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Rechtsprechung
   BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26235
BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12 (https://dejure.org/2013,26235)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2013 - 1 ABR 19/12 (https://dejure.org/2013,26235)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 (https://dejure.org/2013,26235)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

  • openjur.de

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einigungsstellenspruch zur Schichtarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne Zustimmung des Betriebsrats keine vorläufige Durchführung von Schichtplänen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 330
  • NZA 2014, 99
  • BB 2013, 2676
  • DB 2013, 2569
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Gegenstand der betrieblichen Regelung ist dann ausschließlich das Verfahren über die Schichtplanaufstellung und die sich anschließende Beteiligung des Betriebsrats (vgl. BAG 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - zu B 2 der Gründe).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    In einem Einigungsstellenspruch kann die Besetzung einer Einigungsstelle hingegen nicht festgelegt werden (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 45, BAGE 127, 276).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - …

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Maßgeblich ist damit, ob die bisherige betriebsübliche Arbeitszeit die "übliche" bleibt und die Arbeitszeitverteilung bezüglich der einzelnen Arbeitnehmer weiterhin prägt (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Rn. 45, BAGE 106, 204).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (…BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 18) sowie die Änderung von bereits aufgestellten Dienstplänen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines …

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Rn. 11 Mit seinem zutreffend im Wege eines Feststellungsantrags (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 10) verfolgten Begehren macht der Betriebsrat die Unwirksamkeit des von ihm in der Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG angefochtenen Einigungsstellenspruchs vom 8. September 2010 geltend.
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 18) sowie die Änderung von bereits aufgestellten Dienstplänen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Die Betriebsparteien - und im Konfliktfall die Einigungsstelle - müssen daher regelmäßig Regelungen treffen, wie bei der Abweichung von einem beschlossenen Schichtplan verfahren werden soll (BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 90, 194).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Dies setzt voraus, dass nach der Verlängerung des für einen bestimmten Wochentag regulär festgelegten Zeitvolumens eine Rückkehr zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit erfolgen soll (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 18).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Sie wird bestimmt durch den vertraglich geschuldeten regelmäßigen zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung und dessen Verteilung auf einzelne Zeitabschnitte (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 [A] - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 112, 227).
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum …

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
    Rn. 39 4. Die Unwirksamkeit der von der Einigungsstelle beschlossenen Verfahrensvorschriften über die Aufstellung des Dienstplans führt nach dem der Vorschrift des § 139 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken zur Unwirksamkeit des gesamten Einigungsstellenspruchs, weil der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. BAG 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 29).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2012 - 9 TaBV 66/11

    Einigungsstellenspruch zu Gestaltung und Verbindlichkeit von Dienstplänen bei …

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Rn. 31 6. Die Unwirksamkeit der genannten Bestimmungen der BV bEM führt nach dem der Vorschrift des § 139 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 39 mwN, BAGE 145, 330) zur Unwirksamkeit des gesamten Einigungsstellenspruchs.
  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Rn. 40 III. Die Unwirksamkeit der genannten Bestimmungen der GBV hat die des gesamten Einigungsstellenspruchs zur Folge (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 39 mwN, BAGE 145, 330).
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Rn. 60 (bbb) Der Arbeitgeberin kann nicht vorgehalten werden, keine Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung geschlossen zu haben, in der bereits abstrakte und verbindliche Vorgaben für die Aufstellung der Dienstpläne enthalten sind (vgl. dazu BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 17, BAGE 145, 330).
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