Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,544
BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64 (https://dejure.org/1965,544)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1965 - 4 AZR 358/64 (https://dejure.org/1965,544)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - 4 AZR 358/64 (https://dejure.org/1965,544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifliche Mindestvergütung - Ausschlußfristen - BAVAV - Tarifliche Ausschlußklauseln - Rückgruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des zuständigen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 248
  • NJW 1965, 2366 (Ls.)
  • DB 1967, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64
    gestellten;, obwohl sie zu Recht - und nicht etwa nur faktisch - eine geringerwertige Tätigkeit zugewiesen erhielten5 dennoch den Anspruch auf den Ausgleichsbetrag bis zum 30 September I960 behielten0 Kommt hiernach das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis5 daß der Kläger am 1, Oktober I960 einen Anspruch auf Vergütung nach VergGrt V b TV Nr" 11 /60 erworben hat, dann bleibt noch festzustellen, ob der Personalrat des Arbeitsamts B bei der Rückgruppierung, die in dem Vertrag der Parteien vom 26c Februar 1962 liegt, in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise mitbestimmt hat" Ist das nicht der Fall, so bleibt weiter zu prüfen, ob der Kläger mangels anderweitiger Ausübung des Weisungsrechts der Beklagten eine Tätigkeit als Sachbearbeiter in der Versicherungsabteilung nicht nur ab 24c September 1962, sondern auch für die Zeit ab Io April 1962 bis zur schriftlichen Geltendmachung seiner Ansprüche annahme verzugbegründend (§ 615 BGB) der Beklagten angeboten hat (vglo BAG AP Nr" 10 zu § 615 BGB)" Nur dann ist der Klageanspruch auch für diesen Zeitraum begründete Wenn der Kläger Anspruch hat, nach VergGr" V b AVO vergütet zu werden, dann ist die Beklagte auch verpflichtet, ihn dementsprechend zu beschäftigen (vgl« BAG 2, 221 ffo; BAG AP Nr, 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht) o.
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche …

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in BAG 11, 150 steht der vom Senat vertretenen Ansicht nicht entgegen.
  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 190/57

    Kündigung eines Angestellten - Mitwirkung des Personalrates - Wirksamkeit der …

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64
    SO Wirkung und zum Mitwirkungsverfahren BAG 5, 203) sind Wirksamkeitsvoraussetzung aller Rechtsgeschäfte der Parteien, in denen eine Rückgruppierung enthalten ist (vgl" hierzu die Kommentare zum Bundespersonalvertretungsgesetz: Dietz, § 71 Anim 23 ff = ; Fitting-Heyer- Lorenzen, 3= Auflc, § 71 Anim 9" Grabendorff-V/indscheid, 2, Auflo, § 71 Anm, 1 1 b ; Molitor, 2" Auflc, , § 71 Annu 4) -.
  • BAG, 04.10.1957 - 1 AZR 31/56

    Arbeitsverhältnisse der Angestellten - Normative Beherrschung durch TO A - …

    Auszug aus BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64
    Die Be klagte übersieht, daß nicht der Vergütungsanspruch als solcher unter die Ausschlußfristen der §§ 4 Abs" 1 TV Kr« 13/60 und 67 Abs, 1 MTA fällt, sondern lediglich die einzelnen allmonatlich entstehenden Vergütungsansprüche" Auch gibt es keinen konstitutiven Ein- oder Höhergruppierungsakt des Arbeitgebers und damit keinen einer tariflichen Ausschlußfrist unterliegenden Anspruch auf die Vornahme eines solchen Aktes, Der Anspruch auf tarifgemäße Vergütung, den der Kläger geltend macht, ergibt sich vielmehr als Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis, auf das die tariflichen Inhaltsnor men zwingend und unmittelbar beherrschend einwirken" Die Eingruppierung und auch die Höhergruppierung von Angestellten vollziehen sich automatisch" Entsprechende Erklärungen des Arbeitgebers haben für den Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nur deklaratorischen Charakter (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl" z, B" BAG 4, 340 ff", 6, 317 ff", 7, 182 ff", 8, 333 ff. /336/; sowie BAG AP Nr, 30 zu § 3 T0"A), Wenn daher der Kläger am 1, Oktober I960 einen Anspruch auf Vergütung nach VergGr, V b AVO als Mindestvergütung erworben hat, dann sind die einzelnen ab 1" April 1962 allmonatlich entstehenden Ansprüche auf die dieser Gruppe entsprechende Vergütung nicht durch Ablauf der Ausschlußfrist des 12.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    BAGE 17 S. 248, 257 = DB 1965 S. 1447 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; BAGE 18 S. 142, 150 = DB 1966 S. 1098 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAG Urteil vom 1.7.1970 - 4 AZR 351/69, DB 1970 S. 1984 = AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24 S. 307 = DB 1972 S. 2488 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38 S. 130, 138 = DB 1982 S. 2712 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; BAGE 48 S. 351 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn.

    Bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: BAG-Urteil vom 1.7.1970 - 4 AZR 351/69, DB 1970 S. 1984 = AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24 S. 307, 312 = DB 1972 S. 2488 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38 S. 130, 138 = DB 1982 S. 2712 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit: BAGE 17 S. 248, 257 = DB 1965 S. 1447 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; BAGE 18 S. 142, 150 = DB 1966 S. 1098 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV.

  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des …

    Entgegen den Ausführungen in der Revision hat es den Begriff der "Arbeitsstätte" nicht verkannt" Es hat auch nicht, wie die Revision meint, den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, daß bei nur fünf unterstellten Handwerkern schlechthin keine "große Arbeitsstätte" vorliegen könne" Das Landesarbeitsgericht hat vielmehr in Anknüpfung an die vom Senat entwickelten Rechtsgrundsätze auf die konkreten Verhältnisse am Arbeitsplatz des Klägers abgestellt" Weiterhin führt, das Landesarbeitsgericht aus, der Kläger könne sich auch nicht darauf berufen, daß ihm zeitweilig bis zu 22 Handwerker unterstellt gewesen seien; sofern darin nämlich eine höherwertige Tätigkeit zu erblicken sei, fehle es bei ihrer Übertragung an der Beteiligung des Personalrates und damit an einer Wirksamkeitsvoraussetzung für eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme des Arbeitgebers" Auch diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden" Insoweit folgt das Landesarbeitsgericht der ständigen Rechtsprechung des Senates (BAG 17, 248 257~258 / = AP Nr" 5 zu § 1TVG Tarifverträge BAVAV; BAG 18, 142 /"150-151 7= AP Kr" 6 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; BAG 19, 295 /" 300S = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV sowie AP Nr" 10 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; ebenso Dietz, BPersVertrGf § 71, Anm.14-18; Pitting-Heyer- Lorcnzen, BPersVertrG, 5" Aufl", § 71, Anm" 8)" 7 101 Auch, die hiergegen erhobenen Einwendungen der Revision greifen nicht durcho Insbesondere kann sich der Kläger nicht darauf berufen, die Beklagte handele treuwidrig oder arglistig, wenn sie sich zu seinen Lasten auf die unterbliebene Beteiligung des Personalrates stütze" Einmal hatte nämlich auch der Kläger die Möglichkeit, auf die gesetzes gemäße Zuziehung des Personalrates hinzuwirken" Zum anderen kann weder eine Treuwidrigkeit noch arglistiges Verhalten allein darin erblickt werden, daß ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der bei einer beteiligungspflichtigen Maßnahme im Sinne des PersonalVertretungsgesetzes aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit den Personalrat nicht beteiligt hat, sich dem Arbeitnehmer gegenüber darauf beruft, daß infolge der unterbliebenen Beteiligung des Personalrates die Maßnahme unwirksam ist" Auch im sonstigen Privatrecht unter Einschluß der arbeitsvertraglichen Beziehungen kann keineswegs schlechthin in der Berufung auf einen Vorstoß gegen gesetzliche oder sonstige rechtserhebliche Formvorschriften ein treuwidriges oder gar arglistiges Verhalten erblickt werden" Dazu sind vielmehr weitere Voraussetzungen erforderlich, die der Kläger im vorliegen den Fall nicht dargetan hat".
  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86

    Arbeitsgerichtlicher Vergleich - Mitbestimmung der Personalvertretung - …

    Für die Anwendung der Mitbestimmungsregelung kommt es nicht darauf an, ob die personelle Maßnahme einseitig vom Arbeitgeber im Wege der Änderungskündigung vorgenommen oder - wie hier - durch (einvernehmliche) Änderung des Arbeitsvertrages vereinbart wird (vgl. BVerwGE 50, 186 ; Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 6 P 1.86 - <PersR 1988, 296>; BAGE 17, 248 ; 30, 214 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht