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| BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 433/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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BGB § 626 Abs. 1; KSchG (1969) § 1 Abs. 2
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines türkischen Arbeitnehmers, der seinen Arbeitgeber nicht unverzüglich von seiner Einberufung zum türkischen Wehrdienst unterrichtet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 15.04.1981 - 3 Ca 683/80
- LAG Nürnberg, 12.05.1982 - 3 Sa 73/81
- BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 433/82
Papierfundstellen
- BAGE 43, 263
- NJW 1984, 575
- BB 1984, 1491
- JR 1985, 132
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82
Lohnzahlungsanspruch
Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 433/82
Verletzt der türkische Arbeitnehmer schuldhaft diese arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, so kann dies, je nach den Umständen des Einzelfalles, eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen im sinne des § 1 Abs. 2 KSchG oder sogar eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen (Fortführung von BAG, Urteil vom 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 -, BAGE 41, 229 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB ).«.Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in dem (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten) Urteil vom 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 -, AP Nr. 23 zu § 123 BGB grundlegend mit der Frage befasst, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen türkische Arbeitnehmer zur Ableistung des verkürzten Wehrdienstes von zwei Monaten von ihrem Arbeitgeber Freistellung von der Arbeitsleistung verlangen können.
- BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …
Soweit es den auf zwei Monate beschränkten ausländischen Wehrdienst angeht, besteht im Ergebnis Übereinstimmung sowohl mit dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 263 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) als auch mit dem Schrifttum (…vgl. Becker/Braasch, Recht der ausländischen Arbeitnehmer, 3. Aufl., Rz 223, 224; Kramer, Anm. zu AP Nr. 23 zu § 123 BGB; Misera, SAE 1983, 271; Ortlepp, Anm. zu AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 177 I, S. 1157, 1158; KR-Weigand, ArbPlSchG, § 2 Rz 5). - LAG München, 27.05.1986 - 7 Sa 196/85
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aufgrund Fernbleiben von der Arbeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84
Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung - …
Da der Kläger nach den Feststellungen der Vorinstanzen einvernehmlich von der Beklagten von der Arbeit freigestellt worden ist, bedarf es keiner Erwägung des Senats darüber, wie entschieden werden müßte, wenn der Kläger ohne Zustimmung der Beklagten seinem Wehrdienst in der Türkei nachgekommen wäre (vgl. dazu BAGE 41, 229 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB; BAGE 43, 263 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und die hierzu vom Zweiten bzw. dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts vertretenen unterschiedlichen Rechtsauffassungen).
- LAG Sachsen, 07.11.2008 - 3 Sa 338/08
Unwirksame außerordentliche Kündigung bei Selbstfreistellung zur Teilnahme an …
Neben der persönlichen Situation des Arbeitnehmers sind hier aber insbesondere auch die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 07.09.83 - 7 AZR 433/82 - in AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - LAG Hessen, 03.10.1985 - 12 Sa 623/85
Freistellung; Pflichtenkollision; Interessenabwägung; Freistellungsinteresse
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 29.01.1987 - 12 Sa 1013/86
Sozialwidrigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Nichterfüllung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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