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| BAG, 02.11.1973 - 5 AZR 147/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Böswilligkeit - Arbeitnehmer - Wörtliches Angebot
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Lohnanspruch gegen neuen AG bei Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses trotz vorheriger Ablehnung der Dienste durch den neuen AG
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 03.01.1973 - 7 Sa 512/72
- BAG, 02.11.1973 - 5 AZR 147/73
Papierfundstellen
- BAGE 25, 344
- MDR 1974, 433
- DB 1974, 540
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64
Kündigung - Kündigungsfrist
Auszug aus BAG, 02.11.1973 - 5 AZR 147/73
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor dem vereinbarten Beschäftigungsbeginn ist zwar zulässig (BAG 16, 204 ff. = AP Nr. 1 zu § 620 BGB); sie würde im Streitfall auf den 51" März 1972 gewirkt haben.
- BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03
Annahmeverzug - fehlender Leistungswille
Der Annahmeverzug des Arbeitgebers ist damit ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungsfähig oder nicht leistungswillig ist (Senat 24. September 2003 - 5 AZR 591/02 - EzA BGB 2002 § 615 Nr. 5; 6. Mai 1998 - 5 AZR 235/97 - 2. November 1973 - 5 AZR 147/73 - BAGE 25, 344, 346 f.;… ErfK/Preis § 615 BGB Rn. 43;… Küttner/Griese Personalbuch 2003 Annahmeverzug Rn. 11;… MünchKommBGB/Ernst Bd. 2a § 295 Rn. 4; Tschöpe DB 2004, 434). - BAG, 03.12.1980 - 5 AZR 477/78
Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft - Böswillige Unterlassung - …
Der Senat hat daher auch - wenn auch im anderen Zusammenhang - ausgesprochen, daß ein der Sicherung vertraglicher Rechte dienendes Verhalten des Arbeitnehmers nicht gleich zeitig böswillig im Sinne des § 615 Satz 2 BGB sein könne (BAG 25, 344 [347/348] = AP Nr. 3 zu § 615 BGB Böswilligkeit [zu 2 der Gründe]). - BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten
Nach der Systematik der Regelung über den Annahmeverzug liege eine Mitwirkungshandlung im Sinne des § 295 BGB nur dann vor, wenn die ursprünglich geschuldete Leistung hierdurch noch konkretisiert oder möglich gemacht werde, nicht dagegen, wenn die geschuldete Leistung selbst verändert werde (…aaO, zu III 2 der Gründe; vgl. auch RG HRR 1928, 414; Senatsurteil vom 2. November 1973, BAGE 25, 344 = AP Nr. 3 zu § 615 BGB Böswilligkeit).
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