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Rechtsprechung
   BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28444
BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19 (https://dejure.org/2020,28444)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19 (https://dejure.org/2020,28444)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 (https://dejure.org/2020,28444)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 3 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit eines Globalantrags im Beschlussverfahren; Trennung zwischen individualrechtlicher Versetzungsbefugnis und betriebsverfassungsrechtlichem Versetzungsbegriff; Kurzzeitige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG; ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Zu den Voraussetzungen einer Versetzung nach § 95 Abs. 3 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308
    Unbegründetheit eines Globalantrags im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung - oder nur eine kurzfristiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Beteiligung des Betriebsrats - und der zu weit gefasste Globalantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzzeitiger Einsatz auf anderem Arbeitsplatz: Betriebsratsbeteiligung wegen Versetzung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 172, 292
  • NJW 2021, 806
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145).

    Dazu zählen etwa die zeitliche Lage der Arbeit, die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln und zudem Faktoren wie Lärm, Schmutz, Hitze, Kälte oder Nässe (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 29, BAGE 131, 145;… 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 23).

    Ihre Änderung muss "erheblich" sein, um ein Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bei nur kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszulösen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 29 mwN, aaO).

  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Seine entsprechende tatrichterliche Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. August 2019 - 1 ABR 6/18 - Rn. 49, BAGE 167, 230).
  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

    Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Eine solche Tenorierung hielte sich nicht mehr im Rahmen des Antrags (§ 308 ZPO), da nicht weniger, sondern etwas anderes als beantragt zugesprochen werden würde (BAG 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 110, 146).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Rn. 22 a) Ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, hat insgesamt keinen Erfolg, wenn er auch Konstellationen enthält, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 14, BAGE 134, 62).
  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Er kann die Frage, ob die in den Anträgen beschriebenen Maßnahmen als Versetzungen seinem Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unterliegen, losgelöst vom konkreten Einzelfall durch einen abstrakten Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 15 mwN).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Ob die Änderung der Umstände erheblich ist, bestimmt sich allerdings nicht nach dessen subjektiver Einschätzung, sondern ist vom Standpunkt eines neutralen Beobachters aus zu beurteilen (vgl. BAG 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - zu B II 3 a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 TaBV 51/18

    Kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber bei …

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. April 2019 - 12 TaBV 51/18 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 21 mwN).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Diese soll nur dann zum Schutz des betroffenen Arbeitnehmers der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen, wenn sie mit einer gravierenden Änderung der äußeren Bedingungen verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (vgl. auch BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 59, 371).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
    Dazu zählen etwa die zeitliche Lage der Arbeit, die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln und zudem Faktoren wie Lärm, Schmutz, Hitze, Kälte oder Nässe (…BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 29, BAGE 131, 145; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 23).
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine …

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87

    Begriff der Versetzung

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 82/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 37/12

    Mitbestimmung der Personalvertretung des fliegenden Personals bei der Anpassung …

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion …

    Dass von ihm Fallgestaltungen erfasst sein können, in denen die Anordnung bestimmter Testverfahren zulässig ist, führt nicht zur fehlenden Bestimmtheit des Antrags, sondern ist eine Frage seiner Begründetheit (vgl. zum Globalantrag BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 19 ff., BAGE 172, 292).
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als …

    Dass der Antrag eine Fülle von Konstellationen erfasst, steht seiner Bestimmtheit nicht entgegen (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 19 mwN;… 22. September 2020 - 3 AZR 303/18 - Rn. 33 mwN).
  • ArbG Köln, 15.11.2023 - 1 BV 36/23
    Rn. 21 a) Ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer aus Gründen der Rechtssicherheit anschließt, insgesamt keinen Erfolg, wenn er auch Konstellationen enthält, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (siehe statt vieler BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, AP Nr. 58 zu § 99 BetrVG Versetzung, zu B. II. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Eine solche Tenorierung hielte sich nicht mehr im Rahmen des Antrags (§ 308 ZPO), da nicht weniger, sondern etwas anderes als beantragt zugesprochen werden würde (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (ständige Rechtsprechung des BAG, siehe statt vieler BAG, Beschluss vom 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972, zu II. 2. a) cc) (2) (a) der Gründe; BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. b) aa) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben, kann aus einer Änderung des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit, d.h. der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. b) aa) der Gründe m.w. Nachw.).

    Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bei der Versetzung knüpft dabei ausschließlich an die tatsächliche Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs als Realakt an (BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. b) aa) der Gründe m.w. Nachw.).

    Unerheblich für den Versetzungsbegriff des § 95 Abs. 3 BetrVG ist hingegen, ob der Arbeitgeber individualrechtlich im Verhältnis zum betroffenen Arbeitnehmer zur Versetzung befugt ist (BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. b) aa) der Gründe m.w. Nachw.).

    Dazu zählen etwa die zeitliche Lage der Arbeit, die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln und zudem Faktoren wie Lärm, Schmutz, Hitze, Kälte oder Nässe (BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. b) bb) der Gründe m.w. Nachw.).

    Ihre Änderung muss "erheblich" sein, um ein Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bei nur kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszulösen (BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. b) bb) der Gründe m.w. Nachw.).

    Diese soll nur dann zum Schutz des betroffenen Arbeitnehmers der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen, wenn sie mit einer gravierenden Änderung der äußeren Bedingungen verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. b) bb) der Gründe m.w. Nachw.).

