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Rechtsprechung
   BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,165
BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78 (https://dejure.org/1980,165)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1980 - 5 AZR 604/78 (https://dejure.org/1980,165)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1980 - 5 AZR 604/78 (https://dejure.org/1980,165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - Mitgliedschaft - Aktivität - Eignungszweifel - Fragerecht - Beurteilungsspielraum - Politische Treuepflicht - Verwaltungsgericht - Schuldienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 43
  • NJW 1981, 71
  • DB 1980, 1752
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78
    Deshalb braucht ein Bewerber, von dem erwartet werden kann, er werde in dieser Weise seine Dienstpflichten verletzen, nicht eingestellt zu werden (vgl. hierzu schon BVerfGE 39, 334 [355] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C 1 7 b der Gründe]).

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Entscheidung über die Übernahme in ein Beamtenverhältnis (dazu BVerfGE 39, 334 [353] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]).

    Das bedeutet: Die Beurteilung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, und ob sie sich ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (vgl. BVerfGE 39, 334 [354] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]).

    In diesem Sinne kann auch das Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung geeignet sein, Zweifel an seiner Eignung auszulösen, zumal dann, wenn der Parteibeitritt auch zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (zu der entsprechenden Rechtslage beim Bewerber um Übernahme in ein Beamtenverhältnis vgl. BVerfGE 39, 334 [353] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C 1 5 der Gründe]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]).

    Zudem können sich diese Erkenntnisse nur auf Verhaltensweisen beziehen, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen und deshalb häufig ohne besonderen Wert für einen Schluß auf die Persönlichkeit des zu Beurteilenden sind (BVerfGE 39, 334 [356] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 7 c der Gründe ]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78
    Hier kann nicht entscheidend sein, in welchem Rechtsverhältnis der Lehrer und Erzieher tätig wird (zu den Anforderungen an einen Sozialpädagogen vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 31. März 1976 - AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu III 1 e der Gründe], zu den Anforderungen an einen beamteten Lehrer im Ausbildungsabschnitt vgl. BVerwGE 47, 330 [ 343]).

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Entscheidung über die Übernahme in ein Beamtenverhältnis (dazu BVerfGE 39, 334 [353] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]).

    In diesem Sinne kann auch das Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung geeignet sein, Zweifel an seiner Eignung auszulösen, zumal dann, wenn der Parteibeitritt auch zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (zu der entsprechenden Rechtslage beim Bewerber um Übernahme in ein Beamtenverhältnis vgl. BVerfGE 39, 334 [353] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C 1 5 der Gründe]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]).

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer …

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78
    Für die Anforderungen an die politische Treuepflicht der Bewerber um Einstellung in den öffentlichen Dienst gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. März 1976 - AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG - [zu III 1 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 [demnächst] AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 1 der Gründe]):.
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …

    Ein schematisches Anknüpfen rechtserheblicher Zweifel an die Feststellung bestimmter Verhaltensweisen ist nicht zulässig (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354 f.]), Die Frage, ob der Beamtenbewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Beurteilungselementen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]; BVerwGE 52, 313 [336];…Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.]; BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [NJW 1981, 71]) und ist weitgehend Tatfrage (…vgl. u.a.Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 -, vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    2. Entgegen der Auffassungcfer Revision ist das Landesarbeitsgericht auch zutreffend davon ausgegangen, daß an einen angestellten Lehrer die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen sindwie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Nach der überein stimmenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verfolgt die DKP nach wie vor verfassungsfeindliche und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Ziele (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 47, 330, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Mitgliedschaft und die Aktivitäten des Klägers in der DKP, deren verfassungsfeindliche Zielsetzung ohne Rücksicht auf die Durchführung eines allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen förmlichen Parteiverbotsverfahrens (Art. 21 Abs. 2 GG) festgestellt werden kann (BVerfGE 39, 334; BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 28. November 1980 - 2 C 27 AP Nr. 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG), sind daher auch grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Eignung des Klägers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt als Lehrer zu begründen.

    Der Mitgliedschaft bzw. den Aktivitäten in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation kommt insoweit die Wirkung eines Indizes für eine verfassungsfeindliche Einstellung des Bewerbers zu (…BAG 28, 62 - aaO; BAG 33, 43-aaO und das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1039/79 -).

    Gerichtlicherseits kann sie deshalb auch nur daraufhin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334; BAG 33, 43 - aaO; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Im Einstellungsprozeß hat die Einstellungsbehörde jedoch zunächst die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls nachzuweisen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334).

    Reine Lippenbekenntnisse reichen nicht aus ( BAG 33, 43).

    Das Oberschulamt Freiburg hat aufgrund der Bewerbung des Klägers keine erneute, und vor allem keine umfassende, die Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Prüfung der Eignung des Klägers vorgenommen (BAG 33, 43).Es hat weder die aufgrund der neuen sich aus der Bewerbung ergebenden Situation gebotene erneute Anhörung vorgenommen, wozu schon im Hinblick auf die zweijährige unbeanstandete Lehrtätigkeit des Klägers nach der Entlassungsverfügung hinreichend Anlaß bestanden hätte, noch die sonstigen Umstände berücksichtigt, wie etwa das bisherige untadelige Verhalten im Dienst, die guten fachlichen und pädagogischen Leistungen, die aktive Mitarbeit des Klägers in der Gewerkschaft und seine Toleranz einerseits und sein Eintreten für die Ziele der DKP, seine Kandidaturen auf der 14 -.

    Diese Mängel im Beurteilungsverfahren zwingen als Folge des der einstellenden Behörde zukommenden Beurteilungsspielraumes zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht, um der einstellenden Behörde Gelegenheit zu geben, unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Falles eine rechtsfehlerfreie, detaillierte und überprüfbare Beurteilung über die Eignung (Verfassungs treue) des Klägers, die sich sowohl über die belastenden als auch über die entlastenden Umstände ausspricht, vorzunehmen (BAG 33, 43; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Gegen eine Heranziehung und Verwertung der bisherigen Argumentation im Einstellungs prüfungsverfahren, insbesondere auch soweit sie in den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen ihren Niederschlag gefunden haben, bestehen zwar keine Bedenken, dies ist sogar notwendig und erforderlich, gleichwohl macht sie eine umfassende, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Überprüfung des Einstellungsbegehrens des Klägers durch das Oberschulamt nicht entbehrlich (BAG 33, 43).

  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung …

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (…a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).
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