgen soll und dem Verleiher daraus auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - aaO, zu I 2 a bb, cc der Gründe).
Die Vermutung gilt auch bei nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu II 3 der Gründe mwN; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, zu I 3 der Gründe).
- BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Die Vermutung ist im Fall gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung unwiderlegbar und bei der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung widerlegbar (BAG Urteile vom 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG; und vom 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP Nr. 15 zu § 1 AÜG). - BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG - …
An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt es, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der Personalkosten erfolgen soll und dem Verleiher dadurch auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 218; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 43).
- BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Es fehlt an der hierzu erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht der Arbeitgeberin (vgl. BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 2 a bb der Gründe mwN). - BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines …
Dazu ist nicht erforderlich, dass die Überlassung von Arbeitnehmern den hauptsächlichen Geschäftszweck des Verleihers darstellt (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, zu 12 bb der Gründe).Gewerbsmäßig iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG nF ist jede auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Überlassungstätigkeit (BAG 21. März 1990 - 7 A Z R 198/89- BAGE 65, 43, zu 12 a bb der Gründe;… Schüren/Hamann AÜG 2. Aufl. § 1 Rn. 283 mwN;… Thüsing/Waas AÜG § 1 Rn. 96).
Das entscheidende Kriterium für die Gewerbsmäßigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - aaO; 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu I11 der Gründe).
An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt es aber, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der Personalkosten erfolgen soll und dem Verleiher daraus auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89- aaO, zu 12a bb, cc der Gründe).
Die Vermutung gilt auch bei nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu I I 3 der Gründe mwN; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, zu 13 der Gründe).
- BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Konzernleihe iSv. § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG setzt lediglich voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nur vorübergehend nicht bei seinem Arbeitgeber erbringt, wobei vorübergehend iSd. Bestimmung ein Zeitraum von mehreren Jahren sein kann (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 3 b bb und cc der Gründe). - BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 65/03
Streitgegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Gesetzesänderung - …
Dazu ist nicht erforderlich, dass die Überlassung von Arbeitnehmern den hauptsächlichen Geschäftszweck des Verleihers darstellt (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 , zu I 2 bb der Gründe).Gewerbsmäßig iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG nF ist jede auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Überlassungstätigkeit (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 , zu I 2 a bb der Gründe;… Schüren/Hamann AÜG 2. Aufl. § 1 Rn. 283 mwN;… Thüsing/Waas AÜG § 1 Rn. 96).
Das entscheidende Kriterium für die Gewerbsmäßigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - aaO.; 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu II 1 der Gründe).
An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt es aber, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der Personalkosten erfolgen soll und dem Verleiher daraus auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - aaO., zu I 2 a bb, cc der Gründe).
Die Vermutung gilt auch bei nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu II 3 der Gründe mwN; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 , zu I 3 der Gründe).
- BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin …
Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahr 1990 für eine befristete, aber mehrfach verlängerte, mehrjährige Abordnung eines nach BAT vergüteten Angestellten an ein Bundesministerium entschieden, daß die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung der Vermutung einer Arbeitnehmervermittlung nach Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG aF unterfällt, die allerdings widerlegbar ist (BAGE 65, 43 = NZA 1991, 268).Nahm der überlassene Arbeitnehmer beim Entleiher Daueraufgaben wahr, die bei einer Direktanstellung des Arbeitnehmers eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auf die Dauer der jeweiligen Überlassung sachlich nicht rechtfertigen könnten, so sprach dies jedoch regelmäßig für eine Schwerpunktverlagerung des Arbeitsverhältnisses (BAG NZA 1991, 269, 272, 273).
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04
Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Das entscheidende Kriterium für die Gewerbsmäßigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht, wobei es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15 = EzA AÜG § 1 Nr. 2, zu I 2 a bb der Gründe). - BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93
Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen
Das Landesarbeitsgericht hat seinen Ausführungen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Rechtsfolgen nichtgewerbsmäßiger, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung unter dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitsvermittlung zugrunde gelegt, wie der Senat sie zuletzt in seinem Urteil vom 21. März 1990, BAGE 65, 43 ff. = AP Nr. 15 zu § 1 AÜG, zusammengefaßt hat.Diese Vermutung, die im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unwiderleglich ist (BAG Urteil vom 23. November 1988, BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG), ist allerdings im Bereich der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung als widerlegbar anzusehen (Senatsurteil vom 21. März 1990, aaO).
Diese Grundsätze gelten auch für den Fall nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG Urteil vom 21. März 1990, aaO), wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend angenommen hat.
Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat das Landesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, eine Vermutung der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung sei widerlegt, wenn nach der gesamten Gestaltung und Durchführung der vertraglichen Beziehungen mittels wertender Gesamtbetrachtung davon auszugehen sei, der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liege auch noch nach Ablauf der Überlassungsdauer im Verhältnis zum überlassenden Arbeitgeber (BAG Urteil vom 21. März 1990, aaO).
- LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 541/06
Arbeitsverhältnis und Personalgestellung; betriebsbedingte außerordentliche …
- BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05
Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
- BAG, 29.03.2007 - 8 AZR 538/06
Betriebsteilübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers - Wirksamkeit einer …
- OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12
Aktiengesellschaft: Darlegungs- und Beweislast bei Schadenersatzforderungen des …
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97
Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98
Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 10/93
Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion auf Grund …
- BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 419/92
Nichtgewerbsmäßige, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf vorläufige …
- BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 9/93
Rechtsfolgen nicht gewerbsmäßiger, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung unter dem …
- BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 11/93
Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge …
- BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 141/94
Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge …
- BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 452/92
Zustandekommen eines Arbeistverhältnisses kraft gesetzlicher Vermutung infolge …
- LAG Hessen, 29.10.2012 - 21 Sa 303/12
Keine Arbeitnehmerüberlassung - gemeinnütziges Unternehmen - fehlende …
- BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Vermutung infolge …
- BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren
- LAG Köln, 12.01.2010 - 12 Sa 429/09
Statusklage einer Führungskraft
- LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08
Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, …
- BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 506/93
Arbeitnehmereigenschaft eines "Ein-Mann-Unternehmers" ohne eigene Betriebsstätte …
- LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
Versetzung: Unwirksamkeit infolge vermuteter Arbeitnehmerüberlassung nach Ablauf …
- BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 8/93
Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge …
- BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93
Arbeitnehmerüberlassung und Nachversicherung - Abgrenzung selbstständiger und …
- LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 8/08
Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, …
- LAG Hamm, 06.05.2011 - 7 Sa 1583/10
Sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages bei konzerninterner …
- BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
Güterkraftverkehr; grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz; …
- LAG Köln, 07.08.1996 - 7 Sa 245/96
Arbeitnehmerüberlassung: Gewerbsmäßigkeit - Konzern
- LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb
- ArbG Essen, 30.11.2004 - 7 Ca 2401/04
Arbeitsverhältnis und Anwartschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen vor …
- LAG Köln, 21.08.1996 - 7 (2) Sa 351/96
Arbeitnehmerüberlassung: Geltung der Grundsätze in einem Konzern
- ArbG Cottbus, 22.08.2012 - 4 BV 2/12
Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff …
- LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung
- BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (11) Sa 802/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (9) Sa 726/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (10) Sa 348/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (12) Sa 350/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (12) Sa 603/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (12) Sa 839/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung Befristungsrechtfertigung für …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (11) Sa 710/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (3) Sa 352/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (11) Sa 349/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- ArbG Essen, 14.12.2010 - 2 BV 47/10
Es liegt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor bei Einstellung von …
- LAG Bremen, 06.05.2020 - 3 Sa 47/19
Klageänderung in der Berufungsinstanz; Arbeitnehmerüberlassung und …
- LAG Hessen, 27.11.2003 - 9 TaBV 51/03
Überprüfung der Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl; Fortführung …
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 45/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- LAG Hamm, 30.10.1997 - 4 Sa 590/97
Schadensersatz wegen Annahmeverzug bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch …
- LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2008 - 6 TaBV 11/08
Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, …
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- LAG Hamm, 18.02.1999 - 4 Sa 2671/98
Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug ; Wiederaufleben eines ruhenden …
- BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 727/96
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
- BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 27/03
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem …
- LAG Niedersachsen, 19.07.2000 - 16a Sa 581/00
Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung innerhalb von drei Wochen nach …
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 514/02
Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes - Beendigung durch Ausübung …
- LAG Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 15 Sa 77/98
Überlassung eines Arbeitnehmers länger als 12 Monate; Anwendbarkeit der …
- ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 36/12
Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
- BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 98/03
Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes nach den Bestimmungen des …
- LAG Bremen, 15.05.1996 - 2 (3) Sa 414/94
Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmerüberlassung; Familienhilfe; Arbeitsvermittlung ; …
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- LAG Hessen, 22.02.1996 - 12 Sa 943/95
Arbeitnehmerüberlassung: Personalgestellung eines Bundeslandes an das Bundesamt …
- ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 43/12
Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff …
- LAG Hessen, 16.08.2007 - 9 TaBV 27/07
Betriebsratswahl - Anfechtung - aktive und passive Wahlberechtigung - …
- BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 371/91
Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung …
- BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 375/91
Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung …
- VG Frankfurt/Main, 12.04.2013 - 23 N 1006/13
Zustimmungsverweigerung bei nicht vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitskräften
- ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12
Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff …
- LAG Hessen, 16.08.2007 - 9 TaBV 28/07
Betriebsratswahl - Anfechtung - aktives und passives Wahlrecht - …
- LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 1716/99
Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Folgen des Wegfalls des staatlichen …
- BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 458/97
- BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 368/91
Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung …
- ArbG Düsseldorf, 11.08.2004 - 4 BV 90/04
Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur …