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| BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66 |
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Rückdeckung einer erteilten Versorgungszusage - Lebensversicherung mit eigener Bezugsberechtigung - Konkurs - Aussonderung - Ausscheiden ohne eigenes Verschulden - Übertragung des Versicherungsvertrages - Fürsorgepflicht - Anerkennung geleisteter Dienste - Unentgeltliche ...
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 27.10.1965 - 4 Sa 392/65
- BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66
Papierfundstellen
- BAGE 20, 11
- NJW 1967, 2425
- MDR 1968, 82
- WM 1967, 1177
- DB 1967, 1857
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53
Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66
Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 31 Nr" 1 KO ist der auf den Erfolg der Gläubigerbenachteiligung ge-' richtete bestimmte Wille" Dabei wird vielfach das Bewußtsein des Gemeinschuldners, seine Handlung werde zu einer Benachteiligung der Gläubiger führen, auf die Benachteiligungsabsicht schließen lassen (vgl" BGHZ 12, 232 [2 3 7 f"j; BGH Wertpapier-Mitteilungen [WMj, Teil IVB i9 6 0, 546 [54? zu U 2], 1961, 387 [3 8 8 f.];… Jaeger-Lent, aaO, § 31 Bern" 5 f";… Mentzel- Kuhn, aaO, § 31 Bern" 7 ff";… Böhle-Stainschräder, aaO, § 31 Bern" 2b). - BGH, 26.10.1965 - VI ZR 119/64
Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung gegenüber dem präsumptiven …
Auszug aus BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66
Die Wirksamkeit der Abtretung scheitert auch nicht daran, daß die H Lebensversicherung noch nicht benachrichtigt wurde., als der Beklagte den Hinterlegungsschein erhielt" Die Anzeige an den Versicherer ist zwar in den Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen vorgesehen (…§ 15 Abs" 2 AVB in der bei Prölß, aaO, abgedruckten Fassung; § 16 Abs" 2 AVB in der Fassung des Versicherungsscheins)" Sie hat aber nur Bedeutung für die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft" Im Verhältnis zwischen der Gemeinschuldnerin als Zedentin und dem Beklagten als Zessionär bedarf es der Anzeige für die Wirksamkeit der Abtretung nicht (BGH NJW 1966, 157 [158 zu II 2 b];… Prölß, aaO, § 15 Bern" 7 AVB). - BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen - …
Auszug aus BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66
nicht gerecht" Das Tatsachengericht braucht sich zwar nicht mit jeder einzelnen Parteibehauptung ausdrücklich auseinanderzusetzen o Wenn das Gericht aber aus den Umständen auf einen bestimmten Parteiwillen schließt., so muß doch erkennbar sein., daß es den gesamten in Betracht kommenden Prozeßstoff im Sinne des § 286 ZPO sachentsprechend gei-zürdigt hat und welche Erwägungen zu den vom Gericht gezogenen Folgerungen geführt haben (vgl" BAG AP Nr" 2 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge; BAG 10, 262 [2 6 7 ] = AP Nr" 22 zu § 56 BetrVG)".
- BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag
Er ist daran durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (vom 26.10.1965 - VI ZR 119/64 - NJW 1966, 156 [BGH 18.10.1965 - II ZR 36/64] = VersR 1966, 140 und vom 8.6.1967 - II ZR 248/64 - VersR 1967, 795) und des Bundesarbeitsgerichts (vom 29.7.1967 - 3 AZR 55/66 - NJW 1967, 2425) nicht gehindert, schon weil diese Entscheidungen zu der Vorgängerklausel (§ 15 Abs. 2 ALB a.F.) ergangen sind. - BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96
Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der …
Der Grund dafür, daß Rechtsprechung und Rechtslehre die Gewährung einer inkongruenten Deckung nahezu einhellig als Beweisanzeichen im genannten Sinne verstehen (vgl. BGHZ 123, 320, 326; Senatsurt. v. 11. Mai 1995 - IX ZR 170/94, WM 1995, 1394, 1397, jeweils m.w.N., BAGE 20, 11, 21 f;… Kilger/Karsten Schmidt, KO 16. Aufl. § 31 Anm. 4;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 31 Rdn. 9 a;… Jaeger/Henckel, aaO. § 31 Rdn. 4, 13 f, 18), liegt darin, daß nach allgemeiner Erfahrung im Geschäftsverkehr Schuldner regelmäßig nicht bereit sind, anderes oder gar mehr zu leisten als sie schulden. - BGH, 13.07.2006 - IX ZR 90/05
Rechtsnatur und anwendbares Recht bei Versorgungszusagen für Rechtsanwälte und …
Dies ergibt sich bei Arbeitnehmern aus der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Versorgungsversprechen nicht der Form des § 518 BGB bedarf, wenn es im Hinblick auf die geleistete oder noch zu leistende Arbeit erfolgt (BAGE 8, 38, 42; 20, 11, 19 f).
