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Rechtsprechung
   BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,964
BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01 (https://dejure.org/2002,964)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2002 - 9 AZR 451/01 (https://dejure.org/2002,964)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2002 - 9 AZR 451/01 (https://dejure.org/2002,964)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 4; ; LHO NRW § 20; ; LHO NRW § 46; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage; Vorläufige Untersagung der Besetzung des streitigen Dienstpostens; Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung; Funktionsvorbehalt zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben; Praxis zur ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugangsrecht zu öffentlichen Ämtern nach Art. 33 Abs. 2 GG - Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage; Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst; Konkurrentenklage bei Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 212
  • MDR 2003, 700
  • NZA 2003, 798
  • BB 2003, 1235
  • BB 2003, 1236
  • DB 2003, 1336
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Art. 33 Abs. 2 GG gibt jedem Bewerber ein subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165).

    In der Rechtsprechung des Senats wird daher der Anspruch auf erneute Auswahl anerkannt, wenn die bisherige Auswahlentscheidung des Arbeitgebers sich als fehlerhaft erweist, den Kläger in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt und die ausgeschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt ist (…Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 -aaO; 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - aaO).

    Der Schutzbereich des Art. 33 Abs. 2 GG gilt für alle Beschäftigten und angehenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, unabhängig davon, ob es sich um Beamte, Angestellte oder Arbeiter handelt (Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165; BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 35/92 - AP BAT SR 2 y § 2 Nr. 13).

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Dies wird nur sichergestellt, wenn die Bediensteten, die in die Aufgabenerledigung eingebunden sind und an den obrigkeitlichen Verfügungen mitwirken, dem für Beamte geltenden Dienstrecht, insbesondere dem Streikverbot, unterliegen (Senat 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - BAGE 89, 300).

    Die Beurteilung einer Aufgabe als hoheitlich iSv. Art. 33 Abs. 4 GG bestimmt sich nach ihrem Inhalt und dem Umfang des zur Verfügung stehenden ordnungsbehördlichen Instrumentariums (Senat 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - aaO).

    Art. 33 Abs. 2 GG schützten den Zugang zu einem anderen Amt auch dann, wenn damit keine höhere Vergütung verbunden ist (Senat 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - BAGE 89, 300, 302).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur …

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Nach der Klarstellung in der mündlichen Revisionsverhandlung erstrebt der Kläger jedoch nicht die Aufhebung der Ablehnungsentscheidung als belastenden Verwaltungsakt, dessen Aufhebung es in einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber überhaupt nicht bedarf (Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 171).

    In der Rechtsprechung des Senats wird daher der Anspruch auf erneute Auswahl anerkannt, wenn die bisherige Auswahlentscheidung des Arbeitgebers sich als fehlerhaft erweist, den Kläger in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt und die ausgeschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt ist (Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 -aaO;… 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - aaO).

  • LAG Hamm, 19.06.2000 - 8 Sa 284/00

    Einstweilige Verfügung / Konkurrentenlage / Angestellte / Beamte

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Auf Antrag des Klägers wurde dem beklagten Land durch einstweilige Verfügung untersagt, die streitgegenständliche Stelle zu besetzen, bevor nicht das Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (Arbeitsgericht Münster 7. Januar 2000 - 4 Ga 45/99 - nv.; Landesarbeitsgericht Hamm 19. Juni 2000 - 8 Sa 284/00 - nv.).

    Insoweit schließt sich der Beklagte der Rechtsauffassung des LAG Hamm in seiner Berufungsentscheidung vom 19.06.00 - 8 Sa 284/00 - an.

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Grundsätzlich gilt, daß allein haushaltsrechtliche Erwägungen keine Ausnahme von dem in Art. 33 Abs. 2 GG garantierten gleichen Zugangsrecht rechtfertigen können (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf …

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Art. 33 Abs. 2 GG garantiert statusunabhängig ein Recht auf Zugang für ein vorhandenes öffentliches Amt, sofern es auch in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt werden kann (BVerwG 26. Oktober 2000 - 2 C 31/99 - ZTR 2001, 191).
  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Der Kläger hat einen Anspruch darauf, daß die vom Land mit Schreiben vom 7. Dezember 1999 angekündigte ihn in seinem Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzende endgültige Übertragung des Dienstpostens unterläßt (vgl. Senat 22. Juni 1999 - 9 AZR 541/98 - BAGE 92, 112).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Er verbietet es jedoch nicht generell, dafür auch Arbeitnehmer einzusetzen (BVerfG 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 410/00

    Konkurrentenklage - Benachteiligung von Angestellten

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    b) Art. 33 Abs. 2 GG verbietet ein Vorzugsrecht für eine bestimmte Gruppe von Bediensteten (Senat 18. September 2001 - 9 AZR 410/00 - BAGE 99, 67).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
    Denn solange eine Beförderung noch nicht erfolgt ist, kann sogar die Übertragung eines höheren Dienstpostens rückgängig gemacht werden (vgl. BVerwG 9. März 1989 - 2 C 4/87 - ZBR 1990, 79; Wittkowski NJW 1993, 817, 818).
  • LAG Hamm, 18.05.2001 - 5 Sa 1942/00

    Konkurrentenklage

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    (2) Dieser Differenzierung zwischen Stellen für Beamte und Stellen für Angestellte steht nicht entgegen, dass Art. 33 Abs. 2 GG ein Vorzugsrecht für eine bestimmte Gruppe von Bediensteten verbietet und deshalb außerhalb hoheitlicher Aufgaben (Art. 33 Abs. 4 GG) eine Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten im Auswahlverfahren unzulässig ist (Senat 5. November 2002 - 9 AZR 451/01 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 103, 212).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …

    Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusveränderung umgesetzt oder versetzt werden wollen, haben grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch gemäß Art. 33 Abs. 2 GG (stRspr des BVerwG; a.A. BAGE 103, 212).

    Von dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht abgewichen, ohne das nach § 10 RSpEinhG i.V.m. § 11 Abs. 2 VwGO gebotene Verfahren eingeleitet zu haben (vgl. Urteile vom 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - BAGE 89, 300 und vom 5. November 2002 - 9 AZR 451/01 - BAGE 103, 212).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …

    Entscheidet sich der Dienstherr bei der konkreten Stellenbesetzung für eine Gleichbehandlung von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern und schreibt er die Stelle entsprechend aus, so hat er seine Organisationsfreiheit durch Wahl und Ausgestaltung des Besetzungsverfahrens beschränkt, so dass auch Versetzungsbewerber am Leistungsgrundsatz zu messen sind (vgl. BVerwGE 122, 237 ; insoweit ohne Abweichung auch BAGE 103, 212 ).
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