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Rechtsprechung
   BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,241
BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78 (https://dejure.org/1980,241)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1980 - 6 ABR 41/78 (https://dejure.org/1980,241)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 (https://dejure.org/1980,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsverfassungsrecht - Konzernbetriebsrat - Tochterunternehmen - Mehrstufige Untergleiderung - Entscheidungsspielraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 230
  • NJW 1982, 1303 (Ls.)
  • BB 1981, 1461
  • DB 1981, 895
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70

    Mitbestimmung im Konzern

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78
    Das bedingt vorliegend insbesondere die Prüfung, welcher Inhalt den in § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG enthaltenen Tatbestandsmerkmalen "Abhängigkeit" und "einheitliche Leitung des herrschenden Unternehmens" bei ihrer Anwendung im Rahmen von § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zukommt (vgl. dazu auch Buchner, RdA 1975, 10, zur Problematik des Gemeinschaftsunternehmens; Bayer, DB 1975, 1167 und Klinkhammer, DB 1977, 1601 ff. (1602) zum Inhalt nach § 5 MitbestG sowie BAG 22, 390 (393) = AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG).

    Dann ist es aber notwendig, daß betriebliche Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ausgeübt wird, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (so schon BAG 22, 390 (393) = AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG).

  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72

    Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers - …

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein anderer, bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für das Begehren des Antragstellers zu geben (BAG 25, 87 (93) = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 (zu III 3 a der Gründe); BAG 25, 236 (241) = AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972 (zu II 5 der Gründe)).
  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 21/72

    Fahrtkosten - Verzehrkosten - Wahlvorstandsmitglied - Schulung - Erforderlichkeit …

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein anderer, bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für das Begehren des Antragstellers zu geben (BAG 25, 87 (93) = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 (zu III 3 a der Gründe); BAG 25, 236 (241) = AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972 (zu II 5 der Gründe)).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Diese Zusammenfassung erfüllt ebenfalls die Merkmale eines Konzerns iSv. § 18 Abs. 1 AktG, auf den § 54 Abs. 1 BetrVG Bezug nimmt, so dass auch hier die Errichtung eines Konzernbetriebsrats in Betracht kommt (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe).

    Aus diesem Grund ist die Bildung eines Konzernbetriebsrats auch bei der Tochtergesellschaft eines Konzerns als Konzernspitze eines Unterkonzerns zulässig, wenn ihr hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger (personeller, sozialer und wirtschaftlicher) Angelegenheiten ein Entscheidungsspielraum zusteht, sie also nicht durch konkrete Weisungen der Muttergesellschaft gebunden ist (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - aaO, zu III 2 c bb der Gründe).

    Durch die Regelungen über den Konzernbetriebsrat wird eine Beteiligung der Arbeitnehmer im Konzern an den die Einzelunternehmen bindenden Leitungsentscheidungen der Konzernspitze im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich sichergestellt (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu III 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 26.08.2020 - 7 ABR 24/18

    Konzernbetriebsrat - Kreis als Konzernspitze

    Rn. 32 Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeführerinnen ergibt sich aus der Entscheidung des Sechsten Senats vom 21. Oktober 1980 (- 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230) nichts Gegenteiliges.

    Zum einen hat sich der Sechste Senat dort insbesondere mit den Tatbestandsmerkmalen der Abhängigkeit und der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens und nicht mit dem Unternehmensbegriff befasst (vgl. BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - zu III 2 c bb der Gründe, aaO).

    Betriebliche Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes soll dort ausgeübt werden, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - zu III 2 c bb der Gründe, aaO;… vgl. auch BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 35 mwN, BAGE 136, 114).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Sie machen mit dem Feststellungsantrag geltend, dass sie sich keinem Konzernbetriebsrat als betriebsverfassungsrechtlichem Gesprächspartner zur Verfügung stellen müssen, weil für dessen Errichtung die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollen (BAG 22. November 1995 - 7 ABR 9/95 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 5, zu B I der Gründe; 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu II 2 b der Gründe).

    Denn durch die Bildung eines Konzernbetriebsrats kann es zu Kompetenzverschiebungen bei der betrieblichen Mitbestimmung kommen, die von ihnen beachtet werden müssen (BAG 22. November 1995 - 7 ABR 9/95 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 5, zu B I der Gründe; 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu II 2 c der Gründe).

    Mitbestimmung iSd. BetrVG soll dort ausgeübt werden, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1= EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu III 3 der Gründe).

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