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Rechtsprechung
   BAG, 20.11.1973 - 1 AZR 331/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,585
BAG, 20.11.1973 - 1 AZR 331/73 (https://dejure.org/1973,585)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1973 - 1 AZR 331/73 (https://dejure.org/1973,585)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1973 - 1 AZR 331/73 (https://dejure.org/1973,585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 394
  • NJW 1974, 1349 (Ls.)
  • NJW 1974, 879
  • MDR 1974, 522
  • BB 1974, 416
  • DB 1973, 2352
  • DB 1974, 683
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Die Vertretung der Interessen aller Arbeitnehmer einschließlich der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Arbeitgeber obliegt ausschließlich dem Betriebsrat, so daß die Teilnahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters an einer Schulungsveranstaltung der Beschlußfassung durch den Betriebsrat bedarf (BAGE 25, 394, 396 f. = AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 57/73 - AP Nr. 3 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73

    Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes …

    Ihre Rechte und Pflichten bestehen vornehmlich im Verhältnis zum Betriebsrat und nicht unmittelbar zum Arbeitgeber..Sie kann auch nur unter Mitwirkung des Betriebsrats die von ihr in Angelegenheiten der jugendlichen Arbeitnehmer erforderlichen'Maßnahmen durchführen (vgl. Urteil vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, teilweise auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; sowie Beschluß vom heutigen Tage - 1 ABR 57/73 -).

    Er führt jedoch nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Beschlusses, da das mit dem Antrag verfolgte Begehren auch bei Zuziehung dieses Beteiligten schon in den Vorinstanzen aus keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt hätte Erfolg haben können (vgl. Urteil vom 2o. November I973 - 1 AZR 331/73 - aaO).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - (…aaO) und in seinem Beschluß vom heutigen Tage - 1 ABR 60/73 -' darauf hingewiesen, daß die Jugendvertretung kein selbständiges vom Betriebsrat unabhängiges Mitbestimmungsorgan der Betriebsverfassung ist.

  • BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79

    Jugendvertretung - Betriebsrat

    Die Vertretung der Interessen aller Arbeitnehmer einschließlich der der Jugendlichen gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) obliegt allein dem Betriebsrat (BAG Beschluß vom 8. Februar 1977, AP Nr. 10 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 25, 394, 396; BAG Beschluß vom 10. Mai 1974, AP Nr. 3 zu § 65 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 10. Juni 1975| AP Nr. 6 zu § 65 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89

    Betriebszugehörigkeit bei Ausbildung in mehreren Betrieben

    Vielmehr obliegt dem Betriebsrat die Wahrnehmung der Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber, auch solcher, die in § 60 Abs. 1 BetrVG aufgezählt sind (vgl. zur früheren Fassung des Gesetzes: BAGE 25, 394, 396 f. = AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Beschlüsse vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 57/73 und 1 ABR 60/73 - AP Nr. 3 und 4 zu § 65 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 60/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - …

    Der Senat hat bereits in seinem Urtöil vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - ([demnächst] AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, teilweise zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgeführt, daß die Worte "entsprechende Anwendung" bedeuten.unter Beachtung und im Rahmen der der Jugendvertretung in den §§ 6o ff. BetrVG 1972 eingeräumten Rechte und zugewiesenen Aufgaben.

    Wie der Senat in dem vorerwähnten Urteil vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - näher ausgeführt hat, ist die Jugendvertretung nicht der eigenständige Repräsentant der jugendlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. hierzu auch Dietz-Richardi, BetrVG, 5 Aufl., Vorbem. 6 zu § 6o und Pitting-Auffarth, BetrVG, Io. Aufl., § 7o Anm. 3).

  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 25/85

    Betriebsrat als Beteiligter im Verfahren über die Anfechtung der Wahl zur …

    Daraus folgt jedoch nicht, daß die Jugendvertretung im Gegensatz zur sonstigen Systematik der Regelungen nach §§ 60 ff. BetrVG unabhängig vom Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber handlungsfähig wäre (vgl. dazu BAG Urteil vom 20. November 1973 - 1 AZR 331/73 - BAG 25, 394 = AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972; Beschluß des erkennenden Senats vom 21. Januar 1982 - 6 ABR 17/79 - BAG 37, 348 = AP Nr. 1 zu § 70 BetrVG 1972).

    Damit kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß die Jugendvertretung durch die Anhörung ihrer Verfahrensbevollmächtigten wirksam angehört worden ist, da eine Bevollmächtigung von Prozeßvertretern durch die Jugendvertretung ohne Beteiligung des Betriebsrats ebenfalls nicht möglich ist (vgl. BAG vom 20. November 1973, aaO).

  • LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße …

    Die Durchführung dieser Beschlüsse erfordert jedoch im jedem einzelnen Fall die Einschaltung des Betriebsrats, wie sich aus § 67 Abs. 2 BetrVG ergibt (BAG, 20.11.1973 - 1 AZR 331/73 - AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 1; BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73 - AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 2; BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 57/73 - AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 3; BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 25/85 - AP BetrVG 1972 § 63 Nr. 1; BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41; BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 42;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 65 Rn. 19;… GK/Oetker, BetrVG, 8. Aufl., § 65 Rn. 58 und 61 sowie vor § 60 Rn. 27 f;… Richardi/Annuß, BetrVG, 11. Aufl., § 70 Rn. 28 und § 65 Rn. 45;… ErfK/Eisemann/Koch, 9. Aufl., § 65 BetrVG Rn. 13;… Henssler/Willemsen/Kalb/Schrader, Arbeitsrecht, Komm., 3. Aufl., § 65 BetrVG Rn. 18 m.w.N.).
  • LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

    Letztere Formulierung des Gesetzes bedeutet, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (Urteil vom 20. November 1973 - 1 AZR 331/73 -, AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, Beschlüsse vom 10. Mai 1975 - 1 ABR 60/73 -, AP Nr. 4 zu § 65 BetrVG 1972…, vom 6. Mai 1975, aaO. und vom 10. Juni 1975 - 1 ABR 139/73 -, AP Nr. 6 zu § 65 BetrVG 1972) "unter Beachtung und im Rahmen der der JAV in den §§ 60 ff. BetrVG eingeräumten Rechte und zugewiesenen Aufgaben".
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 57/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Beschlußfassung durch den Betriebsrat …

    Die Teilnahme eines Jugendvertreters an einer Schulungsveranstaltung bedarf der Beschlußfassung durch den Betriebsrat (Bestätigung des Urteils vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, teilweise auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung be stimmt).
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