Betriebsverfassungsgesetz
| Dritter Teil - Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 73b) |
| Erster Abschnitt - Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 71) |
(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertreter einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche auszusetzen, damit in dieser Frist eine Verständigung, gegebenenfalls mit Hilfe der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, versucht werden kann.
(2) Wird der erste Beschluss bestätigt, so kann der Antrag auf Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird.
und Auszubildenden-
vertreter, Zusammensetzung der Jugend-
und Auszubildenden-
vertretung § 63Wahlvorschriften § 64Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit § 65Geschäftsführung § 66Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats § 67Teilnahme an Betriebsratssitzungen § 68Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen § 69Sprechstunden § 70Allgemeine Aufgaben § 71Jugend-
und Auszubildenden-
versammlung
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Rechtsprechung zu § 66 BetrVG
122 Entscheidungen zu § 66 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 28.03.2017 - 2 AZR 551/16
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Entlassungsverlangen des ...
- BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung des Bühnenmitglieds
- BAG, 15.09.1954 - 1 AZR 258/54
Arbeitsverhältnis: Wirksamkeit einer Kündigung trotz unterlassener ...
- BAG, 15.09.1954 - 1 AZR 154/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Unterlassene ...
- BAG, 01.03.1957 - 1 AZR 433/55
Anhörung des Betriebsrats - Wirksamkeitsvoraussetzung - Außerordentliche ...
- BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
- BAG, 18.01.1968 - 2 AZR 45/67
Betriebsratsanhörung - Kündigung - Kommunistische Einstellung
- VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1165/13
Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei außergewöhnlicher Kündigung mit ...
- BAG, 26.10.1967 - 2 AZR 422/66
Betriebsratsmitgliederentlassung - Betriebsstillegung
- BAG, 18.01.1962 - 2 AZR 179/59
Abfindung