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Rechtsprechung
   BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,828
BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69 (https://dejure.org/1970,828)
BAG, Entscheidung vom 17.02.1970 - 1 ABR 14/69 (https://dejure.org/1970,828)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 (https://dejure.org/1970,828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlußverfahren - Erledigung der Hauptsache - Rechtsschutzinteresse - Sachliche Entscheidung - Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft - Arbeitgeberverband - Fachlicher Wirkungsbereich

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 289
  • NJW 1970, 1702 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - …

    Auszug aus BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69
    I" Im Beschlußverfahren besteht keine Möglichkeit;, die Hauptsache für erledigt zu erklären (siehe auch BAG 4, 268 /2717)° .

    Entfällt das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers im Beschlußverfahren nach den §§ 2 Abs« 1 Nr" 5 97 ArbGG;, sei es auch erst in dritter Instanz und sei es auch durch einseitig von Beteiligten ergriffene Maß nahmen., durch die dem Antrag die Grundlage entzogen wird, so ist das Verfahren für erledigt zu erkü ären (siehe auch BAG 4, 268 /ßl'57) Das gilt jedoch nicht, wenn berechtigte Belange an derer Beteiligter eine sachliche Entscheidung erfor dern" 7>o Auch der einzelne Arbeitgeber kann ein Verfahren nach den §§ 2 Abs« 1 Nr« 5 97 ArbGG über die TarifZustän digkeit einer Gewerkschaft durchführen, die sich be rühmt, tariflicher Gegenspieler des Arbeitgebers zu sein« Der einzelne Arbeitgeber kann jedoch ein Verfahren nach den §§ 2 Abs« 1 Nr« 5, 97 ArbGG nicht mit dern Ziele durchführen, daß die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft in deren Verhältnis zu dem Arbeitgeber verband, dem der Arbeitgeber als Mitglied angehört, geklärt.wird" 4" Ein Arbeitgeberverband ist berechtigt, ein Verfahren nach den §§ 2 Abs« 1 Nr" 5 s 97 ArbGG in bezug auf eines seiner Mitglieder durchzuführen, ohne daß es auf die Frage ankommt, ob er aufgrund seines fachli chen Wirkungsbereichs dieses Mitglied aufnehmen durfte".

    Der Wegfall des Rechtsschutzinteresses ist somit noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz eines Verfahrens nach § 9T ArbGG zu beachten (vgl. BAG 4, 268 [272 f] = AP Nr« 2 zu § 81 ArbGG 1955; ferner BAG AP Nr. 2 zu § 80 ArbGG 1955).

    Ebenso kann, wenn das Rechtsschutzinteresse in Portfall gekommen ist, nicht, wie der Antragsteller meint, die Hauptsache für erledigt erklärt wer den" Die Möglichkeit, die Hauptsache für erledigt zu erklären, setzt voraus, daß das Verfahren von der Parteimaxime beherrscht wird" Das Beschlußverfahren wird jedoch in all seinen vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsformen von der Offizialmaxime getragen (BAG 4, 268 [271])" Vor allem ist zu beachten, daß die Möglichkeit, die Hauptsache für erledigt zu erklären, deswegen gegeben ist, um allein noch eine Kostenentscheidung treffen zu können (§ 91 a ZPO)" Das Beschlußverfahren kennt jedoch keine Kosten, über die zu entscheiden wäre (BAG 1, 46 [5o] = AP Nr" 1 zu § 13 BetrVG und stets).

    Der durch den Wegfall des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren eingetretenen Verfahrenslage entspricht es nach alledem, das Verfahren für erledigt zu erklären (BAG 4, 268 [273])" Das.allein wird der nunmehr gegebenen Verfahrenssituation gerecht" Den Antrag noch sachlich zu bescheiden, geht nicht an, da für eine solche Entscheidung aas Fort bestehen des Rechtsschutzinteresses Voraussetzung wäre" Die Erledigungserklärung schafft zudem die not wendige Klarheit darüber, daß das Verfahren seinen Abschluß gefunden hat (…BAG aaO)".

  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit - …

    Auszug aus BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß BAG 16, 329 ff = AP Nr«- 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit ausgesprochen, daß im Verfahren nach § 2 Abs« 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 97 ArbGG nicht nur Über die Tariffähigkeit einer Vereinigung im eigentlichen Sinn, sondern auch über die Frage entschieden werden kann, ob eine Vereinigung der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für einen bestimmten Bereich tarifzuständig ist" Diese Ansicht hat der erkennende Senat im Beschluß vom heutigen Tage in Sachen 1 ABR 15/69 der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt ist, bestätigt« Sie ist aufrechtzuerhalten« Hinsichtlich der Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, insbesondere auf den Beschluß in Sachen 1 ABR 15/69 verwiesen«.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 …

    Auszug aus BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69
    Ebenso kann, wenn das Rechtsschutzinteresse in Portfall gekommen ist, nicht, wie der Antragsteller meint, die Hauptsache für erledigt erklärt wer den" Die Möglichkeit, die Hauptsache für erledigt zu erklären, setzt voraus, daß das Verfahren von der Parteimaxime beherrscht wird" Das Beschlußverfahren wird jedoch in all seinen vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsformen von der Offizialmaxime getragen (BAG 4, 268 [271])" Vor allem ist zu beachten, daß die Möglichkeit, die Hauptsache für erledigt zu erklären, deswegen gegeben ist, um allein noch eine Kostenentscheidung treffen zu können (§ 91 a ZPO)" Das Beschlußverfahren kennt jedoch keine Kosten, über die zu entscheiden wäre (BAG 1, 46 [5o] = AP Nr" 1 zu § 13 BetrVG und stets).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau - …

    Auszug aus BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69
    3° a) Nach dem Vortrag des Antragstellers den die Antragsgegnerin nicht in Abrede stellt ist die Beteiligte zu 2) zu Ende des Jahres 1969 bei dem Antragsteller als Mitglied ausgeschieden , Es liegt kein Anhaltspunkt dafür vor die Richtigkeit dieser Mitteilung des Antragstellers die durch einen Rechtsanwalt abgegeben und von der Antragsgegnerin nicht bestritten ist zu bezweifeln" Ebensowenig bestehtein Grund für die Annahme die Beteiligte zu 2) werde demnächst oder überhaupt in absehbarer Zeit bei dem Antragsteller wieder als Mitglied eintreten" Schließ lich muß mangels entgegenstehender Anhaltspunkte auch von der Richtigkeit des übereinstimmenden Vortrags aller Beteiligten ausgegangen werden daß>zwisohen der'Beteiligten zu 2) und der Antragsgegnerin ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen worden ist" Bei dieser Sachlage ist das Rechtsschutzinteresse für den Antrag in Wegfall gekommen" Der Wegfall des Rechtsschutzinteresses macht es für die Gerichtsbarkeit sinnwidrig, das Verfahren weiterzuführen und zu entscheiden« Andernfalls würde das Gericht nicht mehr als streitentscheidende Stelle, sondern als Gutachterstelle tätig werden, was mit den Aufgaben der Gerichte auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nicht zu vereinbaren ist (BAG AP Nr, 2 zu § 80 ArbGG 1955, BAG 16, 8 [ll] = AP Nr" 4 zu § 4 BetrVG).
  • BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 15/69

    Tarifzuständigkeit

    Auszug aus BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß BAG 16, 329 ff = AP Nr«- 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit ausgesprochen, daß im Verfahren nach § 2 Abs« 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 97 ArbGG nicht nur Über die Tariffähigkeit einer Vereinigung im eigentlichen Sinn, sondern auch über die Frage entschieden werden kann, ob eine Vereinigung der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für einen bestimmten Bereich tarifzuständig ist" Diese Ansicht hat der erkennende Senat im Beschluß vom heutigen Tage in Sachen 1 ABR 15/69 der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt ist, bestätigt« Sie ist aufrechtzuerhalten« Hinsichtlich der Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, insbesondere auf den Beschluß in Sachen 1 ABR 15/69 verwiesen«.
  • BAG, 17.07.1964 - 1 ABR 3/64

