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| BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erkrankung eines Kindes - Haushalt des Handlungsgehilfen - Unverschuldetes Unglück - Weiterarbeit - Betreuung des erkrankten Kindes - Arbeitsausfall - Gehaltsanspruch - Gehaltsfortzahlung - Ausgestaltung der Entgeltfortzahlungsansprüche
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 14.04.1977 - 4 Sa 80/77
- BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
Papierfundstellen
- BAGE 30, 339
- NJW 1978, 2318
- MDR 1978, 875
- DB 1978, 1651
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58
Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung
Auszug aus BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
Zwar muß der Handlungs gehilfe - entsprechendes gilt auch für Arbeitnehmer, die ihre Ansprüche auf § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB stützen - nach Möglichkeit einen Arbeitsausfall zu vermeiden suchen (BAG 9, 179 [182] = AP Nr. 23 zu § 616 BGB [zu 2 b der Gründe]).Dagegen sind Arbeitnehmer, die sich nur auf die BGB-Regelung berufen können, benachteiligt, was die rechtliche Ausgestaltung ihres Anspruchs betrifft: Ansprüche nach § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB werden allgemein für abdingbar gehalten (vgl. BAG [GS] 8, 283 [292] = AP Nr. 21 zu § 616 BGB [zu B I der Gründe]; BAG 9, 179 [181] = AP Nr. 23 zu § 616 BGB [zu 1 b der Gründe]; Schaub, Arbeit srechtshandbuch, 3. Auf1., § 97 III, S. 461 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem …
Auszug aus BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
(Im Anschluß an das Urteil des Fünf ten Senats vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - auch zum Abdruck im Nachschlagewerk und in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Auch die Krankheit naher Angehöriger kann ein Unglück im Sinne von § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB sein (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juli 1977 - 5 AZK 325/76 - [demnächst] AP Nr. 4-7 zu § 616 BGB [zu 2 b der Grün de] und zu der vergleichbaren Rechtslage im Fall von § 616 Abs. 1 BGB das zu I erwähnte Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - [zu II 1 b der Gründe], jeweils m. w. N.).
- BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59
Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
Unter Unglück im Sinne des § 63 HGB ist jedes ungünstige Ereignis zu verstehen, das den Betroffenen wider seinen Willen belastet und nach den Anschauungen des Verkehrs als Nachteil empfunden wird (BAG 11, 12 [153 = AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu III 1 der Gründe]).Dem sind Fälle gleichzustellen, in denen die Dienstleistung unzumutbar wird (BAG 11, 12 [16] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu III 2 der Gründe]).
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
Auszug aus BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
Er ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die unterschiedliche Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 13 [52]; 1, 264 [275 f .]; seither ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt BVerfGE 45, 376 [386 f.]). - BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
Bezirksschornsteinfeger
Auszug aus BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
Er ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die unterschiedliche Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 13 [52]; 1, 264 [275 f .]; seither ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt BVerfGE 45, 376 [386 f.]). - BAG, 20.07.1977 - 5 AZR 325/76
Verhinderung an der Dienstleistung - Ausbildung an einem Heim-Dialysegerät - …
Auszug aus BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1977 - 5 AZR 325/76 - ([demnächst] AP Nr. 47 zu § 616 BGB [zu 2 a der Gründe]) die Frage aufgeworfen, ob § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB in Fällen der vorliegenden Art, in denen es nicht um die Erkrankung des Arbeitneh mers selbst sondern um ein sonstiges Unglück geht, neben § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt. - BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51
Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG
Auszug aus BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
Er ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die unterschiedliche Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 13 [52]; 1, 264 [275 f .]; seither ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt BVerfGE 45, 376 [386 f.]). - LAG Berlin, 07.07.1975 - 5 Sa 35/75
Auszug aus BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
Aus der Rechtsprechung sind solche Ralle erst nach Einfügung des § 185 c in die Reichsversicherungsordnung bekannt geworden, und zwar durchweg in der Form, daß die Krankenkassen aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs Ansprüche der bei ihnen versicherten Angestellten auf EntgeltfortZahlung nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen wegen Erkrankung ihrer im Haushalt lebenden kleinen Kinder geltend gemacht haben (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 7. Juli 1975 - 5 Sa 35/75 - Sabel, Entscheidungssammlung zur Entgelt fort Zahlung [EEK] 1/458 = BB 1975, 1389; LAG Ber lin, Urteil vom 22. Februar 1977 - 8 Sa 127/78 - EEK 1/547; Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 15. April 1977 - 1 Ca 505/76 - EEK 1/546).
- BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem …
Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob dies rechtlich möglich wäre (vgl. zu dieser Frage das Urteil des Senats vom 7. Juni 1978 in der ebenfalls am 19. April 1978 verhandelten Rechtssache 5 AZR 466/77). - BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77
Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot
Der Anspruch aus § 616 Abs. 1 BGB ist - im Gegensatz zu §§ 133 c GewO, 63 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 1, 9 Lohnfortzahlungsgesetz - durch Einzel- oder Tarifvertrag abdingbar (BAG [GS] 8, 285, 292; s. auch BAG NJW 1978, 2318, 2319).Im übrigen besteht er nur dann, wenn sich die Verhinderung von vornherein auf einen "verhältnismäßig geringen Zeitraum" beschränkt; bei längerer Verhinderung entfällt er gänzlich, so daß der Arbeitgeber nicht etwa zunächst für eine verhältnismäßig geringe Zeit zur Zahlung verpflichtet bleibt (BAG GS 8, 314; BAG NJW 1978, 2318, 2319 m.w.Nachw.;… Staudinger/Nipperdey/Mohnen a.a.O. Rdn. 21 zu § 616 BGB;… Soergel/Siebert/Wlotzke/Volze a.a.O. Rdn. 29 zu § 616 BGB;… a.A. Erman/Küchenhoff a.a.O. Rdn. 53, 54 zu § 616 BGB).
Das Bundesarbeitsgericht (NJW 1978, 2318, 2319) hat die Frage aufgeworfen, ob diese unterschiedliche Ausgestaltung der Lohnfortzahlungsansprüche für nicht auf Krankheit beruhende Arbeitsverhinderungen nach § 616 Abs. 1 BGB einerseits und § 133 c GewO, § 63 HGB andererseits mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) zu vereinbaren ist.
- BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 479/77
Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Pflege eines erkrankten Kindes - …
Entgeltfortzahlungsansprüche bei Arbeitsverhinderung wegen der Pflege eines erkrankten Kindes richten sich für alle Arbeitnehmer -- Angestellte und Arbeiter -- ausschließlich nach § 616 Abs. 1 BGB (in Abweichung von dem Urteil des Fünften Senats vom 7.6.1978 - 5 AZR 466/77 - AP Nr. 35 zu § 63 HGB).
- BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld nur bei gesetzlicher …
Das mit Wirkung vom 1. Januar 1974 durch das Leistungsverbesserungsgesetz vom 19. Dezember 1973 (BGBl I 1925) mit § 185c Reichsversicherungsordnung in die gesetzliche Krankenversicherung eingeführte Kinderpflegekrankengeld wurde ursprünglich unabhängig von einer Versicherung des erkrankten Kindes und somit als besondere familienbezogene Leistung gewährt (…vgl BSGE 76, 1, 5 = SozR 3-2500 § 45 Nr. 1 S 6 mwN); zugleich wurden Ungleichheiten bei den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Freistellung und auf Entgeltfortzahlung abgemildert (vgl BT-Drucks 7/377 S 1; BAGE 30, 339, 345 f; überholt durch BAGE 32, 32 und durch das Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. Mai 1994, BGBl I 1014, Art. 53). - BGH, 01.02.1979 - III ZR 88/77
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Lohns - Anspruch eines mit einem …
§ 616 Abs. 1 BGB gewährt Arbeitnehmern allgemein und nicht wie § 133 c GewO und § 63 HGB allein bestimmten Gruppen von ihnen einen abdingbaren (Bundesarbeitsgericht [GS] 8, 285, 292; BAG NJW 1978, 2318, 2319) Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, wenn ein Arbeitnehmer durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist.Das Bundesarbeitsgericht (NJW 1978, 2318, 2319) [BAG 07.06.1978 - 5 AZR 466/77] hat die Frage aufgeworfen, ob die unterschiedliche Ausgestaltung der Lohnfortzahlungsansprüche für nicht auf Krankheit beruhende Arbeitsverhinderungen nach § 616 Abs. 1 BGB einerseits und § 133 c GewO, § 63 HGB andererseits mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) zu vereinbaren ist.
- OLG Köln, 25.08.1995 - Ss 350/95
Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Verwendete Beweismittel; Kern der …
Die Rüge der Verletzung des § 261 StPO ist dann erfolgversprechend, wenn ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, daß die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus den zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 21 = NJW 1978, 2318;… KK-Hürxthal, StPO , 3. Aufl., § 261 Rn. 52).
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