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Rechtsprechung
   BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1142
BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78 (https://dejure.org/1980,1142)
BAG, Entscheidung vom 04.03.1980 - 6 AZR 323/78 (https://dejure.org/1980,1142)
BAG, Entscheidung vom 04. März 1980 - 6 AZR 323/78 (https://dejure.org/1980,1142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vergleichsweise Vereinbarung - Vergleich - Sachliche Berechtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 27
  • MDR 1980, 876
  • DB 1980, 1994
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …

    Zum anderen hat das Landesarbeitsgericht nicht berücksichtigt, dass die Angst des Beklagten zu 1. vor einer Strafanzeige und Strafverfolgung nach dessen eigenem Vorbringen ihren Ursprung in der von ihm behaupteten Drohung der Klägerin mit einer Strafanzeige hatte und dass eine - widerrechtliche - Drohung ein Rechtsgeschäft lediglich nach § 123 BGB anfechtbar macht mit der Folge, dass es nach § 138 Abs. 1 BGB nur dann nichtig ist, wenn weitere Umstände als die unzulässige Willensbeeinflussung hinzutreten, die das Geschäft seinem Gesamtcharakter nach als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. etwa BAG 4. März 1980 - 6 AZR 323/78 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 33, 27; BGH 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01 - zu I 2 der Gründe;… zur arglistigen Täuschung vgl. etwa BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 11; 26. September 1995 - XI ZR 159/94 - zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle - …

    Wurde in dieser Situation zur Beilegung des Streits ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, stellte das gegenseitige Nachgeben den sachlichen Grund für die Befristung dar (BAG 4. März 1980 - 6 AZR 323/78 - BAGE 33, 27 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 53 = EzA BGB § 620 Nr. 45, zu II 1 b der Gründe; 22. Februar 1984 - 7 AZR 435/82 - BAGE 45, 160 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 80 = EzA BGB § 620 Nr. 69, zu 3 der Gründe; 22. Oktober 2003 - 7 AZR 666/02 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 8, zu 1 der Gründe mwN; offengelassen von BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 179 = EzA BGB § 620 Nr. 139, zu II 2 der Gründe; 23. Januar 2002 - 7 AZR 552/00 - EzA BGB § 620 Nr. 186, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auch in einem außergerichtlichen Vergleich kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein sachlicher Befristungsgrund liegen (Urteil vom 4. März 1980, BAGE 33, 27 [BAG 04.03.1980 - 6 AZR 323/78] = AP Nr. 53 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 22. Februar 1984, BAGE 45, 160 = AP Nr. 80 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
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