Rechtsprechung
| BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hafenarbeit am Sonntag - Seearbeit - Mehrarbeit
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 15.12.1974 - 9 Sa 94/74
- BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75
Papierfundstellen
- BAGE 28, 21
- DB 1976, 1339
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56
Bereitschaftsdienst und Überstunden
Auszug aus BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75
Damit hält sich der MTV SeeSch 1971, wie schon das Arbeitsgericht zutreffend bemerkt, nicht an die allgemein im Arbeitsleben und in der Tarifpraxis üblichen Begriffe, wonach unter "Mehrarbeit"solche Arbeit zu verstehen ist, die Uber die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, und unter "Überstunden" (auch "Überarbeit" oder "Über schicht" genannt) solche Arbeit, die Uber die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird (vgl. BAG 24, 279 [281J = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau und BAG 23, 424 [426] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau im Anschluß an BAG 8, 25 [28 ff.] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO).Für diese rechtliche Beurteilung spricht auch die Erwägung, daß die Beklagte jedenfalls in Höhe des Wertes der ihr gegenüber vom Kläger erbrachten unzulässigen Mehrarbeit ungerechtfertigt bereichert und sie im Hinblick darauf in Höhe des Wertes der geleisteten' unzulässigen Mehrarbeit ausgleichspflichtig ist (vgl. § 818 Abs. 2 BGB), was zugleich auch aus dem Rechtsgedanken des § 612 BGB hergeleitet werden kann (vgl. BAG 24, 452 [458] = AP Nr. 2 zu § 24 BAT mit Anmerkung von Hadding, BAG 24, 9o7 [915] = AP Nr. 54 zu §§ 22, 25 BAT sowie BAG 8, 25 [52] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO).
- BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68
Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag - …
Auszug aus BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75
Da aber derartige Mehrarbeit, obwohl sie gegen zwingende öffent lichrechtliche Arbeitsschutzvorschriften verstößt und sich je nach den Umständen als Ordnungswidrigkeit oder strafbare Handlung darstellt, dennoch dem Arbeitgeber, vorliegend der Beklagten, als geldwber Rechtsvorteil gleichermaßen wie zulässige Mehrarbeit zukommt, ist sie auch \on diesem ebenso wie zulässige Mehrarbeit zu vergüten (vgl. dazu BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA; BAG AP Nr. 9 zu § 15 AZO; BAG 22, 144 [148] = AP Nr. 12 zu § 15 AZO sowie BAG 15, 9o [92] - AP Nr. 9 zu § Io JugArbSchutzG;… Denecke-Neumann, AZO, 8. Aufl., § 15 Anm. 16, S. 2o9; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. I, S. 279; Nikisoh, Lehrbuch cfes Arbeitsrechts, 9" Aufl., Bd. I, S. 948). - BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71
Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche …
Auszug aus BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75
Damit hält sich der MTV SeeSch 1971, wie schon das Arbeitsgericht zutreffend bemerkt, nicht an die allgemein im Arbeitsleben und in der Tarifpraxis üblichen Begriffe, wonach unter "Mehrarbeit"solche Arbeit zu verstehen ist, die Uber die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, und unter "Überstunden" (auch "Überarbeit" oder "Über schicht" genannt) solche Arbeit, die Uber die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird (vgl. BAG 24, 279 [281J = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau und BAG 23, 424 [426] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau im Anschluß an BAG 8, 25 [28 ff.] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO).
- BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71
Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage - …
Auszug aus BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75
Für diese rechtliche Beurteilung spricht auch die Erwägung, daß die Beklagte jedenfalls in Höhe des Wertes der ihr gegenüber vom Kläger erbrachten unzulässigen Mehrarbeit ungerechtfertigt bereichert und sie im Hinblick darauf in Höhe des Wertes der geleisteten' unzulässigen Mehrarbeit ausgleichspflichtig ist (vgl. § 818 Abs. 2 BGB), was zugleich auch aus dem Rechtsgedanken des § 612 BGB hergeleitet werden kann (vgl. BAG 24, 452 [458] = AP Nr. 2 zu § 24 BAT mit Anmerkung von Hadding, BAG 24, 9o7 [915] = AP Nr. 54 zu §§ 22, 25 BAT sowie BAG 8, 25 [52] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO). - BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71
Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit
Auszug aus BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75
Damit hält sich der MTV SeeSch 1971, wie schon das Arbeitsgericht zutreffend bemerkt, nicht an die allgemein im Arbeitsleben und in der Tarifpraxis üblichen Begriffe, wonach unter "Mehrarbeit"solche Arbeit zu verstehen ist, die Uber die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, und unter "Überstunden" (auch "Überarbeit" oder "Über schicht" genannt) solche Arbeit, die Uber die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird (vgl. BAG 24, 279 [281J = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau und BAG 23, 424 [426] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau im Anschluß an BAG 8, 25 [28 ff.] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO). - BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag - …
Auszug aus BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75
Da aber derartige Mehrarbeit, obwohl sie gegen zwingende öffent lichrechtliche Arbeitsschutzvorschriften verstößt und sich je nach den Umständen als Ordnungswidrigkeit oder strafbare Handlung darstellt, dennoch dem Arbeitgeber, vorliegend der Beklagten, als geldwber Rechtsvorteil gleichermaßen wie zulässige Mehrarbeit zukommt, ist sie auch \on diesem ebenso wie zulässige Mehrarbeit zu vergüten (vgl. dazu BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA; BAG AP Nr. 9 zu § 15 AZO; BAG 22, 144 [148] = AP Nr. 12 zu § 15 AZO sowie BAG 15, 9o [92] - AP Nr. 9 zu § Io JugArbSchutzG;… Denecke-Neumann, AZO, 8. Aufl., § 15 Anm. 16, S. 2o9; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. I, S. 279; Nikisoh, Lehrbuch cfes Arbeitsrechts, 9" Aufl., Bd. I, S. 948).
- BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82
Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen
Sie wären überfordert, wenn sie erst in der Sitzung selbst mit diesen Zahlen und Daten konfrontiert würden und sogleich dem Unternehmer raten oder die Lage aus der Sicht der Arbeitnehmer beurteilen müßten (…vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 106 Rz 10; Weiss, BetrVG, § 106 Rz 5; GK-Fabricius, BetrVG, 2. Bearbeitung, § 106 Rz 53; Föhr, DB 1976, 1378, 1383) [BAG 25.02.1976 - 4 AZR 156/75]. - BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88
Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz
Die vom Berufungsgericht in anderem Zusammenhang herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Arbeitsrecht eine tariflich oder gesetzlich verbotene Mehrarbeit, die mit Wissen und Willen des Arbeitgebers geleistet wird, grundsätzlich ebenso zu vergüten ist wie zulässige Überstunden (vgl. BAGE 8, 245 ; 22, 144 ; 28, 21 ), ist - abgesehen von den grundsätzlichen Unterschieden des Arbeits- und des Beamtenrechts - auf die vorliegende Fragestellung schon deshalb nicht übertragbar, weil sich hier anders als in den dort entschiedenen Fällen das gesetzliche Verbot ausdrücklich gerade gegen die Vergütungszahlung richtet. - BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst
Diese Überstunden sind aber wie reguläre Überstunden nach dem seinerzeit geltenden Stundensatz von 19, 61 DM (15,69 DM zuzgl. 25 % Zeitzuschlag) zu vergüten (BAGE 28, 21 = AP Nr. 1 zu § 90 SeemG; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 94).
- BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 892/78
Arbeitsbereitschaft: Kraftfahrer im Krankentransportdienst
Auch eine unzulässige und nach § 25 AZO mit Strafe bedrohte Arbeitszeit ist entsprechend den vereinbarten Regelungen zu vergüten (BAG, AP Nr. 2 zu § 2 TOA; AP Nrn. 9, 12 zu § 15 AZO; AP Nr. 1 zu § 90 SeemG ). - BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83
Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm
Zwar geht das Schrifttum weitgehend von schriftlichen Unterlagen aus, wohl in Anlehnung an den in § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG ausdrücklich genannten Begriff der Liste (…Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 80 Rz 20 ff.;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 80 Rz 36 ff.;… Thiele, aaO, § 80 Rz 47 f.; Föhr, Vorlage von Unterlagen des Arbeitgebers an den Betriebsrat und Wirtschaftsausschuß, DB 1976, 1378 [BAG 25.02.1976 - 4 AZR 156/75]). - BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87
Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
Zwar bedarf die Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht der Zustimmung des Arbeitgebers, denn dies würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tätigkeit des Betriebsrats führen, ohne daß dies dem Wortlaut oder Sinn und Zweck von § 37 Abs. 2 BetrVG zu entnehmen wäre (so schon für die alte Rechtslage BAG Urteil vom 8. März 1957 - 1 AZR 113/55 - AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1952 und nunmehr BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 43, 109 und 50, 76 = AP Nr. 45 und 52 zu § 37 BetrVG 1972; Dütz, DB 1976, 1428, 1430 [BAG 25.02.1976 - 4 AZR 156/75];… GK-Wiese, aaO, § 37 Rz 39 und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 37 Rz 32, beide mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - LAG Baden-Württemberg, 01.08.2002 - 22 Sa 95/01
Vereinbarung einer Bereitschaftspauschale für Nacht-, Wochenend- und …
Rn. 61 Bereits unter der Geltung der Arbeitszeitordnung vom 30.04.1938 (RGBl I S. 447 i. d. F. v. 31.08.1990, BGBl. II S. 889, 1031) wurde nahezu einhellig die Meinung vertreten, dass für gesetzesverstoßende, also öffentlich-rechtlich verbotene Mehrarbeit ein angemessenes Entgelt und der Zuschlag zu bezahlen sei, der in der Regel den Tariflohn und den tariflichen Mehrarbeitszuschlag zu umfassen hatte (RAG, ArbRS Bd. 31 S. 103; Bd. 32 S. 206; Bd. 36 S. 348; BAG AP Nr. 96 zu § 1 TVG -- Auslegung --; BAG AP Nr. 4 zu § 242 BGB -- Verwirkung --; BAG AP Nr. 2 zu TOA, BAG AP Nr. 9, 12 zu § 15 AZO; BAG Nr. 3 zu § 10 JArbSchG und BAG AP Nr. 1 zu § 90 SeemG v. 10.06.1987 -- 4 AZR 60/87). - BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 551/88
Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Unterscheidung der …
Diese Überstunden sind aber wie reguläre Überstunden zu vergüten (BAGE 28, 21 = AP Nr. 1 zu § 90 SeemG; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 94). - BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84
Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von …
Denn tariflich nicht zulässige Probezeiten sind nach denselben Grundsätzen wie gesetzlich unzulässige Mehrarbeit zu vergüten (…BAG, aaO; BAGE 28, 21, 23 = AP Nr. 1 zu § 90 SeemG). - BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 49.88
Mehrarbeitsvergütung für Beamte und die Möglichkeit eines Freizeitausgleichs für …
Die vom Berufungsgericht in anderem Zusammenhang herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Arbeitsrecht eine tariflich oder gesetzlich verbotene Mehrarbeit, die mit Wissen und Willen des Arbeitgebers geleistet wird, grundsätzlich ebenso zu vergüten ist wie zulässige überstunden (vgl. BAGE 8, 245 [BAG 04.12.1959 - 4 AZR 400/58] ; 22, 144 ; 28, 21 ), ist - abgesehen von den grundsätzlichen Unterschieden des Arbeits- und des Beamtenrechts - auf die vorliegende Fragestellung schon deshalb nicht übertragbar, weil sich hier anders als in den dort entschiedenen Fällen das gesetzliche Verbot ausdrücklich gerade gegen die Vergütungszahlung richtet. - BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81
Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte …
- BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87
Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs - …
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 13.89
Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Heranziehung zu Mehrarbeit ohne …
- LAG Berlin, 14.01.1985 - 9 Sa 107/84
Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Arbeitsverhältnis unter …
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