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Rechtsprechung
   BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,522
BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77 (https://dejure.org/1978,522)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1978 - 5 AZR 287/77 (https://dejure.org/1978,522)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 287/77 (https://dejure.org/1978,522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindungsklauseln einer Gratifikationszusage - Betriebsbedingte Kündigung - Bezugszeitraum - Gratifikationsanspruch - Rückzahlungsklausel - Befristung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 113
  • NJW 1979, 1221
  • MDR 1979, 523
  • DB 1979, 503
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74

    Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist - …

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
    Eine rechtsmißbräuchliche Vertragsgestaltung hat das Bundesarbeitsgericht u.a. dann angenommen, wenn GratifikationsZu sagen Bindungsklauseln enthalten, die den Arbeitnehmer im Palle einer betriebsbedingten Kündigung vor Ablauf der Bindungsfrist von dem Anspruch ausschließen; denn einem Arbeitnehmer, der die ihm obliegende Arbeitsleistung im Bezugszeitraum voll erbracht hat, darf die erwartete Gegenleistung aus Gründen, auf die er keinen Einfluß hat, nicht verweigert werden (BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 3 a der Gründe];… AP Nr. 86 aaO [zu 3 der Gründe]).

    Die Entscheidung des vorliegenden Palles hängt davon ab, ob diese Rechtsprechungsgrundsätze auch für Tarifverträge gelten (unten zu 2) und ob insoweit eine betriebsbedingte Kündigung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung gleichgestellt werden kann (unten zu 3) 2. Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, daß Tarifverträge, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbätslebens ausgehandelt werden und eine Insitutionsgarantie nach Art. 9 Abs. 3 GG genießen, nur in beschränktem Umfange der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen (BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 4 der Gründe]).

    Der Senat hat hierbei stets hervorge hoben, daß ein Arbeitnehmer, der die Prämie durch seine Mitarbeit während des ganzen BezugsZeitraums verdient habe und bereit gewesen sei, dem Betrieb auch weiterhin anzugehören, die von ihm erwartete Leistung, soweit es an ihm liege, voll erbracht habe; ihm dürfe daher die Gegenleistung nicht verweigert werden (BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 3 a der Gründe] und AP Nr. 86 aaO [zu 3 der Gründe]).

  • BAG, 31.03.1966 - 5 AZR 516/65

    Gratifikationszahlung - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
    7 - Aus diesem Grunde hat der Senat in seiner Gratifikationsrechtsprechung die Grundsätze über die zulässigen Bindungsfristen für unterschiedlich hohe Gratifikationen dann nicht für maßgeblich erklärt, wenn die Gratifikationsregelung auf einem Tarifvertrag beruht (BAG 18, 217 [22o ff.] = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 5 der Gründe];… AP Nr. 57 aaO [zu 2 der Gründe];… AP Nr. 63 aaO [Bl. 2]).

    Nicht die Bewertung von Leistung und Gegenleistung, die einen Beurteilungsspielraum zuläßt und daher nach der Rechtsprechung des Senats auch nur im Regelfälle gelten soll (BAG 18, 217 [221] = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation [unter 3 a der Gründe]), ist hier angpsprochen.

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
    Die Tarifverträge sind nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen die Verfassung, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten und tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG 22, 144 [151 f ] = AP Nr. 12 zu § 15 AZO [zu IV 3 der Gründe m.w.N.] und BAG 22, 252 [267] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B IV 3 b der Gründe]).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag - …

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
    Die Tarifverträge sind nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen die Verfassung, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten und tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG 22, 144 [151 f ] = AP Nr. 12 zu § 15 AZO [zu IV 3 der Gründe m.w.N.] und BAG 22, 252 [267] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B IV 3 b der Gründe]).
  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 139/77

    Sonderzuwendung - Arbeit aus Vergangenheit - Bezugszeitraum - Zuwendungsanspruch …

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
    Wird sie wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses - gleich aus welchem Grunde - nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf die Gratifikation (vgl. das zugleich mit dem vorliegenden am 27. Oktober 1978 verkündete Urteil - 5 AZR 139/77 - [demnächst] AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 21.02.1974 - 5 AZR 302/73

    Gratifikation - Sonderzahlung - Abschlußvergütung - Ausscheiden vor dem Stichtag …

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung derartige Bindungsklauseln, die Vergangenheits- und zukunftsbezogene Zweckbestimmungen mit einer Grat if ikat ions Zahlung verbinden für grundsätzlich zulässig erachtet (vgl. AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 2 der Gründe];… AP Nr. 82 aaO [zu 2 a der Gründe] und Nr. 84 aaO [zu 2 a der Gründe] mit Anm. von Buch ner zu AP Nr. 81 und 82 aaO [1 a und b] und von Schwerdtner, AP Nr. 83, 84 und 86 aaO [zu 2]).
  • BAG, 27.04.1972 - 5 AZR 449/71

