Rechtsprechung
| BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72 |
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bereicherungsanspruch - Lohnüberzahlung - Verjährung
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Ungerechtfertigte Bereicherung, Rückzahlung einer Lohnüberzahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 06.01.1972 - 4 Sa 529/71
- BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72
Papierfundstellen
- BAGE 24, 434
- MDR 1973, 168
- DB 1972, 1926
- DB 1972, 2309
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (1)
- RG, 04.01.1915 - VI 376/14
Verjährung des Anspruchs aus Geschäftsführung oder Bereicherung
Auszug aus BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72
Eine Ausnahme ist im allgemeinen nur dann anzuerkennen, wenn ein Anspruch, für den eine kürzere als die regelmäßige Verjährungsfrist gilt, auf Bereicherung oder sonstige rechtliche Gesichtspunkte, z B auf Geschäftsführung, gestutzt wird So gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB auch dann, wenn der Lohnanspruch aus dem Gesichtspunkb der ungerechtfertigten Bereicherung geltend gemacht wird (BAG AP Nrc 1 und 5 zu § 196 BGB mit weiteren Nachweisen) Dies ist die Polge der gesetzlichen Regelung m § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB, aie die Lohnanspruche der Arbeitnenmer ohne Rücksicht darauf, ob sie auf vertraglicher Grundlage erhoben werden oder nicht, einer besonderen Verjährungsfrist unterstellt Damit ist zu gleich auch der Pall erfaßt, daß niohde-" i.rbv cu rag, sondern die Aibeitsleisrung als bereichernde Zuwendung den Zahlungsanspruch auslost, der Bereicherungsanspruch ist m diesem Falle, wie dies das Reichsgericht (RGZ 86, 96 ff ) zutreffend bezeichnet nat, mit dem Zahlungsanspruch aus § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB "vereinigt", hat also keine selbständige Rechtsnatur Hiervon sind die Palle zu unterscheiden, bei aenen aer bereicherungsrechtliche Rückgriff von vornherein aie einzige handhabe dafür bildet, rechtsgrundlose Vermögens- â- Verschiebungen auszugleichen Hier besitzt der Beiericherungsansnruch eine selbständige Rechtsnatur, die, wie ooen gesagt, 4-ui die v jahrungsrechtl.j-che Ej.noidnung des Ansprucns enlscheidend ist Er ist nicht einem anderen Anspruch verbunden bzv/" tritt nicht an dessen Stelle Bei einem Sachverhalt der vorliegenden Art stellt die m kurzer Frist verjährende Lohnforderung, bei deren Erfüllung er entstanden ist, nur seine "historische Grundlage" dar (so zutreffend BGHZ 32, 15 f f . / " 1 6 7 ).
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
Es ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets abgelehnt worden, auf den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen laufender allmonatlicher Überzahlungen eines Gehaltsbestandteils die kurze für die Gehaltszahlung selbst maßgebliche Verjährungsfrist analog anzuwenden (BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434; 14. März 2000 - 9 AZR 855/98 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 6; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 24). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht den Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers bei versehentlicher Lohnüberzahlung nicht der kurzen Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB unterworfen, sondern der 30jährigen Frist des § 195 BGB (Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 = JZ 1973, 27;… kritisch dazu: Staudinger/Lorenz 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 812 - 822 BGB Rn. 12;… Reuter/Martinek aaO S. 752; Kohte NJW 1984, 2320). - BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99
Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung
Sie erschienen jedoch nicht ausgeschlossen, zumal derselbe Gesetzgeber im selben Gesetzeswerk die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB normiert hat, die immer auch Arbeitsbeziehungen zum Gegenstand haben konnten (so auch BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434).
- BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92
Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung …
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß für Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers wegen Lohnüberzahlung nicht die zweijährige Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9 BGB, sondern die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt (BAGE 24, 434 = AP Nr. 5 zu § 195 BGB; sowie Urteil vom 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 -, n.v.). - BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98
Rückzahlung von Provision
Für Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers gilt jedoch nicht die auf Gehaltsansprüche und entsprechende Vorschüsse bezogene kurze Verjährungsfrist sondern die allgemeine 30jährige Verjährung nach § 195 BGB (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6; 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434;… vgl. für überhöhte Provisionszahlungen an Handelsvertreter auch OLG Koblenz 12. November 1987 - 6 U 965/86 - DB 1988, 497 und Küstner/von Manteuffel aaO Rn. 1287 ff.).Unerheblich ist, daß der Bereicherungsanspruch in einem tatsächlichen Zusammenhang mit Gehalts- oder Provisionsansprüchen steht (vgl. BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - aaO).
- BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
Erstattung von Hinterbliebenenbezügen - Unrechtmäßige Zahlung
Der vorliegende Rechtsstreit gibt nach alledem keinen Anlaß, auf die problematische Auffassung des Berufungsgerichts einzugehen, daß die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die kurze (vierjährige) Verjährungsfrist des § 197 BGB schlechthin auch für die Verjährung von beamtenrechtlichen Rückforderungsansprüchen wegen Überzahlungen einschlägig ist, daß also für diese Ansprüche nicht die regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist ( § 195 BGB) gilt (vgl. hierzu auch BAG in JZ 1973, 27, das - allerdings ohne nähere Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - für den Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers wegen versehentlicher Lohnüberzahlung die regelmäßige Verjährungsfrist zugrunde legt). - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 25.81
Versorgungsansprüche und Besoldungsansprüche eines Beamten - Verjährung von …
Da für ihn - anders als in einigen Landesgesetzen (u.a. Art. 124 BayAGBGB, jetzt Art. 71 AGBGB vom 20. September 1982 [GVBl. S. 803]) - keine einschlägige besoldungsrechtliche oder bereicherungsrechtliche Verjährungsvorschrift besteht, gilt für ihn ebenso wie für bürgerlich-rechtliche Bereicherungsansprüche die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB (vgl. BGHZ 32, 13 [15]; BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [JZ 1973, S. 27]; Fürst, GKÖD I, K vor § 82 Rz 42 und K § 87 Rz 24, GKÖD III, K § 12 Rz 28; Schwegmann/Summer, BBesG, § 12 Erl.Der Gesetzgeber hat in den unterschiedlichen Verjährungsvorschriften ausdrücklich eine andere Regelung getroffen; er hat die ihrem Wesen und ihrer rechtlichen Einordnung nach anders gearteten - nur unter anderem auch rechtsgrundlos gezahlte beamtenrechtliche Bezüge erfassenden - Bereicherungsansprüche eindeutig nicht in die kurzen Verjährungsfristen einbezogen (vgl. auch BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.], unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschriften).
- Im übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern einen Beamten ein Rückforderungsanspruch des Dienstherrn stärker belasten könnte als einen Arbeitnehmer, für den bei einem vom Arbeitgeber geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Lohnes die dreißigjährige Verjährungsfrist gilt (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
Ermittlung der Verjährung von beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen und …
Da für ihn - anders als in einigen Landesgesetzen (u.a. Art. 124 BayAGBGB, Jetzt Art. 71 AGBGB vom 20. September 1982 [GVBl. S. 803]) - keine einschlägige besoldungsrechtliche oder bereicherungsrechtliche Verjährungsvorschrift besteht, gilt für ihn ebenso wie für bürgerlich-rechtliche Bereichungsansprüche die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB (vgl. BGHZ 32, 13 [15]; BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [JZ 1973, S. 17]: Fürst. GKÖD I. K vor § 82 RZ 42 und K § 87 Rz 24, GÖKD III, K § 12 Rz 28; Schwegmann/Summer, BBesG, § 12 Erl. 20; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 94 Erl. 14; Nr. 12.2.24 BBesGVwV).Der Gesetzgeber hat in den unterschiedlichen Verjährungsvorschriften ausdrücklich eine andere Regelung getroffen; er hat die ihrem Wesen und ihrer rechtlichen Einordnung nach anders gearteten - nur unter anderem auch rechtsgrundlos gezahlte beamtenrechtliche Bezüge erfassenden - Bereicherungsansprüche eindeutig nicht in die kurzen Verjährungsfristen einbezogen (vgl. auch BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.], unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschriften).
- Im übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern einen Beamten ein Rückforderungsanspruch des Dienstherrn stärker belasten könnte als einen Arbeitnehmer, für den bei einem vom Arbeitgeber geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Lohnes die dreißigjährige Verjährungsfrist gilt (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.]).
- BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch …
Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht dem Urteil des BAG (BAG 24, 434 = AP Nr. 5 zu § 195 BGB). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 47/85
Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen; Prüfung der Effektivzinsbelastung; …
Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht den Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers bei versehentlicher Lohnüberzahlung nicht der kurzen Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB unterworfen, sondern der 30-jährigen Frist des § 195 BGB (Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 = JZ 1973, 27 ;… kritisch dazu: Staudinger/Lorenz 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 812 - 822 BGB Rn. 12;… Reuter/Martinek aaO S. 752; Kohte NJW 2320). - BAG, 17.09.1991 - 1 AZR 26/91
Verjährung von "Streikbruchprämien"
- ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97
Rückzahlungsanspruch für Zuwendungen aus einem Tarifvertrag; …
- BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 52/92
Verjährung von Beihilfeansprüchen
- BAG, 27.03.1990 - 3 AZR 187/88
Ruhegeldüberzahlung
- OLG Celle, 15.05.1985 - 3 U 243/84
Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren und Kreditgebühren eines …
- LAG Berlin, 20.09.1993 - 9 Sa 36/93
Arbeitsentgelt: Überzahlung - Einwand der Entreicherung
- LAG Köln, 24.03.2006 - 4 Sa 1216/05
Rückforderung von Zahlungen für Umsatzsteuer/Aufrechnung/Vergütung
- LAG Hamm, 25.05.2005 - 10 Sa 2434/04
Rückzahlung von Arbeitsvergütung Erfüllung durch Zahlung zur Abwendung der …
- LAG Thüringen, 31.08.1998 - 8 Sa 104/98
Streit über die Zahlung einer Abfindung aufgrund der Regelung in einem …
- LAG Sachsen, 31.05.1996 - 3 Sa 142/96
Anrechnungsfähigkeit der Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit …
- LAG Hamm, 24.10.2000 - 11 Sa 1391/99
Im Wege eines Betriebsübergangs übergegangener Sozialplananspruch; Verjährung; …
- LAG Hamm, 24.10.2000 - 11 Sa 2043/99
- BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 548/96
- VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 414/05
Anspruch auf Rückzahlung einbehaltener Gehaltsbestandteile; Verjährungsfrist für …
- VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 2018/04
Verpflichtung eines Angestellten zu einer Gegenleistung für die Zusicherung einer …
- ArbG Cottbus, 24.11.1995 - 6 Ca 3290/95
Anspruchsgrundlage der Rückforderung eines irrtümlich bezahlten Gehalts; …
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