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| BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 202/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wettbewerbsverbot - Vertrauensschutz - Karenzentschädigung
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot mit deutschen AN im außereuropäischen Ausland
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 02.02.1978 - 6 Ca 6429/77
- BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 202/79
Papierfundstellen
- BAGE 34, 220
- NJW 1981, 1174
- ZIP 1981, 291
- MDR 1981, 436
- VersR 1981, 366
- DB 1981, 695
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75
Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB
Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 202/79
Ein derartiger Bestätigungswille bedarf jedoch einer Objektivierung in dem nachkonstitutionellen Gesetz selbst (BAG AP Nr. 6 zu § 75 HGB [zu II b der Gründe] mit weiteren Nachweisen; die Entscheidung ist zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68
Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 202/79
Indessen sind wegen Art. 12 Abs. 1 GG und bedingt durch die geänderten sozialen Wertvorstellungen nur solche Wettbewerbsverhote zulässig, in denen sich der Begünstigte zur Zahlung einer Karenzentschädigung in einem Umfang verpflichtet, durch den der mit der Wettbewerbsabrede verlangte Verzicht der ungehinderten Ausnutzung beruflichen Könnens und Wissens ausgeglichen wird (vgl. BAG 22, 125 [156 f.] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [zu Teil I, V 5 der Gründe]; BAG 25, 582 [386 f.] = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [zu II 2 der Gründe]; BAG 25, 550 [54-2 f.] = AP Br. 5 zu § 75 HGB [zu IV 2 der Gründe]). - BAG, 16.07.1971 - 3 AZR 384/70
Reichweite und Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel - Steuerberater
Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 202/79
Indessen sind wegen Art. 12 Abs. 1 GG und bedingt durch die geänderten sozialen Wertvorstellungen nur solche Wettbewerbsverhote zulässig, in denen sich der Begünstigte zur Zahlung einer Karenzentschädigung in einem Umfang verpflichtet, durch den der mit der Wettbewerbsabrede verlangte Verzicht der ungehinderten Ausnutzung beruflichen Könnens und Wissens ausgeglichen wird (vgl. BAG 22, 125 [156 f.] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [zu Teil I, V 5 der Gründe]; BAG 25, 582 [386 f.] = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [zu II 2 der Gründe]; BAG 25, 550 [54-2 f.] = AP Br. 5 zu § 75 HGB [zu IV 2 der Gründe]). - BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
Außerordentliche Kündigung - Verfassungsmäßigkeit - Wettbewerbsverbot - …
Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 202/79
Gründe des Gemeinwohls bedingen auch in einem sozialen Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1 GG), der zu einer weitreichenden Arbeits schutzgesetzgebung aufgerufen ist, die Zulässigkeit von Wettbewerb sverboten und eines entsprechenden gesetzlichen Instrumentariums, und davon ist der Senat beständig ausgegangen (BAG 25, 330 [54-2 ff.] = AP Nr. 5 zu § 75 HGB [zu IV 2 der Gründe]). - BAG, 05.12.1966 - 3 AZR 207/66
Deutsche Handlungsgehilfe - Ausländischer Arbeitgeber - Anwendung deutschen …
Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 202/79
Das Bundesarbeitsgericht ist in seiner bisherigen Rechtsprechung ebenfalls von der Verfassungsmäßigkeit von § 75 b Satz 1 HGB ausgegangen (BAG 19, 164 [176 f.] = AP Br. 1 zu § 75 b HGB [zu V 3 der Gründe]; BAG AP Nr. 1 zu § 7 a HGB [zu I 2 der Grün de] ).
- OLG Düsseldorf, 22.08.1996 - 6 U 150/95
Vereinbarung eines nachträglichen Wettbewerbsverbots mit GmbH-Geschäftsführer
Der Kläger verkennt insoweit, daß es in allen von ihm genannten Entscheidungen darum ging, den Schutz für den in § 74 HGB sowie in § 90 a HGB genannten Personenkreis in sachlicher Hinsicht möglichst umfassend zu gestalten (vgl. BVerfG DB 1990, 574 ; BAGE 27, 284 ff.; BAGE 34, 220 ff.).
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