Rechtsprechung
| BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 |
Volltextveröffentlichungen (20)
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Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Parteipolitische Betätigung - kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
- rechtsinformationen.bund.de
Parteipolitische Betätigung - kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 74 Abs 2 S 3 Halbs 1 BetrVG, § 74 Abs 2 S 3 Halbs 2 BetrVG, § 74 Abs 2 S 2 BetrVG, § 23 Abs 1 S 1 BetrVG
Parteipolitische Betätigung - kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat - Kanzlei Prof. Schweizer
Parteipolitische Betätigung - kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang des Verbots der parteipolitischen Betätigung im Betrieb; Rechtsfolgen von Verstößen [Unterlassungsanspruch]
- bag-urteil.com
Parteipolitische Betätigung - kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Zum Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers bei parteipolitischen Äußerungen des Betriebsrats
- hensche.de
Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Parteipolitische Betätigung
- Betriebs-Berater
Unterlassungsanspruch bei parteipolitischer Tätigkeit
- online-und-recht.de
Parteipolitische Betätigung - kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Zum Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers bei parteipolitischen Äußerungen des Betriebsrats
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Verbots der parteipolitischen Betätigung im Betrieb; Rechtsfolgen von Verstößen [Unterlassungsanspruch]
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Politische Betätigung des Betriebsrats
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Politische Betätigung des Betriebsrats
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betriebsrat fordert am Schwarzen Brett: "Nein zum Krieg" - Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass er politische Äußerungen generell unterlässt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Politische Betätigung des Betriebsrats
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Politische Betätigung des Betriebsrats
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch bei parteipolitischer Tätigkeit
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen politische Betätigung des Betriebsrats
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Politische Betätigung des Betriebsrats
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Recht des Betriebsrats zu bestimmten politischen Äußerungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BAG zur politischen Betätigung eines Betriebsrats - Aufforderung zur Wahlbeteiligung stellt keine parteipolitische Betätigung dar
- 123recht.net (Pressemeldung)
Betriebsräte dürfen sich politisch äußern // Nur Parteipolitik ist verboten
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsräte dürfen sich allgemeinpolitisch äußern
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 15.04.2008 - 3 BV 165/07
- LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 2 TaBV 25/08
- BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Papierfundstellen
- BAGE 133, 342
- NJW 2010, 3322
- NZA 2010, 1133
- BB 2010, 1980
- DB 2010, 1649
- DB 2010, 23
- JR 2013, 40
- NZG 2010, 700
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (10)
- BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 67/84
Streitigkeit über das Aushängen von Flugblättern zur Frage der …
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
§ 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG enthalte vielmehr einen eigenständigen Unterlassungsanspruch, der unabhängig neben § 23 Abs. 1 BetrVG bestehe(BAG 22. Juli 1980 - 6 ABR 5/78 - zu II 2 der Gründe, BAGE 34, 75). Auch bei einem Verstoß gegen das Verbot der parteipolitischen Betätigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betriebsrat zuerkannt (12. Juni 1986 - 6 ABR 67/84 - AP BetrVG 1972 § 74 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 7). An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht fest.Rn. 36 aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Begriff der parteipolitischen Betätigung in § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG weit auszulegen(vgl. etwa 12. Juni 1986 - 6 ABR 67/84 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 74 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 7). Danach ist dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber jede Betätigung für oder gegen eine politische Partei verboten.
Nach der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts wird von dem Verbot auch das Eintreten für oder gegen eine bestimmte politische Richtung erfasst (12. Juni 1986 - 6 ABR 67/84 - zu II 2 b der Gründe, aaO). Dem Betriebsrat ist danach in erster Linie die unmittelbare Betätigung für eine Vereinigung durch Verbreitung von politischen Zeitungen, Druckschriften, Anschlägen oder Flugblättern verboten.
Nach der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Trennung in eine zulässige allgemeinpolitische Betätigung und in eine verbotene parteipolitische Betätigung nicht möglich (12. Juni 1986 - 6 ABR 67/84 - zu II 2 c der Gründe, aaO)..
- BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Wahlwerbung
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Denn das in § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG normierte Verbot richtet sich auch an die Mitglieder des Betriebsrats, die Grundrechtsträger sind(BVerfG 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 42, 133). Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung findet allerdings seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.Deshalb muss die Norm unter Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und dementsprechend in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BVerfG 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - zu B II 2 der Gründe, aaO; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - zu II 2 a bb der Gründe mwN, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40)..
Andere als parteipolitische Betätigungen unterwirft der Gesetzgeber ausdrücklich geringeren Beschränkungen (vgl. BVerfG 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 42, 133). Diese haben der Arbeitgeber und der Betriebsrat nach § 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nur dann zu unterlassen, wenn durch sie der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden.
