Rechtsprechung
| BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 17 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 17 Abs 1 S 2 BetrAVG
Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebliche Altersversorgung; Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses als Voraussetzung für den Insolvenzschutz
- bag-urteil.com
Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses
- Betriebs-Berater
Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2
Betriebliche Altersversorgung; Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses als Voraussetzung für den Insolvenzschutz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versorgungszusagen an die Gesellschafter
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 26.10.2006 - 8 Ca 10286/05
- LAG Köln, 15.08.2007 - 7 (10) Sa 1412/06
- BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08
Papierfundstellen
- BAGE 133, 83
- ZIP 2010, 1769
- NZA 2010, 1066
- DB 2010, 1411
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98
Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH
Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08
Eine Rolle spielen kann auch, ob eine bereits während des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses zu finanzierende Direktversicherung vorliegt oder eine Direktzusage, bei der die Belastungen erst bei Eintritt des Versorgungsfalles entstehen (BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 38 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 9)..Die Klägerin, die nach den allgemeinen Grundsätzen für die anspruchsbegründenden persönlichen Voraussetzungen des Insolvenzschutzes und damit auch dafür darlegungspflichtig ist, dass die Versorgungszusage "aus Anlass" eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG oder einer unter § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG fallenden Tätigkeit erteilt wurde (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 38 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 9), hat zu Umständen, die eine andere Bewertung rechtfertigen könnten, nicht hinreichend substantiiert vorgetragen.
Rn. 31 c) In dem Urteil vom 25. Januar 2000 (- 3 AZR 769/98 - AP BetrAVG § 1 Nr. 38 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 9) hat der Senat ausgeführt, wenn die Betriebstreue der Aushilfskräfte für das Unternehmen von geringerem Wert sei, könne dies eine Beschränkung der Altersversorgung auf die wichtigen Mitarbeiter rechtfertigen.
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - …
Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08
Der Senat hat bisher offengelassen, ob "Hinterbliebene" im Sinne des Betriebsrentenrechts nur solche Personen sind, die nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung eine "Rente wegen Todes" erhalten könnten (vgl. 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 15, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3). Dazu gehören nach § 46 SGB VI die Eltern nicht. - BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz
Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08
Rn. 30 Aus der Senatsentscheidung vom 18. März 2003 (- 3 AZR 313/02 - BAGE 105, 240) kann die Klägerin nichts zu ihren Gunsten herleiten.
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung - …
Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08
Selbst wenn man aber diese Frage bejahen sollte, ist jedenfalls die nachrangige Benennung der Erben als bezugsberechtigt problematisch (vgl. dazu BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - Rn. 30 ff., AP BetrAVG § 1 Nr. 54 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 13). Die Klägerin hat allerdings nur die Feststellung einer Leistungspflicht an sich selbst beantragt. - BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07
Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung
Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08
Vielmehr ist eine Feststellungsklage nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn damit eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. 28. Oktober 2008 - 3 AZR 171/07 - Rn. 16 mwN, NZA-RR 2009, 499). Dies ist hier der Fall. - BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft - …
Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08
Die letztlich getroffene Entscheidung, ausschließlich den Gesellschaftern eine Versorgungszusage zu erteilen, spricht dafür, dass eine Zusage auch an die "normale" Belegschaft, also die Arbeitnehmer, die GmbH wirtschaftlich überfordert hätte und dass im Verhältnis zu ihrer damaligen Leistungsfähigkeit die der Klägerin erteilte Zusage nur aus ihrer Stellung als Gesellschafterin erklärbar war (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 - BAGE 110, 176, 179).. - LAG Köln, 15.08.2007 - 7 (10) Sa 1412/06
Versorgungsanwartschaft; Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung der …
Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. August 2007 - 7 (10) Sa 1412/06 - aufgehoben.
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 19/10 R
Krankenversicherung - Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen …
Soweit in jüngeren Entscheidungen des BAG die Vereinbarkeit der Einräumung eines Bezugsrechts auch der Eltern und Erben mit dem Betriebsrentenrecht problematisiert wird (BAGE 105, 240 = AP Nr. 108 zu § 7 BetrAVG mit Anm Höfer; BAGE 133, 83, 87 = AP Nr. 40 zu § 17 BetrAVG, RdNr 24; BAG AP Nr. 61 zu § 1 BetrAVG; vgl auch Höfer, BetrAVG, Bd I, Stand Juni 2011, ART RdNr 92 ff;… Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, 5. Aufl 2010, § 1 RdNr 18), steht dies der Annahme eines Bezugsrechts der Klägerin - als Witwe iS des § 46 SGB VI - nicht entgegen (vgl allgemein Reinecke, BB 2012, 1025, 1029). - BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13
Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der …
Eine Rolle spielen kann auch, ob eine bereits während des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses zu finanzierende Direktversicherung vorliegt oder eine Direktzusage, bei der die Belastungen erst bei Eintritt des Versorgungsfalls entstehen (BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 42/08 - Rn. 26, BAGE 133, 83; 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - zu II 2 der Gründe). - LG Köln, 16.05.2024 - 24 O 357/22 Nach den allgemeinen Grundsätzen trägt die Klägerseite für die anspruchsbegründenden persönlichen Voraussetzungen des Insolvenzschutzes und damit auch dafür die Darlegungslast, dass die Versorgungszusage "aus Anlass" eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erteilt wurde (vgl. BAG vom 19.01.2010 - 3 AZR 42/08, zitiert nach juris).