    Betriebsrat - Betriebsstillegung - Schwebendes arbeitsgerichtliches …

    Auszug aus BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69
    Der erkennende Senat hat aber bereits entschieden, daß eine Einstellung eines Beschlußverfahrens durch den Vorsitzenden nur in den im Gesetz vorgesehenen Fällen, zu denen der des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses nicht gehört, erfolgen kann (BAG 16, 177 [134 f] = AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1955).
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

    bb) Insofern gehört es auch zur koalitionsmäßigen Betätigung in diesem Sinne, daß die Tarifpartner ihren Betätigungsbereich eigenständig abstecken und die von ihnen zu "bedienenden" Branchen selbst festlegen (BAG Beschlüsse vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 - und vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 3, 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 2 Rz 25, 29, 32 und § 4 Rz 52, 71;… Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 2 Rz 97; Löwisch/Rieble, TVG, § 2 Rz 87 und § 4 Rz 22, 30).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92

    Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 …

    Ein Beschlußverfahren kann von Amts wegen nicht für erledigt erklärt werden, es kommt nur eine Einstellung des Verfahrens z.B. nach einer Erledigungserklärung der Beteiligten bzw. einer Rücknahme in Betracht (a.A. für das frühere Recht BAGE 22, 289 = AP Nr. 2 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit mit der Begründung, im Beschlußverfahren bestehe für die Beteiligten keine Möglichkeit, das Verfahren für erledigt zu erklären).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

    Das Verfahren zur Feststellung der Tarifzuständigkeit ist durch die Neufassung von § 97 Abs. 1 und § 2 a Abs. 1 Nr. 3 in der Fassung von Art. 1 Nr. 3 und 70 des Gesetzes vom 21. Mai 1979 (BGBl I S. 545, 546, 556) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit) zur Klarstellung in das Arbeitsgerichtsgesetz aufgenommen worden (vgl. außerdem BAGE 22, 289 und 22, 295 = AP Nr. 2 und 3 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit), nachdem das Bundesarbeitsgericht bereits vorher über die Tarifzuständigkeit im Verfahren nach § 97 ArbGG entschieden hatte (GK-ArbGG/Leinemann, Stand September 1996, § 97 Rz 12).
  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Unerheblich ist, daß der Landesverband die Unzuständigkeit der IG Chemie nicht für sich insgesamt, sondern nur in bezug auf die Firma A. als sein Mitglied geltend macht (BAGE 22, 289 = AP Nr. 2 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 34/89

    Essenszeiten im Dreischichtbetrieb und Arbeitszeit

    Der Wegfall des Interesses ist daher auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu beachten (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 - AP Nr. 2 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, m.w.N.).
  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95

    Tarifzuständigkeit im Bereich der Entsorgungswirtschaft

    Das schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich in der Satzung zu ändern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 -, vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 -, vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - und vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 2, 4, 5, 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
    Die tatsächliche Handhabung und Anschauung der beteiligten Berufskreise können berücksichtigt werden (BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - -BAGE- 93, 83 =AP § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 2).
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 633/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

    Insofern gehört es auch zur koalitionsmäßigen Betätigung in diesem Sinne, daß die Tarifpartner ihren Betätigungsbereich eigenständig abstecken und die von ihnen zu "bedienenden" Branchen selbst festlegen (BAG Beschlüsse vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 - und vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 3, 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 2 Rz 25 und § 4 Rz 52, 72;… Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 2 Rz 97; Löwisch/Rieble, TVG, § 2 Rz 87 und § 4 Rz 22, 30).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 9/89

    Fehlendes Feststellungsinteresse für Antrag im Beschlussverfahren - Überprüfung …

    Der Wegfall des Interesses ist somit noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu beachten (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 - AP Nr. 2 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 18.03.1976 - 8 TaBV 45/75

    Status eines technischen Verkaufsberaters als leitender Angestellter

    Angesichts dieser Verfahrensentwicklung war der angefochtene Beschluß aufzuheben und die eingetretene Erledigung ausdrücklich festzustellen, ohne daß es einer mündlichen Verhandlung bedurfte (vgl. BAG AP § 81 ArbGG Nr. 2; AP § 23 BetrVG Nr. 7; AP § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 2; BVerwG AP § 76 PersVG Nr. 14).
  • LAG Hamm, 18.12.1975 - 8 TaBV 77/75

    Aufhebung eines Beschlusses wegen Erledigung

  • LAG Hamm, 05.02.1976 - 8 TaBV 78/75

    Aufhebung eines Beschlusses wegen Erledigung auf Grund der Einigung der Parteien

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