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Rechtsprechung
   BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 460/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,869
BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 460/65 (https://dejure.org/1966,869)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1966 - 3 AZR 460/65 (https://dejure.org/1966,869)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1966 - 3 AZR 460/65 (https://dejure.org/1966,869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mandantenschutzklauseln - Freiberuflich tätiger Steuerberater - Bürogehilfe - Schriftform - Handelsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft - Karenzentschädigung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Mandantenschutzklausel gegenüber Angestellten von Freiberuflern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 291
  • NJW 1966, 1677
  • MDR 1966, 790
  • DB 1966, 1138
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.10.1958 - 2 AZR 200/55

    Wettbewerbsverbote - Vereinbarkeit mit GG - Handlungsgehilfe - Helfer in …

    Auszug aus BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 460/65
    Im allgemeinen sind derartige Mandanten schutzklauseln in ihrer Gültigkeit auch nicht davon ab hängig, daß dem Arbeitnehmer, wie es in § 74 Abs. 2 HGB für Handlungsgehilfen vorgesehen ist , eine sogenannte Karenzentschädigung zugesagt wird (vgl. BAG 6, 291 Z"293.296 /= AP Nr. 7 zu Art. 12 GG; BAG AP Nr. 20 zu Art. 12 GG).

    Daß arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbote nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, ist bereits bei früherer Gelegenheit entschieden worden (vgl. BAG 3, 296 = AP Nr. 3 zu § 133 f GewO; BAG 6, 291 = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG; BAG AP Nr. 20 zu Art. 12 GG).

  • BAG, 28.01.1966 - 3 AZR 374/65

    Steuerberatungsgesellschaft - GmbH - Handelsgesellschaft - Vorschriften für …

    Auszug aus BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 460/65
    1o Mandantenschutzklauseln zwischen einem freiberuflich tätigen Steuerberater und seinem Bürogehilfen bedürfen nicht der Schriftform des § 74 Abs" 1 HGBo 2o Etwas anderes gilt, wenn auf der Arbeitgeberseite eine Handelsgesellschaft (zoB«, eine Steuerberatungsgescllschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes) steht (vgl« das zur Veröffentlichung in der Amtlichen. Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil vom 28. Januar 1966 - 3 AZR 374/65 - J "deinnächsty AP Nr. 18 zu § 74 HGB).
  • BAG, 21.03.1964 - 5 AZR 232/63

    Fahrschule - Angestellter Fahrlehrer - Karenzentschädigung - Ort der Fahrschule - …

    Auszug aus BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 460/65
    b) Die Klausel ist auch, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht sittenwidrig im Sinne des § 158 5G3= Das würde nur dann der Pall sein, wenn der Beklagte durch das Verbot in seiner beruflichen Betätigung örtlich, zeitlich oder gegenständlich unangemessen eingeschränkt wäre, wobei .dem Pehlen einer Karenzentschädigung eine gewisse Bedeutung zukommen kann (vgl. außer den bereits genannten Entscheidungen BAG 5" 296 £"302 7= AP Nr. 3 zu § 133 f GewO; BAG AP Nr. 4 zu § 133- f GewO; BAG 10, 316 £"320, 322 y= AP Kr. 1 zu § 133 g GewO; BAG AP Hr. 8 zu § 133 f GewO; BAG 15, 320ff/ = AP Nr. 15 zu § 133 f GewO).
  • BAG, 19.01.1961 - 5 AZR 215/60

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 460/65
    b) Die Klausel ist auch, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht sittenwidrig im Sinne des § 158 5G3= Das würde nur dann der Pall sein, wenn der Beklagte durch das Verbot in seiner beruflichen Betätigung örtlich, zeitlich oder gegenständlich unangemessen eingeschränkt wäre, wobei .dem Pehlen einer Karenzentschädigung eine gewisse Bedeutung zukommen kann (vgl. außer den bereits genannten Entscheidungen BAG 5" 296 £"302 7= AP Nr. 3 zu § 133 f GewO; BAG AP Nr. 4 zu § 133- f GewO; BAG 10, 316 £"320, 322 y= AP Kr. 1 zu § 133 g GewO; BAG AP Hr. 8 zu § 133 f GewO; BAG 15, 320ff/ = AP Nr. 15 zu § 133 f GewO).
  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 301/56