Dieser Umstand spricht dafür, dass eine Zusage an die "normale" Belegschaft die Gesellschaft wirtschaftlich überfordert hätte (vgl. BAG vom 19.01.2010 - 3 AZR 42/08, zitiert nach juris).
Nach den allgemeinen Grundsätzen trägt die Klägerseite für die anspruchsbegründenden persönlichen Voraussetzungen des Insolvenzschutzes und damit auch dafür die Darlegungslast, dass die Versorgungszusage "aus Anlass" eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erteilt wurde (vgl. BAG vom 19.01.2010 - 3 AZR 42/08, zitiert nach juris).
Dieser Umstand spricht dafür, dass eine Zusage an die "normale" Belegschaft die Gesellschaft wirtschaftlich überfordert hätte (vgl. BAG vom 19.01.2010 - 3 AZR 42/08, zitiert nach juris).
- OLG Köln, 25.02.2025 - 14 U 4/24
Pensionszusage wegen Zugehörigkeit zu einem der Gesellschafterfamilienstämme
Eine Rolle spielen kann auch, ob eine bereits während des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses zu finanzierende Direktversicherung vorliegt oder eine Direktzusage, bei der die Belastungen erst bei Eintritt des Versorgungsfalles entstehen (BAG, Urteil vom 19.01.2010 - 3 AZR 42/08, juris; BAG, Urteil vom 25.01.2000 - 3 AZR 769/98, juris;… Blomeyer/Rolfs/Otto/Rolfs, 8. Aufl. 2022, BetrAVG § 17).Dieser hat nach den allgemeinen Grundsätzen die anspruchsbegründenden persönlichen Voraussetzungen des Insolvenzschutzes und damit auch die Versorgungszusage "aus Anlass" seiner Tätigkeit darzulegen und zu beweisen (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2000 - 3 AZR 769/98, juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 3 AZR 42/08, juris).
- ArbG Köln, 13.07.2017 - 4 Ca 1693/17
Einstand des Trägers der Insolvenzsicherung für Versorgungsansprüche des …
Nach den allgemeinen Grundsätzen trägt die Klägerseite für die anspruchsbegründenden persönlichen Voraussetzungen des Insolvenzschutzes und damit auch dafür die Darlegungslast, dass die Versorgungszusage "aus Anlass" eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erteilt wurde (vgl. BAG vom 19.01.2010 - 3 AZR 42/08, zitiert nach juris).Diese Entscheidung spricht dafür, dass eine Zusage an die "normale" Belegschaft die Gesellschaft wirtschaftlich überfordert hätte (vgl. BAG vom 19.01.2010 - 3 AZR 42/08, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 25.01.2013 - 4 Sa 1004/12
Ansprüche des Gesellschafters einer GmbH auf betriebliche Altersversorgung in der …
Damit spricht diese Tatsache als starkes Indiz dafür, dass Versorgungszusage aus Anlass des Gesellschaftsverhältnisses gegeben wurde (vgl. insbesondere BAG 19.01.2010 - 3 AZR 42/08 - Rn. 28). - LAG Köln, 09.05.2018 - 11 Sa 689/17
Betriebliche Altersversorgung; Minderheitsgesellschafter; Einzelfall
Der Kläger trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG oder einer unter § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG fallenden Tätigkeit erteilt wurde (BAG, Urt. v. 19.01.2010 - 3 AZR 42/08 - m. w. N.;… vgl. auch: BAG, Urt. v. 20.09.2016 - 3 AZR 411/15 -). - LAG Köln, 01.12.2021 - 11 Sa 210/21
Betriebliche Altersvorsorge aus Anlass des Arbeitsverhältnisses; Keine monatliche …
Der Kläger trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG oder einer unter § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG fallenden Tätigkeit erteilt wurde (BAG, Urt. v. 19.01.2010 - 3 AZR 42/08 - m. w. N.;… vgl. auch: BAG, Urt. v. 20.09.2016 - 3 AZR 411/15 -). - LAG Köln, 15.05.2019 - 11 Sa 790/18
Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 7 Abs. 1 S. 1 BetrAVG
Der Kläger trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG oder einer unter § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG fallenden Tätigkeit erteilt wurde (BAG, Urt. v. 19.01.2010 - 3 AZR 42/08 - m. w. N.;… vgl. auch: BAG, Urt. v. 20.09.2016 - 3 AZR 411/15 -). - LAG Köln, 27.02.2019 - 11 Sa 578/18
Betriebliche Altersversorgung, Abgrenzung
Die Klägerin trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG erteilt wurde (BAG, Urt. v. 19.01.2010 - 3 AZR 42/08 - m. w. N.;… vgl. auch: BAG, Urt. v. 20.09.2016 - 3 AZR 411/15 -). - ArbG Köln, 09.11.2018 - 3 Ca 7504/17
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