- OLG Hamm, 16.06.2011 - 22 U 102/10
Urkunde, echt, Beweiswürdigung, Schriftsachverständigengutachten
Eine Abtretung enthält daher grundsätzlich auch keine Aufhebung des verpfändeten Rechts (BAG, Urt. v. 29.07.1967, 3 AZR 55/66, NJW 1967, 2425, 2426 = DB 1967, 1857 = WM 1967, 1177;… Benkel/Hirschberg, a.a.O., § 13 ALB Rn. 145). - BAG, 21.02.1984 - 3 AZR 451/81 Es hat die Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 31 KO zutreffend als den auf den Erfolg der Gläubigerbenachteiligung gerichteten Willen verstanden, wobei das Bewußtsein des Gemeinschuldners, seine Handlung werde zu einer Benachteiligung der Gläubiger führen, auf die Benachteiligungsabsicht schließen lasse (BAG 20, 11, 21 = AP Nr. 1 zu § 29 K0, zu IV 3 der Gründe - mit weiteren Nachweisen), Das Landesarbeitsgericht ist von folgenden unstreitigen Tatsachen ausgegangen: Der Verkauf des Betriebsgrundstücks erfolgte, um die erheblichen Verbindlichkeiten des Unternehmens abzubauen.
Allerdings hat das Rundesarbeitsgericht in dem bereits er wähnten Urteil vom 29. Juli 1967 - 3 AZR 55/66 - ausgeführt, es könne besonders gelagerte Fälle geben, in denen die Sicherung J Versorgungsanwartschaft eines älteren verdienten Arbeitnehmers auch bei Berücksichtigung der Belange aller übrigen Gläubiger ai-:.
eine so vordringliche soziale Anstandspflicht erscheine, daß dem Gemeinschuldner, der dieser sozialen Verpflichtung genüge, keine Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 31 KO unterstellt werden könne (BAG 20, 11, 23 = AP Nr. 1 zu § 29 KO, zu V 2 der Gründe).
- BGH, 01.07.1981 - IVa ZR 201/80
Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung
Ob Entsprechendes auch für die Abtretung gilt, oder ob die vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 119/64 = NJW 1966, 156 f [BGH 18.10.1965 - II ZR 36/64]) und ihm folgend vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 29. Juli 1967 - 3 AZR 55/66 = NJW 1967, 2425) zu § 15 Abs. 2 ALB 1932 vertretene abweichende Auffassung für § 13 Abs. 3 ALB 1957 infolge der Neufassung inzwischen überholt ist (vgl. BGHZ 56, 173, 176; 56, 228, 230; 40, 156, 160; aber auch Keltenich VersR 1965, 412 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung. - BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Anfechtbare Gläubigerbenachteiligung durch bedingte Abtretung von Rechten aus …
Ihr versorgungsrechtlicher Zweck reicht nicht aus, ein Aussonderungsrecht zugunsten des Beklagten zu begründen (BAG 20, 11 [15 f.] = AP Nr. 1 zu § 29 KO [ unter III der Gründe]; Weber in Anm. zu AP Nr. 1 zu § 29 KO [ unter 2 a mit zahlreichen Nachweisen];… jetzt auch Mentzel-Kuhn, KO, 8. Aufl., § 43 Anm. 8). - BGH, 25.01.1977 - VI ZR 85/75
Gegenstand der Vertragsauslegung; Darlegungs- und Beweislast bei einem …
Daß im Arbeitsrecht zusätzliche, vor allem auch nachträgliche Zuwendungen an den Arbeitnehmer im Zweifel nicht als Schenkung sondern als Ausfluß der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers betrachtet werden (vgl. RGZ 94, 322, 324; BArbG NJW 1959, 1746 [BAG 10.06.1959 - 1 AZR 417/57]; 1967, 2425, 2426 und Erman/Seiler a.a.O. Rdz. 27 mit Nachw.), dürfte auch das Berufungsgericht nicht verkennen; denn es wäre ersichtlich bereit gewesen, bei solcher Motivierung die Formvorschriften nicht als anwendbar anzusehen und daher Gültigkeit der Zusage anzuerkennen. - LAG Brandenburg, 12.12.2002 - 1 Sa 351/02
Streit über die Zahlung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung; Rechtliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 20.09.1999 - 4 U 88/99
Wirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag
Ohne Einfluß auf den hier zu entscheidenden Rechtsstreit ist die von der Beklagten angeschnittene Frage, ob der 4. Senat des BGH anläßlich seiner Entscheidung vom 31.10.1990 (BGHZ 112, 387) wegen Abweichung von den Entscheidungen des 6. Zivilsenats vom 26.10.1965 (VersR 66, 140) und des Bundesarbeitsgerichts vom 29.7.1967 (NJW 67, 2425) die Rechtsfrage dem Großen Senat für Zivilsachen des BGH oder dem gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe hätte vorlegen müssen; dies berührt die Entscheidungsfindung in diesem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Bamberg nicht. - BAG, 16.06.1978 - 5 AZR 783/76
- BGH, 03.04.1968 - VIII ZR 23/66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung …
- BFH, 24.07.1970 - III R 120/68
Arbeitgeber - Altersversorgung - Versicherungsverträge für Arbeitnehmer - …
- BAG, 14.07.1972 - 3 AZR 63/72
Versorgungszusage - Lebensversicherung - Abschluß durch Arbeitgeber - …
- BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 592/83
Benachteiligungsverbot für ein Personalratsmitglied - Fehler der "Bewährung" im …
- OLG München, 13.06.1986 - 10 U 1622/86
Unwirksamkeit; Versicherungsansprüche ; Abtretung; Versicherer
- BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 51/83
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 573/79
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