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Rechtsprechung
   BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,257
BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61 (https://dejure.org/1961,257)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1961 - 2 AZR 12/61 (https://dejure.org/1961,257)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1961 - 2 AZR 12/61 (https://dejure.org/1961,257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Faktisches Arbeitsverhältnis - Beendigung durch einseitige Erklärung - Fristlose Kündigung - Rechtsfähige Stiftung - Auslegung der Satzung - Freie Nachprüfung des Revisionsgerichts

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 § 620 § 626 ; ZPO § 549 § 550

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 104
  • NJW 1962, 555
  • MDR 1962, 338
  • DB 1962, 242
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 72/53

    Nachzahlungsanspruch des Vorzugsaktionärs

    Auszug aus BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61
    Das Revisionsgericht hat die Stiftungsurkunde vielmehr selbständig auszulegen (BGH NJVv 1957 S. 708; BGHZ 9, 279 /28l/).
  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages …

    Wegen dieses Beschäftigungsverbots sei aber nicht von einem nichtigen Arbeitsvertrag auszugehen, der jederzeit ohne Beachtung von Kündigungsvorschriften einseitig durch eine einfache Erklärung der Beklagten beendet werden könne (BAG 12, 104 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BGH, 26.04.1976 - III ZR 21/74

    Beachtlichkeit des Stifters im Rahmen einer Satzungsänderung - Verfügung der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, der auch das Bundesarbeitsgericht (NJW 1962, 555, 556) folgt, sind Stiftungssatzungen revisibel (vgl. RG HRR 1929 Nr. 1523; BGHZ 9, 279, 281; BGH LM § 85 BGB Nr. 1 = NJW 1957, 708).
  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 42.82

    Stiftung - Wissenschaftsförderung - Rechnungsprüfung - Wissenschaftsfreiheit - …

    Der Senat läßt dahingestellt, ob entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 16. Januar 1957 in NJW 1957, 708 und vom 3. März 1977 in WM 1977, 647/649) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. Dezember 1961 in NJW 1962, 555) Stiftungssatzungen auch für den Bereich der Verwaltungsgerichtsordnung der freien Nachprüfung des Revisionsgerichts zugänglich sind.
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90

    Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des …

    Hierbei kann offen bleiben, ob die Auslegung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung wie bei untypischen Verträgen unterliegt oder vom Revisionsgericht selbständig vorzunehmen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 21. April 1956 - 2 AZR 254/54 - AP Nr. 2 zu § 549 ZPO; BAGE 12, 104, 106 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis - …

    Daß das faktische Arbeitsverhältnis keine Bindung für die Zukunft bewirkt und von jedem Beteiligten jederzeit beendet werden kann (BAG NJW 1962, 555;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts Bd. I, 7. Aufl. 1963 S. 125;… Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl. 1981 S. 204), somit im vorliegenden Fall sein Bestand nicht für die Dauer des gesetzlich fingierten Arbeitsverhältnisses gesichert werden könnte, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04

    Weiterbeschäftigung nach unwirksamer Kündigung

    Aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses konnte der Kläger keinen Bestandsschutz mehr geltend machen; wie bereits das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, konnte das faktische Arbeitsverhältnis jederzeit durch einseitige Erklärung, ohne dass die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung hätte vorliegen müssen, beendet werden (vgl. BAG, Urt. v. 07.12.1961 - 2 AZR 12/61 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2013 - 6 U 79/12

    Abweisung der Regressklage gegen die Verfahrensbevollmächtigten des Vorstandes …

    Fehlt es an einem gültigen Dienstvertrag, kann das faktische Arbeitsverhältnis von jeder Seite jederzeit einseitig unmittelbar beendet werden (BAG, Urteil vom 07.12.1961 - 2 AZR 12/61).
  • BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62

    Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von …

    Juni 1961 - 4 AZR 120/60 - AP Nr, 108 zu § 1 TVG Auslegung, BAG vom 7 "Dezember 1961 - 2 AZR 12/61 - AP Nr. 1 zu § 6ll BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; BAG vom 5" Mai 1962 - 2 AZR 451/61 - AP Nr, 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [Ziffer III d der Gründe: a"E.]; BAG vom l6 .
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 809/87

    Einstufung eines Mischfutterwerks als Hafeneinzelbetrieb und davon abhängende …

    Das gilt jedenfalls dann, wenn sie sich nicht auf interne körperschaftsrechtliche Regelungen zu den Mitgliedern beschränkt, sondern Außenwirkung hat (BAGE 12, 104, 106, 107 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BVerwG, 09.02.1979 - 6 P 26.78

    Beteiligung der Personalvertretung an der Beendigung eines faktischen …

    Vielmehr kann sich jede Partei für die Zukunft durch einseitige Erklärung davon lösen (BAGE 12, 104 [105]).
  • BAG, 19.12.1966 - 3 AZR 255/66

    Faktische Arbeitsverhältnisse - Schutzfristen - Fortzahlung des Arbeitsentgelts - …

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86

    Änderungskündigung zwecks Lohnkürzung

  • LAG Köln, 16.09.2008 - 1 Sa 667/08

    Faktischer" Betriebsrat

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