    Inhalt des Wettbewerbsverbots - Ermittlung durch Auslegung - Technische …

    Auszug aus BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 460/65
    Daß arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbote nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, ist bereits bei früherer Gelegenheit entschieden worden (vgl. BAG 3, 296 = AP Nr. 3 zu § 133 f GewO; BAG 6, 291 = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG; BAG AP Nr. 20 zu Art. 12 GG).
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Es hat dabei jedoch angenommen, die Regelungen in §§ 74 ff. HGB und § 133 f. GewO für Wettbewerbsverbote mit kaufmännischen und gewerblichen Angestellten gäben die Wertmaßstäbe dafür ab, wie die Sittenwidrigkeit von Wettbewerbsverboten mit sonstigen Arbeitnehmern nach § 138 BGB zu beurteilen sei (BAGE 17, 338 [340] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abwerbung [zu II 2 a]; AP Nr. 22 zu § 74 HGB [III 1 a]; AP Nr. 21 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [2 b].

    Bürogehilfen eines Steuerberaters (BAGE 18, 291 ff. = AP Nr. 13, 62 ff. = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision), Buchhalter eines Helfers in Steuersachen (BAG, AP Nr. 20 zu Art. 12 GG ), Helferin Steuersachen (BAGE 6, 291 = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG ; vgl. auch BAGE 10, 76 = AP Nr. 17 zu § 74 HGB ), Chemiker (BAG, AP Nr. 1 zu § 611 Konkurrenzklausel), Anwaltsassessor (Landgericht Schweinfurt, DRZ 1950, 520 mit Anm. von Weil), Apotheker (BGH, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel = NJW 1964, 2203 Nr. 1), Wirtschaftsprüfer (BGH, LM Nr. 5 zu § 138 [Cf] BGB = NJW 1968, 1717 Nr. 2 = MdR 1968, 996 Nr. 3 = BB 1968, 808), Schlagersänger (LAG Baden-Württemberg, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel), Schaufensterdekorateure (LAG Düsseldorf, AP Nr. 15 zu § 59 HGB ), eine minderjährige Buchhalterin eines Steuerberaters (LAG Berlin, AP Nr. 1 zu § 113 BGB ), eine minderjährige Friseuse (AP Nr. 23 zu § 138 BGB ).

  • BAG, 16.07.1971 - 3 AZR 384/70

    Reichweite und Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel - Steuerberater

    Die bisherige entgegenstehende Rechtsprechung (BAG 18, 291 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel) wird aufgegeben.
  • BAG, 09.08.1974 - 3 AZR 346/73

    Konkurrenzklausel - Unzulässige Rechtsausübung - Intertemporales Richterrecht - …

    Der fehlenden Entschädigung kam eine gewisse Bedeutung nur Zusammenhang mit der Würdigung sonstiger Umstände, nämlich der unangemessenen Beschränkung des Arbeitnehmers in seinei beruflichen Tätigkeit -und somit bei Prüfung der Sittenwidrigkeit zu (vgl. zuletzt das Urteil vom 29. April 1966, BAG 18, 291 /2"9'7 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Konkurrenzklaus /zu 2 der GründZ; ferner BAG 6, 291 /297 = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG /zu 2 der Gründe/; AP Nr. 20 zu Art. 12 GG; vgl. auch BGH AP Nr. 23 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 06.01.1971 - 3 AZR 384/70

    Überleitung entschädigungsloser Karenzklauseln

    Haben Parteien eine entschädigungslose Mandantenschutzklausel zu einer Zeit vereinbart, als das Bundesarbeitsgericht solche Klauseln für gültig hielt (BAG 29.04.1966 3 AZR 460/65 = BAGE 18, 291 ff = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel), so kann der Arbeitnehmer eine solche Mandantenschutzklausel nicht mit der Begründung mißachten, inzwischen würden entschädigungslose Mandantenschutzklauseln von der Rechtsprechung als nichtig angesehen.
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