Rechtsprechung
| BAG, 24.05.1965 - 3 AZR 287/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festsetzung einer angemessenen Vergütung - Übliche Vergütung - Vereinbartes Arbeitsentgelt - Tarifbindung - Allgemeinverbindlicherklärung - Tarifliches Mindestentgelt - Absoluter Revisionsgrund
Papierfundstellen
- BAGE 17, 172
- MDR 1965, 944
- DB 1965, 1406
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Hat dagegen der Schuldner selbst, zB kraft Tarifbindung (§ 3 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG), einen unabdingbaren Anspruch auf Arbeitsentgelt in angemessener Höhe, sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht erfüllt (vgl. BAG 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).(3) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).
- BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NZA 2008, 896; 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - AP ZPO § 850h Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2; 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172). - BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
aa) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).
- LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
Drittschuldnerprozeß; Pfändung eines fiktiven Einkommens; Vergütung
Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann das Gericht eine angemessene Vergütung unter Abwägung aller Umstände des Falles festsetzen (BAG, Urteil vom 24.05.1965 - 3 AZR 287/64 - DB 1965, 1406).Von daher geht das Berufungsgericht auch für dieses Tarifgebiet davon aus, daß im Regelfall der Tariflohn als übliche Vergütung im Sinne von § 850 h Abs. 2 Satz 1 ZPO zu gelten hat (BAG, Urteil vom 24.05.1965, aaO).
- BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge
Bei dem insoweit offensichtlich vorliegenden Verstoß handelt es sich jedoch nur um einen solchen gegen Ordnungsvorschriften (vgl. etwa GK-ArbGG/Dörner, Stand: November 1996, § 60 Rz 33;… Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 60 Rz 11; Hauck, ArbGG, § 60 Rz 12), womit der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO nicht gegeben ist (vgl. BAG Urteile vom 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172 = AP Nr. 10 zu § 850 h ZPO und vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 - BAGE 44, 323 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Sa 451/10
Drittschuldnerklage, Zahlungsansprüche, Arbeitseinkommen, verschleiertes, …
Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann das Gericht eine "angemessene Vergütung" festsetzen (BAG vom 24.05.1965, 3 AZR 287/64, zitiert nach Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".