    Gratifikation - Rückzahlungsklausel - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
    Es ist einer Vertragspartei nach den Grundsät zen von Treu und Glauben untersagt, sich auf den Nichteintritt eines für die Leistungsgewährung vorausgesetzten Erfolges zu berufen, wenn sie selbst diesen Erfolg vereitelt hat (§ 162 BGB; vgl. auch W. Biomeyer, Anm. zu AP Nr. 73 zu § 611 BGB Gratifikation [unter II 3 am Ende] und Schwerdtner, Anm. zu AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation [unter III 2]).
  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 495/71

    Sonderleistung - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77
    Es ist einer Vertragspartei nach den Grundsät zen von Treu und Glauben untersagt, sich auf den Nichteintritt eines für die Leistungsgewährung vorausgesetzten Erfolges zu berufen, wenn sie selbst diesen Erfolg vereitelt hat (§ 162 BGB; vgl. auch W. Biomeyer, Anm. zu AP Nr. 73 zu § 611 BGB Gratifikation [unter II 3 am Ende] und Schwerdtner, Anm. zu AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation [unter III 2]).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der …

    Von dieser - überzeugenden - Rechtsprechung haben der Fünfte und Sechste Senat sich dann allerdings jedenfalls für sogenannte Stichtagsklauseln im September 1985 75 S. BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 655/84 - BAGE 49, 281 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 123 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 76 = NZA 1986, 225 = MDR 1986, 343 [Leitsatz]: "Klauseln in einem Tarifvertrag (...), die den Anspruch auf eine Sonderzuwendung von dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag innerhalb des Bezugsjahres abhängig machen, gelten auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 27.10.1978 - 5 AZR 287/77 - BAGE 31, 113 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 98)".

    S. BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 655/84 - BAGE 49, 281 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 123 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 76 = NZA 1986, 225 = MDR 1986, 343 [Leitsatz]: "Klauseln in einem Tarifvertrag (...), die den Anspruch auf eine Sonderzuwendung von dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag innerhalb des Bezugsjahres abhängig machen, gelten auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 27.10.1978 - 5 AZR 287/77 - BAGE 31, 113 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 98)".

    75) S. BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 655/84 - BAGE 49, 281 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 123 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 76 = NZA 1986, 225 = MDR 1986, 343 [Leitsatz]: "Klauseln in einem Tarifvertrag (...), die den Anspruch auf eine Sonderzuwendung von dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag innerhalb des Bezugsjahres abhängig machen, gelten auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 27.10.1978 - 5 AZR 287/77 - BAGE 31, 113 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 98)".

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung Klauseln, nach denen die Jahressonderzuwendung nur solchen Arbeitnehmern zustehen soll, die im Zeitpunkt des Versprechens oder im Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, grundsätzlich für zulässig erachtet (BAG 17, 142, 145 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 a der Gründe; BAG 31, 113, 117 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 der Gründe).

    In der Entscheidung vom 27. Oktober 1978 (BAG 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation) hat der Senat diese Grundsätze dann auch auf eine tarifliche Bindungsklausel erweitert.

    Zu beachten ist schließlich, daß die Tarifvertragsparteien an der Bindungsklausel trotz der Entscheidung des Senats vom 27. Oktober 1978, BAG 31, 113, festgehalten haben und sich insoweit den Rechtsprechungsgrundsätzen nicht anschließen wollten.

    Ein Verstoß gegen ein allgemeines Rechtsprinzip, wovon der Senat in der bereits mehrfach erwähnten Entscheidung vom 27. Oktober 1978 (BAG 31, 113, 118, 119 = AP Nr. 98 aaO, zu 2 der Gründe) noch ausgegangen ist, kann insoweit nicht angenommen werden.

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung Klauseln, nach denen eine Jahressonderzahlung nur solchen Arbeitnehmern zustehen soll, die an einem bestimmten Stichtag in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen, für grundsätzlich zulässig erachtet (BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142, 144 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Soweit Bindungsklauseln (zum Begriff vgl. BAGE 31, 113 = AP, aaO) vereinbart worden sind, ist die Rechtsprechung jedoch mehrfach - zunächst einschränkend - modifiziert worden.

    Diese sollten für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung und für eine nicht vom Arbeitnehmer veranlaßte und von ihm nicht zu vertretende Befristung nicht wirksam sein (BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 287/77 - BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation, mit zustimmender Anm. Herschel).

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