Betriebsverfassungsgesetz
| Dritter Teil - Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 73b) |
| Erster Abschnitt - Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 71) |
(1) Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten § 23 Abs. 1, die §§ 24, 25, 26, 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, die §§ 30, 31, 33 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 34, 36, 37, 40 und 41 entsprechend.
(2) 1Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nach Verständigung des Betriebsrats Sitzungen abhalten; § 29 gilt entsprechend. 2An diesen Sitzungen kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied teilnehmen.
und Auszubildenden-
vertreter, Zusammensetzung der Jugend-
und Auszubildenden-
vertretung § 63Wahlvorschriften § 64Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit § 65Geschäftsführung § 66Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats § 67Teilnahme an Betriebsratssitzungen § 68Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen § 69Sprechstunden § 70Allgemeine Aufgaben § 71Jugend-
und Auszubildenden-
versammlung
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Rechtsprechung zu § 65 BetrVG
68 Entscheidungen zu § 65 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 20.03.2025 - 7 AZR 179/24
Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung
- LAG Niedersachsen, 31.01.2019 - 10 TaBVGa 6/19
Schulungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung; ...
- BAG, 20.03.2025 - 7 AZR 159/24
Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung
- BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93
Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 07.07.1993 - 4 TaBV 45/93
Jugend- und Ausbildungsvertretung: Freistellung von Schulungskosten - ...
- LAG Düsseldorf, 07.07.1993 - 4 TaBV 45/93
- BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90
Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge
- LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94
Jugend- und Auszubildendenvertretung: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen
Zum selben Verfahren:
- BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95
Beschlussverfahren: Feststellungsinteresse; Jugend- und Auszubildendenvertretung: ...
- BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95
- BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend- ...
- LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98
Kostenerstattung: Keine Erstattung der Anwaltsgebühren im Verfahren nach § 78a ...
Querverweise
Auf § 65 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 71 (Jugend- und Auszubildendenversammlung)