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| BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige Betriebsänderung - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Betriebsrat - Erhebliche Personalreduzierung - Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 13.12.1977 - 5 TaBV 52/77
- BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Papierfundstellen
- BAGE 32, 339
- NJW 1980, 2094
- ZIP 1980, 568
- BB 1980, 1267
- BB 1982, 432
- DB 1980, 1402
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77
Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines …
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (vgl BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 [zu II 2 a der Gründe]; Beschlüsse vom 3 April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 [zu II 4 a der Gründe]) und vom 15 Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - ([demnächst] AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 [zu B I der Gründe]).Der Senat hat bereits in dem zitierten Beschluß vom 15 Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - die Frage aufgeworfen, ob die Mindestzahl von 50 entlassenen Arbeitnehmern auch für Großbetriebe mit einigen tausend Mitarbeitern maßgebend sein kann.
- BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77
Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 848/76 und 1 ABR 17/77 - ([demnächst] AP Nrn. 3 und 4 zu § 111 BetrVG 1972, 1etztere Entscheidung auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) im einzelnen dargelegt hat, setzt eine Betriebsänderung in der Form der Betriebseinschränkung nach § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG nicht notwendig eine Verringerung der sächlichen Betriebsmittel voraus; vielmehr kann auch ein bloßer Personalabbau unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebseinschränkung sein, wenn es sich dabei - 15. - BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
Betriebsänderung - Betriebseinschränkung - Verringerung der sächlichen …
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 848/76 und 1 ABR 17/77 - ([demnächst] AP Nrn. 3 und 4 zu § 111 BetrVG 1972, 1etztere Entscheidung auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) im einzelnen dargelegt hat, setzt eine Betriebsänderung in der Form der Betriebseinschränkung nach § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG nicht notwendig eine Verringerung der sächlichen Betriebsmittel voraus; vielmehr kann auch ein bloßer Personalabbau unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebseinschränkung sein, wenn es sich dabei - 15.
- BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77
Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Im Falle seiner Rechtswidrigkeit wird der Spruch deshalb auch vom Gericht nicht aufgehoben, sondern nur seine Unwirksamkeit festgestellt (Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972 [zu B I 2 der Gründe]). - BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 29/77
Mitbestimmungsrecht - Tarifvertragspartei - Abschließende Regelung - Tarifvertrag …
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (vgl BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 [zu II 2 a der Gründe]; Beschlüsse vom 3 April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 [zu II 4 a der Gründe]) und vom 15 Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - ([demnächst] AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 [zu B I der Gründe]). - BAG, 18.03.1975 - 1 ABR 102/73
Beschlußverfahren: Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (vgl BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 [zu II 2 a der Gründe]; Beschlüsse vom 3 April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 [zu II 4 a der Gründe]) und vom 15 Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - ([demnächst] AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 [zu B I der Gründe]). - BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Obwohl diese verwaltungsgerichtliche Kontrolle in einem Beschlußverfahren nach den entsprechenden Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes erfolgt, gebietet es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Charakter der personalvertretungsrechtlichen Einigungsstelle als eines Bestandteils der öffentlichen Verwaltung, ihre Beschlüsse im Falle ihrer Rechtswidrigkeit aufzuheben und nicht nur deren Unwirksamkeit festzustellen; denn die Aufhebung eines Beschlusses als dessen kassatorische Beseitigung ist das im öffentlich-rechtlichen Bereich angemessene Mittel, fehlerhafte Beschlüsse aus der Welt zu schaffen (BVerwGE 50, 186 [198]). - BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74
Beiladungsfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Begriff der …
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
3« Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13- Februar 1976 - BVerwG VII P 9 (BVerwGE 50, 176 ff.). - BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54
Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober …
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Beteiligter ist, wer in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition durch die beantragte Gerichtsentscheidung unmittelbar betroffen wird oder betroffen werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u.a. BAG 2, 97 [98 f.] = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 25, 415 [417] = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1972 [zu II 3 b der Grün de]). - BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem …
Auszug aus BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Beteiligter ist, wer in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition durch die beantragte Gerichtsentscheidung unmittelbar betroffen wird oder betroffen werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u.a. BAG 2, 97 [98 f.] = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 25, 415 [417] = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1972 [zu II 3 b der Grün de]). - BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens
- BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen
Die Einigungsstelle kann nämlich keine die Arbeitsgerichte bindende Entscheidung über ihre Zuständigkeit und damit das Vorliegen eines mitbestimmungspflichtigen Tatbestandes treffen (Senatsbeschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 102, 107 f. = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, und die dortige Anm. von Grunsky), obwohl sie andererseits die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüfen und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350, 359 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. von Moll und Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 339, 346 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. von Löwisch und Röder und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 76 Rz 42 mit umfangreichen Nachweisen).Deshalb ist die nach wie vor bestehende Einigungsstelle unter Fortsetzung des Verfahrens zur Lösung des zwischen den Betriebspartnern bestehenden Konflikts verpflichtet (vgl. dazu in anderem Zusammenhang Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 339, 343 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I 2 a der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79
Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit - …
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass die Einigungsstelle an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in dem es um die Frage geht, ob die zu regelnde Angelegenheit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt und ob demgemäß die Einigungsstelle zuständig ist, nicht beteiligt und deshalb auch nicht gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG 1979 (§ 83 Abs. 1 ArbGG 1953) anzuhören ist, weil es sich in einem solchen Falle allein um einen Kompetenzstreit zwischen den Betriebspartnern handelt, an dessen Entscheidung die Einigungsstelle wegen ihrer bloßen Hilfs- und Ersatzfunktion für die Betriebspartner kein eigenes Betriebsverfassungsrechtliches Interesse haben kann (Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 und 1 ABR 28/78 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen [zu B 1 2 der Gründe]; sämtliche Beschlüsse sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten …
Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die Einigungsstelle nicht beteiligt an einem Beschlußverfahren ist, in dem um die Wirksamkeit des von ihr gefällten Spruches gestritten wird (BAG 32, 339, 342 ff. = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; BAG 35, 205, 208 ff. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B I 2 der Gründe).
- BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung
In seinem Beschluß vom 22. Januar 1980 (BAG 32, 339, 348/349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972) hat der Senat sodann in Weiterentwicklung der Maßstäbe des § 17 Abs. 1 KSchG a.F. für den Bereich der Betriebsänderungen entschieden, daß ein Personalabbau von 5 % der Belegschaft auch für Betriebe mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern die untere Grenze sei, bei der noch von einer erheblichen Personalreduzierung gesprochen werden könne.Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).
- BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82
Sozialplan - Abfindung
Auch eine bloße Personalverminderung unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein, sofern es sich dabei um eine erhebliche Personalreduzierung handelt (vgl. u.a. BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; BAG 32, 339 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972).Bei Betrieben in der Größenordnung des Betriebes der Beklagten ist ein Personalabbau von mindestens 5 % der Belegschaft als erheblich anzusehen (BAG 32, 339, 348 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 -, zu 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81
Betriebsanlage
Bei Betrieben mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern hat der Senat ein Betroffensein von mindestens 5 % der Belegschaft als erheblich an gesehen (BAG 32, 339 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972). - BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 102/78 Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die der Senat zuletzt noch in seinen auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüssen vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 und 1 ABR 28/78 - ([demnächst] AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972 [jeweils zu B I 2 a der Grün de]) bekräftigt hat.
Zwar kann die Einigungs stelle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Vorfrage, ob eine ihre Zuständigkeit begründende Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG vorliegt, mitentscheiden (BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 [zu II 2 a der Gründe]; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 [zu II 4 a der Gründe]; Senatsbeschluß vom 15- Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 -" [demnächst] AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 [zu B I der Gründe], und die oben bereits zitierten Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - [zu B II 1 der Gründe] und - 1 ABR 28/78 - [zu B II 1 der Gründe]).
Hieran hat der Senat auch in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 15. Oktober 1979 - ABR 49/77 [demnächst] AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972; Urteil vom 4. Dezember 1979 - 1 AZR 8 4 3 /7 6 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu § 111 BetrVG 1 9 7 2 ; Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 [demnächst] AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit
In diesem Zusammenhang werden allerdings nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Zuständigkeitsbeschlüssen der Einigungsstelle aufgeführt, in denen die Einigungsstelle verfahrensabschließend die eigene Zuständigkeit verneint hatte (22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - BAGE 32, 339; 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350) oder solche Entscheidungen, in denen die Einigungsstelle zwar angerufen war, über ihre eigene Zuständigkeit aber nicht befunden hatte, das betroffene Unternehmen vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle verfolgt hatte (BAG 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
Sozialplan bei Betriebseinschränkung durch Personalabbau
Materiell betroffen sind also ausschließlich die Betriebsparteien und nicht die Einigungsstelle (BAG 22.01.1980 - 1 ABR 28/78 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 7). - BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines …
Eine Ausnahme gilt nur für Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit (BAG Beschlüsse vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Urteil vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972). - BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79
Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 4 Sa 41/08
Schwellenwert für eine Betriebsänderung - wesentlicher Personalabbau in einem …
- LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer …
- LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen …
- LAG Bremen, 16.06.1995 - 4 Sa 274/93
Fristgemäße Kündigung; Fluglehrer; Deutsche Lufthansa AG; Tarifauslegung; …
- LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85
Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Fall der Nichtabhilfe …
- LAG Düsseldorf, 15.10.1985 - 16 TaBV 91/85
Auslegung tariflicher Bestimmungen über Arbeitszeitverkürzung und …
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