    Ob die Änderung der Umstände erheblich ist, bestimmt sich allerdings nicht nach dessen subjektiver Einschätzung, sondern ist vom Standpunkt eines neutralen Beobachters aus zu beurteilen (BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., zu B. II. 2. b) bb) der Gründe m.w. Nachw.).

    Insbesondere ist nicht einmal ansatzweise erkennbar, dass die Änderung - nämlich die vorübergehende Wahrnehmung von höherwertigeren Tätigkeiten, wie etwa als Schichtführer und Lagerleiter - aus objektiver Sicht bedeutsam und für die jeweils betroffenen Arbeitnehmer im Sinne der neuesten, bereits im Einzelnen dargestellten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, a.a.O., Leitsatz und zu B. II. 2. b) bb) der Gründe) "gravierend" ist.

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    Dies kann sich aus der Änderung des Arbeitsinhalts und einer damit verbundenen geänderten Verantwortung, aus einem Wechsel des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit oder aus einer Änderung der Stellung des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit ergeben (…vgl. BAG 17. November 2021 - 7 ABR 18/20 - Rn. 13; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24 mwN, BAGE 172, 292).

    Seine tatrichterliche Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den jeweiligen Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (…vgl. BAG 17. November 2021 - 7 ABR 18/20 - Rn. 15; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 26 mwN, BAGE 172, 292).

  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung - …

    Auch wenn von dem Antrag möglicherweise Fallgestaltungen erfasst werden, bei denen dem Antragsteller die geltend gemachten Beteiligungsrechte für die im Antrag genannten Arbeitnehmer nicht zustehen, führte dies lediglich zur Unbegründetheit des Antrags in Bezug auf das jeweilige Beteiligungsrecht als Globalantrag, nicht aber zu seiner Unzulässigkeit (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22;… 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 13, BAGE 165, 48).
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24;… 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 21 mwN;… 8. November 2016 - 1 ABR 56/14 - Rn. 13 mwN).

    der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - aaO;… 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145).

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20

    Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat - …

    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (…vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 19; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24;… 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 21 mwN;… 8. November 2016 - 1 ABR 56/14 - Rn. 13 mwN).

    der Art und Weise, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist - folgen und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (…vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - aaO; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - aaO;… 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145).

    Seine entsprechende tatrichterliche Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 26;… 13. August 2019 - 1 ABR 6/18 - Rn. 49, BAGE 167, 230).

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Es würde nicht ein "Weniger", sondern etwas Anderes als beantragt zugesprochen werden (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22; 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II C 1 der Gründe, BAGE 76, 364).
  • ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21

    Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

    Eine solche Tenorierung hielte sich nicht mehr im Rahmen des Antrags (§ 308 ZPO), da nicht weniger, sondern etwas anderes als beantragt zugesprochen werden würde (BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 25.07.2024 - 8 AZR 24/24

    Bewerbungsverfahrensanspruch - sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Der Umstand, dass der Antrag eine Vielzahl von Konstellationen umfasst, macht ihn daher nicht unbestimmt (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 19 mwN, BAGE 172, 292).

    Ein solcher Globalantrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unbegründet, wenn nur eine Fallgestaltung erfasst ist, in der der geltend gemachte Anspruch nicht besteht (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22 mwN, BAGE 172, 292).

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 18/21

    Zustimmungsersetzung - rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 21.04.2026 - 1 ABR 10/25

    Unterlassungsanspruch - Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2025 - 11 SLa 594/24

    Anforderung an die Erfüllung von Urlaubsansprüchen; Zeiterfassung von …

  • LAG Thüringen, 09.05.2023 - 1 TaBV 5/22

    Mitbestimmung Betriebsrat - Versetzung - Veränderung der Teamzuordnung

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - …

  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22

    Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus …

  • LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23

    Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung eines …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von …

  • LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21

    Versetzung - Arbeitsort

  • LAG Düsseldorf, 17.04.2024 - 12 Sa 747/23

    Teilweise unberechtigte und beharrliche Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers …

  • BAG, 01.10.2025 - 4 AZR 285/24

    Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG

  • ArbG Düsseldorf, 04.10.2022 - 6 BV 107/22
  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

  • ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23

    Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

  • BAG, 03.12.2025 - 4 AZR 101/25

    Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2026 - 9 TaBV 44/25

    Beteiligung SBV; Abmahnung

  • LAG Köln, 28.06.2024 - 9 TaBV 4/24

    Einzelfallentscheidung zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (hier …

  • LAG Köln, 03.05.2024 - 9 TaBV 50/23

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Zuweisung von Tätigkeiten im …

  • OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine …

  • LAG Köln, 29.01.2021 - 9 TaBV 31/20

    Mitwirkungspflicht bei Vorweggewährung von Entgeltstufen nach TVöD-K …

  • LAG Köln, 30.11.2021 - 4 Sa 276/21

    Auslegung Arbeitsvertrag weitgefasster Antrag

  • LAG Köln, 28.06.2024 - 9 TaBV 48/23

    Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber vor jeder Einstellung

  • ArbG Aachen, 28.08.2023 - 5 BV 110/22

    Versetzung, erhebliche Veränderung der Arbeitsumstände, Übergang Zeitlohn …

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