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Rn. 13 1. Ein Unterlassungsantrag muss - bereits aus rechtsstaatlichen Gründen - eindeutig erkennen lassen, was vom Schuldner verlangt wird(…BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 11, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 174 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 143). Soll der Schuldner zur künftigen Unterlassung einzelner Handlungen verpflichtet werden, müssen diese so genau bezeichnet sein, dass kein Zweifel besteht, welche Handlungen im Einzelnen betroffen sind (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II A der Gründe, BAGE 76, 364). Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 106, 188)..Der vom Bundesarbeitsgericht außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG zur Sicherung bestimmter Mitbestimmungsrechte anerkannte allgemeine Unterlassungsanspruch des Betriebsrats(vgl. grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) gebietet es nicht, auch dem Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch gegen den Betriebsrat zuzubilligen.
- LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 2 TaBV 25/08
Betriebsrat, Äußerungen, Politische Äußerungen, Unterlassung
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 30. September 2008 - 2 TaBV 25/08 - wird zurückgewiesen.Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 30. September 2008 - 2 TaBV 25/08 - teilweise aufgehoben, soweit die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 15. April 2008 - 3 BV 165/07 - zurückgewiesen wurde.
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
Verfassungsrechtliche Prüfung einer arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Äußerungen …
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Deshalb muss die Norm unter Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und dementsprechend in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (…BVerfG 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - zu B II 2 der Gründe, aaO; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - zu II 2 a bb der Gründe mwN, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40).. - BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Rn. 13 1. Ein Unterlassungsantrag muss - bereits aus rechtsstaatlichen Gründen - eindeutig erkennen lassen, was vom Schuldner verlangt wird(BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 11, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 174 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 143). Soll der Schuldner zur künftigen Unterlassung einzelner Handlungen verpflichtet werden, müssen diese so genau bezeichnet sein, dass kein Zweifel besteht, welche Handlungen im Einzelnen betroffen sind (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II A der Gründe, BAGE 76, 364). Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 106, 188).. - BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Rn. 13 1. Ein Unterlassungsantrag muss - bereits aus rechtsstaatlichen Gründen - eindeutig erkennen lassen, was vom Schuldner verlangt wird(…BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 11, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 174 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 143). Soll der Schuldner zur künftigen Unterlassung einzelner Handlungen verpflichtet werden, müssen diese so genau bezeichnet sein, dass kein Zweifel besteht, welche Handlungen im Einzelnen betroffen sind (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II A der Gründe, BAGE 76, 364). Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 106, 188).. - BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Das mögliche Erfordernis einer Wiederholungsgefahr ist kein Element der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags(BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 26, BAGE 122, 280).. - BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78
Betriebsverfassungrecht - Friedenspflicht - Betriebsrat - Pflichtverstoß - …
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
§ 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG enthalte vielmehr einen eigenständigen Unterlassungsanspruch, der unabhängig neben § 23 Abs. 1 BetrVG bestehe(BAG 22. Juli 1980 - 6 ABR 5/78 - zu II 2 der Gründe, BAGE 34, 75). Auch bei einem Verstoß gegen das Verbot der parteipolitischen Betätigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betriebsrat zuerkannt (12. Juni 1986 - 6 ABR 67/84 - AP BetrVG 1972 § 74 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 7). An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht fest. - BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 7/08
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Die Beantwortung dieser Frage liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, zu der die Gerichte für Arbeitssachen nicht berufen sind(vgl. BAG 28. April 2009 - 1 ABR 7/08 - Rn. 10, 11 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 99)..
- BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers …
Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (…vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9; 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13, BAGE 133, 342). - BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
Streikaufruf im Intranet
Die Arbeitgeberin wollte insoweit der Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - BAGE 133, 342) Rechnung tragen.Vielmehr begründen grobe Pflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG betriebsverfassungsrechtlich allein das Recht des Arbeitgebers, die Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss eines Mitglieds des Betriebsrats beantragen zu können (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 26 ff., BAGE 133, 342;… DKKW/Berg 13. Aufl. § 74 Rn. 89; Lobinger RdA 2011, 76, 80 Fn. 26; Schöne SAE 2011, 184, 186; ebenso bereits Konzen Betriebsverfassungsrechtliche Leistungspflichten des Arbeitgebers, 1984 S. 68; aA Bauer/Willemsen NZA 2010, 1089; Burger/Rein NJW 2010, 3613;… ErfK/Kania 13. Aufl. § 74 BetrVG Rn. 37; Reichold RdA 2011, 58).
- LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19
Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst
Bei einem Verstoß gegen § 74 Abs. 2 BetrVG ist eine Auflösung des Betriebsrats oder ein Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG möglich (…BeckOK ArbR/Werner, 55. Ed. 1.3.2020, BetrVG § 74 Rn. 25; BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08, juris, Rn. 26 ff.;… vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12, juris, Rn. 2,6).Die bei Pflichtverletzungen der beiden Betriebsparteien verschiedenen Rechtsfolgen entsprechen den unterschiedlichen rechtlichen Eigenschaften von Arbeitgeber und Betriebsrat (BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08, BAGE 133, 342 -353, Rn. 27).
- BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12
Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder
Für den Schuldner muss aufgrund des Leistungstitels erkennbar sein, wie er sich rechtmäßig verhalten kann (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13, BAGE 133, 342 für einen Unterlassungsantrag). - BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (…vgl. BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14 mwN; 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13 mwN, BAGE 133, 342). - BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines …
Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13, BAGE 133, 342). - LAG Niedersachsen, 06.12.2018 - 5 TaBV 107/17
Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im …
Dem Feststellungsantrag komme daher eine erhebliche Bedeutung zu (… BAG vom 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 -, Rn. 187;… BAG vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 -, Rn. 26; BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08).Die Problematik, ob und wie weit der Betriebsrat auch grundrechtsfähig ist, ist erkennbar vom Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden worden (offengelassen: BAG vom 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Juris Rn. 39).
- BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung
Ein solcher Titel wäre gegenüber dem vermögenslosen Gesamtbetriebsrat nicht vollstreckbar (…vgl. zum Betriebsrat BAG 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 18, BAGE 148, 182; 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 27, BAGE 133, 342) und hätte damit ebenfalls nur feststellenden Charakter. - LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 2 TaBV 2694/09
Zeitliche Lage der Betriebsratssitzung - kein Unterlassungsanspruch des …
25 Daraus ergibt sich, dass nicht jeder sich aus dem BetrVG ergebenden Pflicht ein gesonderter Unterlassungsanspruch zuzuordnen ist (vgl. beispielsweise BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - zum Verbot der parteipolitischen Betätigung des Betriebsrats nach § 74 Abs. 2 BetrVG). - BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle
Rn. 18 1. Der Senat hat dies im Beschluss vom 17. März 2010 (- 7 ABR 95/08 - Rn. 24 ff., BAGE 133, 342) zum in § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG normierten Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb entschieden. - BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17
Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition
- LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22
Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die …
- BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18
Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 17 TaBV 1299/17
Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder - gegen den Betriebsrat …
- ArbG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 5 BV 19/16
Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch persönliche Überwachung
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
Neutralitätsgebot des § 74 Abs 2 S 1 BetrVG - Streikaufruf - …
- ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21
Bestellung des Wahlvorstandes einer Schwerbehindertenvertretung
- LAG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 SaGa 14/12
Äußerungen über Arbeitgeber wie "betrügen" und "bescheißen" während des Streiks …
- BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat - Teilnahmerecht an …
- VG Düsseldorf, 18.02.2019 - 40 K 1965/18
Bürgermeister der Stadt Ratingen geht ohne Erfolg gegen Videoclip des …
- LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17
§ 23 Absatz 1 BetrVG, Art. 5 Absatz 1 GG
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19
Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter; …
- LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10
Feststellungsanträge der Arbeitgeberin zu Verstößen des Betriebsrats gegen …
- BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 9 TaBV 157/18
Anspruch des Betriebsrats auf Sachmittel zwecks Information von Aufsichtsrat und …
- ArbG Hamburg, 19.05.2016 - 12 BV 7/15
Heranziehung des ersten und zweiten stellvertretenden Mitglieds einer …
- LAG Düsseldorf, 12.12.2024 - 12 TaBV 21/24
Betriebsversammlung während der Arbeitszeit bei der Gepäck- und …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 44/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 50/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 36/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 48/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- ArbG Oberhausen, 15.12.2010 - 1 BV 58/10
Nutzung Logo Betriebsrat Markenschutz
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2011 - 9 TaBV 2765/10
Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat - Anspruch des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 10 TaBV 25/11
Bestimmtheitserfordernis - Antrag des Betriebsrats auf Einrichtung einer …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 46/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines …
- ArbG Düsseldorf, 29.04.2020 - 15 BV 235/19
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 49/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 47/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Niedersachsen, 05.12.2025 - 13 TaBVGa 113/25
Eilantrag auf Durchführung der Abteilungsversammlungen oder Betriebsversammlungen
- LAG Hessen, 13.05.2024 - 16 TaBVGa 31/24
Berechtigung des Wahlvorstands zur Einleitung einer Betriebsratswahl und zur …
- ArbG Frankfurt/Main, 18.08.2020 - 26 BVGa 382/20
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